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30 Jahre „Baustoff-Entscheidung“ und ihre Relevanz für die Organaußenhaftung von heute

  • Andreas Dieckmann EMAIL logo
Veröffentlicht/Copyright: 10. Dezember 2020

Das sog. Baustoff-Urteil aus dem Jahr 1989 gilt selbst heute noch, nach 30 Jahren, als das „große Schreckgespenst der Organaußenhaftung“ (Bachmann). Ziel des Beitrags ist es, im Gegensatz zu dieser allgemein vorherrschenden Sichtweise die wegweisende und immer noch ungeminderte zentrale Bedeutung dieser BGH-Entscheidung für die Organwalterhaftung aufzuzeigen.

Even today, after 30 years, the so-called Baustoff judgement from 1989 is still regarded as the „great spectre for the responsibility of executive organs" (Bachmann). In contrast to this general view, the aim of this article is to show the ground breaking and still undiminished central importance of this decision of the German Federal Court of Justice for the personal liability of executive body members.

Online erschienen: 2020-12-10
Erschienen im Druck: 2020-12-01

© 2020 Walter de Gruyter GmbH, Berlin/Boston

Heruntergeladen am 1.10.2025 von https://www.degruyterbrill.com/document/doi/10.1515/zgr-2020-0049/html
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