Unternehmenseigene Whistleblowing-Systeme gelten zunehmend als (Kern-)Bestandteil von Compliance-Management-Systemen und sind daher weit verbreitet. Sie sollen unternehmensseitig das Risikomanagement verbessern. Kontrollpolitisch gelten sie als Instrument der regulierten Selbstregulierung. Das zeigt sich insbesondere auch in den jüngsten legislativen Entwicklungen auf EU-Ebene, da die „Richtlinie 2019/1937 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden“ nunmehr die Einführung solcher Systeme für viele Unternehmen vorschreibt. In der Bundesrepublik ist die gesellschaftsrechtliche Einrichtungsverpflichtung bis zur nationalgesetzlichen Umsetzung der Richtlinie aber noch streitig. Sie hängt maßgeblich davon ab, ob interne Whistleblowing-Systeme die ihnen zugeschrieben Funktionen auch tatsächlich erfüllen. Diese Frage, die auch nach einem Umsetzungsgesetz im Rahmen eines absehbaren Ausgestaltungsermessens relevant bleiben wird, ist allein empirisch beantwortbar. Daher liefert dieser Beitrag den ersten umfassenden Review der dahingehenden Datenlage und ordnet das Ergebnis gesellschaftsrechtlich ein.
Corporate Whistleblowing-Systems are increasingly regarded as a (core-)component of compliance management systems. They are intended to improve risk management on the company side. In terms of control policy, they are meant to strengthen a kind of regulated self-regulation. This is particularly evident in latest legislative developments at EU-level, as the “Directive 2019/1937, on the protection of persons who report breaches of Union law” now requires many companies to set up such systems. In the Federal Republic of Germany, however, the obligation to set up such systems under company law remains questionable until the implementation of the directive under national law. The answer depends on whether internal whistleblowing systems actually fulfil the functions attributed to them – an answer which only can given by using the accessible empirical evidence. These empirical aspects will still be relevant once the implementing law has been passed because the design of internal whistleblowing system should be the most efficient. Therefore this article provides the first extensive review of the relevant and available empirical data.
© 2020 Walter de Gruyter GmbH, Berlin/Boston
Artikel in diesem Heft
- Marcus Lutter zum 90. Geburtstag
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- 30 Jahre „Baustoff-Entscheidung“ und ihre Relevanz für die Organaußenhaftung von heute
- Die kollisionsrechtliche Behandlung von Treuhandbeteiligungen
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