Home Carsten Ochs, Soziologie der Privatheit. Informationelle Teilhabebeschränkung vom Reputation Management bis zum Recht auf Unberechenbarkeit. Weilerswist: Velbrück Wissenschaft 2022, 560 S., br., 59,90 €
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Carsten Ochs, Soziologie der Privatheit. Informationelle Teilhabebeschränkung vom Reputation Management bis zum Recht auf Unberechenbarkeit. Weilerswist: Velbrück Wissenschaft 2022, 560 S., br., 59,90 €

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Published/Copyright: October 20, 2023
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Carsten Ochs, Soziologie der Privatheit. Informationelle Teilhabebeschränkung vom Reputation Management bis zum Recht auf Unberechenbarkeit. Weilerswist: Velbrück Wissenschaft 2022, 560 S., br., 59,90 €


In den Sozialwissenschaften besteht seit längerer Zeit ein Ungleichgewicht. Zwar wird der Öffentlichkeit (spätestens) seit Jürgen Habermas‘ einflussreichem Buch über den Strukturwandel der Öffentlichkeit (Habermas, 1962) gebührend Aufmerksamkeit zuteil, der Privatheit jedoch nicht. Vor allem fehlt ein ähnlich groß angelegtes Buch, welches sich dezidiert der Privatheit widmet. Zwar liegen bereits umfangreiche historische Arbeiten zur Privatheit vor (siehe insbesondere Ariès et al., 1989–1993) sowie philosophische Untersuchungen und Begründungen für das Recht auf Privatheit (siehe insbesondere Rössler, 2001). Die Soziologie behandelt die Privatheit allerdings eher stiefmütterlich. Zumindest ist dies der Fall, wenn es um individuelle informationelle Privatheit geht, also darum, dass man selbst kontrollieren kann, wer was über die eigene Person weiß bzw. zu sehen oder hören bekommt.

Mit der Habilitationsschrift von Carsten Ochs liegt nun ein umfangreiches Buch über die historische Genese und den Wandel der informationellen Privatheit vor, in welchem der Autor zugleich die anderen Formen und Aspekte von Privatheit berücksichtigt, u. a. private Räume, die private Freizeit oder etwa das Privateigentum, sodass die soziologische bzw. sozialwissenschaftliche Community jetzt über ein historisch und theoretisch gehaltvolles Buch verfügt, das Privatheit insgesamt in den Blick nimmt und das als ein Pendant zu Habermas‘ Buch über die Öffentlichkeit angesehen werden kann. Ochs schreibt zwar, dass er nicht „so vermessen“ sei, seine Arbeit mit der „Strahlkraft“ des Buches von Habermas vergleichen zu wollen, er sich aber an der Zielsetzung dieses Buches orientiert und analog zur Öffentlichkeit die Genese und den Wandel der Privatheit insgesamt untersucht (S. 11).

Das Buch gliedert sich in drei Teile. Es beginnt mit einem Theoriekapitel, in welchem Privatheit sozial- und gesellschaftstheoretisch in den Blick genommen wird. Darauf folgt ein umfangreiches Kapitel zur Genealogie informationeller Privatheit ab dem 18. Jahrhundert. Im letzten Teil des Buches liefert Ochs eine Gesellschaftsdiagnose über den aktuellen Zustand der Privatheit unter Digitalisierungsbedingungen.

Im Theoriekapitel zeigt Ochs zunächst die Bedeutungsvielfalt des Privatheitsbegriffs an verschiedenen Beispielen auf. Sozialtheoretisch entwickelt er anschließend einen praxistheoretischen Begriff von Privatheit, indem er Familienähnlichkeiten der unterschiedlichen Privatheitspraktiken identifiziert. Hier entfaltet er die These, dass es in allen unterschiedlichen Fällen darum geht, Teilhabe zu beschränken, um Erfahrungsspielräume zu ermöglichen. Wenn man beispielsweise ein Fahrrad besitzt, dann kann man anderen Personen die Teilhabe daran verwehren und verschiedene Erfahrungen machen – etwa das Fahrrad jederzeit benutzen, es umlackieren oder verschenken (S. 60). Informationelle Privatheit ermöglicht es beispielsweise, ein Tagebuch zu schreiben und andere Personen vom Lesen auszuschließen, sodass ungestörte Selbstreflexion gelingt. Mit Blick auf lokale Privatheit erläutert Ochs:

Wird etwa ein Raum durch Einzug einer Wand materiell, und durch Bezeichnung als ‚Schlafzimmer‘ semiotisch konstituiert (Spacing), so eröffnet der regionalisierende Einzug der Privatheitsgrenze Möglichkeiten der Erfahrung, die sonst nicht gegeben wären: ungestörtes Lesen, träumen, schlafen, miteinander schlafen – und leider auch sexuelle Gewalt. (S. 60)

De facto gibt Ochs damit eine Definition von Privatheit, auch wenn er schreibt, dass er keine strikte Definition geben möchte und eine solche für das Erreichen seiner Ziele auch nicht erforderlich sei (S. 45). An anderer Stelle verwendet er aber sogar ein Gleichheitszeichen: „Privatheit = Teilhabebeschränkung zur Konstitution von Erfahrungsspielräumen“ (S. 66). Kritisch ist hier anzumerken, dass mit diesem weiten Begriff von Privatheit relevante Unterschiede, etwa zwischen informationeller Privatheit und dem Privateigentum, zu sehr verwischt werden.

Gesellschaftstheoretisch argumentiert Ochs im Anschluss an die sozialwissenschaftliche Literaturlage, dass sich die verschiedenen Praktiken des Unterscheidens zwischen „öffentlich“ und „privat“ im Zusammenhang mit Prozessen gesellschaftlicher Differenzierung etabliert haben. Er formuliert dabei allerdings etwas unpräzise. Einmal heißt es nur, sie seien „im Sog“ gesellschaftlicher Differenzierung aufgekommen (S. 21). An anderer Stelle wird zumindest ein Wechselverhältnis angedeutet, wenn es heißt, „dass die Praktizierung der Unterscheidung öffentlich/privat von diesem Differenzierungsprozess in Mitleidenschaft gezogen wurde bzw. diesen mitkonstituierte.“ (S. 109). Überraschend ist hier, dass Ochs nicht an Luhmanns systemtheoretische Konzeptionalisierung gesellschaftlicher Differenzierung, Webers Theorie der Wertsphären oder etwa Bourdieus Feldtheorie anknüpft, sondern Strauss’ Theorie sozialer Welten heranzieht. Diese lasse sich „ohne größere Probleme als Differenzierungstheorie lesen“ (S. 90). Man kann aber freilich skeptisch sein, ob diese an Mikro- und Meso-Phänomenen entwickelte Theorie sich für makrosoziale Fragestellungen eignet.

Im historischen Teil der Arbeit diskutiert Ochs zunächst die Frage, zu welchem historischen Zeitpunkt eine Genealogie informationeller Privatheit einzusetzen habe. Im Anschluss an die einschlägige Literatur argumentiert er, dass zwar bereits in der Antike Unterscheidungen zwischen „öffentlich“ und „privat“ praktiziert werden, insbesondere im Zusammenhang mit der Differenz von Polis und Oikos, dass jedoch die individuelle informationelle Privatheit im Wesentlichen ein modernes Phänomen darstellt. Ochs weist im Anschluss an eine historische Untersuchung (Shaw, 1996) allerdings auf einen interessanten Fall hin. So beschwert sich bereits im mittelalterlichen London ein Handwerker darüber, dass seine Nachbarn durchlöcherte Fenster und Wände haben, sodass sie sein „private business“ sehen und hören können (S. 156). Ochs entscheidet sich dennoch, seine detaillierte historische Rekonstruktion im 18. Jahrhundert zu beginnen, und zwar, weil die sozialwissenschaftliche Literatur hier den Übergang von stratifizierter zu plural differenzierter gesellschaftlicher Ordnung datiere (S. 186); wobei Ochs mit letzterer in etwa das meint, was Luhmann funktional differenzierte Ordnung nennt. In einem Unterkapitel referiert Ochs die Grundlagen der soziologischen Differenzierungstheorien und lässt nun auch Theoretiker wie Weber, Simmel, Durkheim, Marx, Elias oder eben Luhmann zu Wort kommen (S. 274–294). Letztlich fokussiert Ochs die Individualisierungseffekte gesellschaftlicher Differenzierung und entwickelt daran eine historische Typologie der informationellen Privatheit.

Im 18. Jahrhundert käme es zu einem Konflikt zwischen noch ständischen und bereits dynamischen Selbstkonzeptionen, welcher – im Zusammenhang mit dem Aufkommen der literarischen Öffentlichkeit – zu einem Verständnis von informationeller Privatheit als Ehrschutz bzw. Reputationsmanagement führe. Im 19. Jahrhundert werde der einzelne Mensch verstärkt in mehreren unterschiedlichen gesellschaftlichen Teilbereichen bzw. sozialen Welten inkludiert, was zu der Vorstellung führe, dass er ein individuelles Selbst jenseits seiner unterschiedlichen Rollen entwickeln könne und müsse; und dies führe – im Zusammenhang mit dem Aufkommen der massenmedialen Presseöffentlichkeit – zu einem Verständnis von Privatheit als temporärem Rückzug aus der Gesellschaft. Freilich ist Rückzugsverhalten im 19. Jahrhundert zu beobachten – sei es, wie von Ochs fokussiert, um sich selbst zu (er-)finden, oder etwa, dies ließe sich ergänzen, um politischen Unruhen zu entgehen. Eine weitverbreitete historische These lautet ja bekanntlich, dass sich die Menschen der Biedermeierzeit von der Politik abwenden und sich ins Private zurückziehen. Aber es irritiert, dass Ochs das Rückzugsverhalten als typisch für das 19. Jahrhundert ansieht. Man könnte jedenfalls auf eine von Ochs nicht berücksichtige historische Arbeit hinweisen, die die Genese informationeller Privatheit auf die bereits im 17. Jahrhundert in London zu beobachteten Rückzugspraktiken zurückführt; und welche argumentiert, dass das Großstadtleben zunehmend als gefährlich und unsittlich wahrgenommen wird, sodass sich einerseits die Familie stärker gegen die Außenwelt abgrenzt und sich andererseits der Einzelmensch auch innerhalb der Familie abgrenzt und zunehmend Privatheit beispielsweise für seine im Tagebuch festgehaltenen Gedanken oder etwa für seine schriftliche Korrespondenz beansprucht (Heyl, 2004). Irritation löst ebenfalls aus, dass Ochs seine These, dass Rückzug die für das 19. Jahrhundert typische Privatheitsform sei, damit belegen möchte, dass 1890 der inzwischen berühmte Aufsatz von Samuel Warren und Louis Brandeis (Warren & Brandeis 1890) erscheint (S. 273). In diesem Aufsatz wird Privatheit zwar vordergründig als „right to be let alone“ definiert, der Sache nach geht es aber vielmehr um das „right to control your public image“ (Whitman, 2004, S. 1161) im Zusammenhang mit neuen technischen Möglichkeiten der Erstellung von Fotos und ihrer massenmedialen Verbreitung; wobei Ochs diese neuen Möglichkeiten an anderer Stelle durchaus detailliert thematisiert (S. 336–345). Ochs übersieht jedoch etwas Wesentliches, und zwar, dass Warren und Brandeis mehrfach schreiben, dass es ihnen nicht um den Schutz materiellen oder geistigen Eigentums geht; dieser historische Text also vielmehr so zu interpretieren ist, dass sich hier eine Differenzierung oder Abkopplung der informationellen Privatheit vom Privateigentum zeigt, was man allerdings nicht gut in den Blick bekommt, wenn man, wie Ochs es tut, verschiedene Privatheitsformen gleichermaßen als Praktizierung von Teilhabebeschränkung begreift. Für das 20. Jahrhundert konstatiert Ochs im historischen Teil seiner Arbeit, dass sich informationelle Privatheit mit dem Beginn der elektronischen Datenverarbeitung als individuelle Informationskontrolle konsolidiert, in Deutschland insbesondere im Zusammenhang mit dem Volkszählungsurteil von 1983 und dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung (S. 349).

Im letzten Teil der Arbeit widmet sich Ochs der Frage, wie es aktuell um die informationelle Privatheit bestellt ist. Seiner Ansicht nach zeigt sich gegenwärtig „ein Widerspruch zwischen der Optionalität des Digitalen, der Steigerung selbstgenerierter und -gewählter Handlungsmöglichkeiten einerseits, und der Herabsetzung dieser Potentiale durch Verhaltensvorhersage und -modifikation andererseits“ (S. 517). Die Konsequenz sei, dass bisherige Privatheitsverständnisse und -techniken nicht mehr ausreichten und zusätzlich ein neues Recht auf Unberechenbarkeit erforderlich sei.

Abschließend lässt sich sagen, dass CarstenOchs ein großartiges und – nicht zuletzt wegen der vielen Schaubilder und Übersichtstabellen – gut zu lesendes Buch vorgelegt hat, das die umfangreiche sozial- und geschichtswissenschaftliche Literatur zum Thema bündelt und gerade wegen einiger Irritationen zum Weiterforschen anregt – so wie es Habermas‘ Buch über die Öffentlichkeit damals ja auch getan hat und noch bis heute tut.

Literatur

Ariès, P., & Duby, G. (Hrsg.). (1989-1993). Geschichte des privaten Lebens. 5 Bände. S. Fischer.Search in Google Scholar

Habermas, J. (1962). Strukturwandel der Öffentlichkeit. Untersuchungen zu einer Kategorie der bürgerlichen Gesellschaft. Hermann Luchterland. Search in Google Scholar

Heyl, C. (2004). A Passion for Privacy. Untersuchungen zur Genese der bürgerlichen Privatsphäre in London (1660-1800). Oldenbourg.Search in Google Scholar

Rössler, B. (2001). Der Wert des Privaten. Suhrkamp.Search in Google Scholar

Shaw, D. (1996). The Construction of the Private in Medieval London. Journal of Medieval and Early Modern Studies, 26(3), 447–466.Search in Google Scholar

Warren, S. D., & Brandeis, L. D. (1890). The Right to Privacy, Harvard Law Review, 4(5), 193–220.10.2307/1321160Search in Google Scholar

Whitman, J. Q. (2004). The Two Western Cultures of Privacy: Dignity Versus Liberty, The Yale Law Journal, 1151–1221.10.2307/4135723Search in Google Scholar

Online erschienen: 2023-10-20
Erschienen im Druck: 2023-10-31

© 2023 Dennis Kirschsieper, publiziert von Walter de Gruyter GmbH, Berlin/Boston

Dieses Werk ist lizensiert unter einer Creative Commons Namensnennung 4.0 International Lizenz.

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