Der Beitrag untersucht die Praxis der Ad-hoc-Publizität in Deutschland. Er setzt sich mit der Aussagekraft personalbezogener Ad-hoc-Meldungen und der Bereitschaft der Emittenten auseinander, dem Kapitalmarkt bereits frühzeitig noch unsichere personalbezogene Ereignisse mitzuteilen. Die Ergebnisse geben Anlass für eine rechtspolitische Reformdiskussion.
This article examines the practice of ad hoc disclosure of issuers in Germany. It examines the informational value of ad hoc regarding personnel changes in the management or supervisory board of an issuer and the willigness of issuers to disclose uncertain events at an early stage. The results give rise to a discussion about a reform of the ad hoc disclosure regime.
© 2020 Walter de Gruyter GmbH, Berlin/Boston
Artikel in diesem Heft
- Zum Jahrgang 2020
- Personalbezogene Ad-Hoc-Meldungen nach Art. 17 MAR
- Stärkung der Rolle des Aufsichtsrats durch den BGH
- Der Gläubigerschutz bei grenzüberschreitenden Umwandlungen nach der neuen Umwandlungsrichtlinie
- Grenzüberschreitende Umwandlungen nach der neuen Umwandlungsrichtlinie – Das Austrittsrecht gegen angemessene Barabfindung
- „Echte“ und „unechte“ Satzungsbestandteile – eine überflüssige Unterscheidung
- „Ansparer“ versus „Sofortzahler“ bei der Abwicklung geschlossener Fonds gem. §§ 145 ff HGB
Artikel in diesem Heft
- Zum Jahrgang 2020
- Personalbezogene Ad-Hoc-Meldungen nach Art. 17 MAR
- Stärkung der Rolle des Aufsichtsrats durch den BGH
- Der Gläubigerschutz bei grenzüberschreitenden Umwandlungen nach der neuen Umwandlungsrichtlinie
- Grenzüberschreitende Umwandlungen nach der neuen Umwandlungsrichtlinie – Das Austrittsrecht gegen angemessene Barabfindung
- „Echte“ und „unechte“ Satzungsbestandteile – eine überflüssige Unterscheidung
- „Ansparer“ versus „Sofortzahler“ bei der Abwicklung geschlossener Fonds gem. §§ 145 ff HGB