Das sog. Baustoff-Urteil aus dem Jahr 1989 gilt selbst heute noch, nach 30 Jahren, als das „große Schreckgespenst der Organaußenhaftung“ (Bachmann). Ziel des Beitrags ist es, im Gegensatz zu dieser allgemein vorherrschenden Sichtweise die wegweisende und immer noch ungeminderte zentrale Bedeutung dieser BGH-Entscheidung für die Organwalterhaftung aufzuzeigen.
Even today, after 30 years, the so-called Baustoff judgement from 1989 is still regarded as the „great spectre for the responsibility of executive organs" (Bachmann). In contrast to this general view, the aim of this article is to show the ground breaking and still undiminished central importance of this decision of the German Federal Court of Justice for the personal liability of executive body members.
© 2020 Walter de Gruyter GmbH, Berlin/Boston
Artikel in diesem Heft
- Marcus Lutter zum 90. Geburtstag
- Die Zurechnung von Aufsichtsratswissen
- Grundfragen zur Einrichtung unternehmenseigener Hinweisgebersysteme: Der Forschungsstand zu deren Funktionen und Funktionalität
- Das Insiderhandelsverbot bei Kapitalerhöhungen börsennotierter Aktiengesellschaften
- 30 Jahre „Baustoff-Entscheidung“ und ihre Relevanz für die Organaußenhaftung von heute
- Die kollisionsrechtliche Behandlung von Treuhandbeteiligungen
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