Abstract:
There is a disagreement in Kant scholarship concerning the question whether phenomenal substance contains a substantial that is the first subject of all accidents and relations. I would like to argue in this paper that the disagreement stems from the overlooking of a development of Kant’s views. Having abandoned his Physical Monadology, Kant first rejected the substantiality of matter because of its infinite divisibility. But in the Metaphysical Foundations of Natural Science his view is that matter is substance and at the same time infinitely divisible.
Kants Begriff der Substanz ist in der Literatur kontrovers diskutiert worden. Es gibt zwar eine grundsätzliche Übereinkunft darüber, dass es zwei Substanzbegriffe gibt. Wie sich diese zueinander verhalten, ist jedoch umstritten.
Der erste Substanzbegriff ist der der reinen Kategorie der Substanz als des letzten Subjekts der Akzidenzen, der zweite ist der des absolut Beharrlichen in der Erscheinung als dem Schema der Kategorie der Substanz. Es gibt zwei konträre Positionen über das Verhältnis der beiden Begriffe zueinander. Während einige glauben, dass das Schema der Substanz auch die reine Kategorie beinhalte, glauben andere, dass das Schema der Substanz die reine Kategorie ersetze.[1] Entsprechend glauben erstere, dass auch die Substanz in der Erscheinung das letzte Subjekt der Realität sei; letztere meinen hingegen, dass die Substanz in der Erscheinung keine wirkliche Substanz, sondern nur ein phaenomenon substantiatum sei.
In diesem Aufsatz möchte ich dafür argumentieren, dass der Grund für diesen Disput im Wesentlichen darin zu suchen ist, dass Kant beides vertritt – nur zu verschiedenen Zeitpunkten seiner philosophischen Entwicklung. Die Stellen, die für die Ersetzungs-Interpretation sprechen, stammen vornehmlich aus der Zeit unmittelbar nach Kants Preisgabe der physischen Monadologie bis zur ersten Auflage der Kritik der reinen Vernunft, also ca. 1769–1781. Doch schon bald glaubt Kant, dass im Schema der Substanz auch die reine Kategorie enthalten sein müsse, woraus er 1786, in den Metaphysischen Anfangsgründen der Naturwissenschaft (MAN), dann den Schluss zieht, dass das Beharrliche in der Erscheinung (die Materie), obwohl unendlich teilbar, Substanz im Sinn der reinen Kategorie sein müsse. Zuvor glaubte Kant noch, dass Substanz, wenn sie das letzte Subjekt ist, auch unteilbar sei, was ausschloss, dass die unendlich teilbare Materie Substanz sein kann. Doch sobald Kant diesen Zusammenhang nicht mehr behauptet, ist der Weg für letzte Subjekte in der Erscheinung frei.
Ich werde so vorgehen, dass ich in den Abschnitten 1 und 2 zunächst Kants Konzeptionen der reinen Kategorie der Substanz und der Materie vorstelle, bevor ich die Problematik der Substanz in der Erscheinung in Angriff nehme. Dabei werde ich in Abschnitt 3 Kants vorkritische physische Monadologie untersuchen, in Abschnitt 4 seine Abkehr davon zugunsten einer Konzeption der Substanz in der Erscheinung, bei der es kein letztes Subjekt gibt, und schließlich in Abschnitt 5 seine explizite Anerkennung eines letzten Subjekts im Raum in den MAN.
1 Zwei Konzeptionen der Substanz
Kant macht eine Unterscheidung, die in der Literatur in der Regel als die zwischen „reinen“ und „schematisierten“ Kategorien bezeichnet wird. Reine Kategorien enthalten nicht sinnliche (räumliche oder zeitliche) Merkmale, sondern nur solche, die den Arten der Einheit der Apperzeption korrespondieren. Schematisierte Kategorien hingegen enthalten sinnliche Merkmale und können daher auf Erscheinungen angewendet werden. Die reine Kategorie der Substanz sei „nichts weiter als ein Etwas […], das als Subject (ohne ein Prädicat von etwas anderm zu sein) gedacht werden kann“ (KrV, A 147/B 187, vgl. A 242 f./B 300, A 246), sie hat Substanz als das erste Subjekt der Akzidenzen zum Gegenstand.[2] Der Gegenstand der schematisierten Kategorie hingegen sei die Substanz in der Erscheinung und sei „die Beharrlichkeit des Realen in der Zeit“ (KrV, A 144/B 183). Ersteres ist Substanz als das „letzte Subject“ (oder auch „erstes Subject“) bzw. das „Substantiale“ (s. u.), letzteres ist die substantia phaenomenon bzw. die „Substanz in der Erscheinung“[3].
Das Verhältnis der beiden Substanzkonzeptionen ist die zentrale Fragestellung dieses Aufsatzes. Ich werde nun zunächst die reine Kategorie der Substanz analysieren.[4] Eine Substanz hat Akzidenzen[5], welche ihr inhärieren, während die Substanz subsistiert, d. h., sie existiert unabhängig.[6] Wo Substanz ist, da sind auch Akzidenzen, und beide sind durch die Relation der Inhärenz verbunden. Der Kantische Nachlass[7] erhellt, dass Kant das vertritt, was wir heute eine „Substratum-Theorie“[8] der Substanz nennen. Gemäß einer solchen Sicht sind Substanzen aus Eigenschaften und einem Kern hinter den Eigenschaften zusammengesetzt. Das Ding mit allen Eigenschaften zusammengenommen ist – um es mit David Armstrong zu sagen – ein „thick particular“, während der eigentliche Kern, ohne die Eigenschaften, ein „thin particular“ ist.[9] Kant bezeichnet das „thin particular“ als Substantiale[10]:
Wenn ich alles, was inhaerentz heißt, weglasse, so bleibt blos das, dessen Daseyn subsistentz ist, d. i. substantiale. (R 4762, Refl, AA 17: 718, 1773–1779)
In dem Verhältnisse der Substanz zum Accidens ist das Substantiale das, was kein Accidens mehr von einem andern ist. (V-Met-L1/Pölitz, AA 28: 195, 1775–1780)
Die Substanz mit Hinweglassung aller inhärierenden Akzidenzien (d. i. die Bestimmung derselben) gedacht, heißt substantiale. (V-Met-K3/Arnoldt, AA 28: 824, 1794–1795)
Die reine Kategorie der Substanz enthält also den Begriff des Substantialen in sich, und wenn die Substanz in der Erscheinung die Merkmale der reinen Kategorie enthält, dann muss sie dementsprechend auch das Substantiale enthalten. Diese Substanz ist zugleich der Sitz von Kräften[11], aber keinesfalls mit ihnen identisch:
Der Satz: das Ding (die Substanz) ist eine Kraft, statt des ganz natürlichen: die Substanz hat eine Kraft, ist ein allen ontologischen Begriffen widerstreitender und in seinen Folgen der Metaphysik sehr nachteiliger Satz. Denn dadurch geht der Begriff der Substanz im Grunde ganz verloren, nämlich der der Inhärenz in einem Subjecte […]. (ÜE, AA 08: 224 Anm., vgl. V-Met/Herder, AA 28: 25, V-Met/Mron, AA 29: 771)
Wenn die reine Kategorie der Substanz instanziiert ist, dann gibt es folglich nicht nur ein Substantiale als das letzte Subjekt der Akzidenzen, sondern das Substantiale ist auch der kausale Grund der Inhärenz.
Die Substanz in der Erscheinung hingegen ist durch das Merkmal der Beharrlichkeit charakterisiert, worin das Schema der Substanz besteht:
Das Schema der Substanz ist die Beharrlichkeit des Realen in der Zeit, d. i. die Vorstellung desselben als eines Substratum der empirischen Zeitbestimmung überhaupt, welches also bleibt, indem alles andre wechselt. (vgl. KrV, A 144/B 183, vgl. A 146/B 186)
Kant identifiziert daher die Substanz in der Erscheinung mit dem Beharrlichen[12] und behauptet in der Ersten Analogie, dass die Substanz beharre, während die Akzidenzen wechselten (vgl. KrV, A 182, B 224). Später fügt er hinzu:
In der That ist der Satz, daß die Substanz beharrlich sei, tautologisch. Denn bloß diese Beharrlichkeit ist der Grund, warum wir auf die Erscheinung die Kategorie der Substanz anwenden, und man hätte beweisen müssen, daß in allen Erscheinungen etwas Beharrliches sei, an welchem das Wandelbare nichts als Bestimmung seines Daseins ist. (KrV, A 184/B 227)
Der Satz, dass die Substanz beharre, sei tautologisch, da der Begriff der Substanz die Beharrlichkeit bereits enthalte. Das trifft offenbar nur auf den Begriff der Substanz in der Erscheinung als dem Beharrlichen zu, nicht aber auf den der reinen Kategorie der Substanz als dem letzten Subjekt. Was Kant hier aber offenlässt, ist, ob der Begriff von der Substanz in der Erscheinung auch den des letzten Subjekts enthält. Denn es könnte sein, dass das Beharrliche, an dem alle Akzidenzen wechseln und ihnen daher zugrunde liegt, ein sogenanntes phaenomenon substantiatum[13] ist.
Auf diesen Begriff hat u. a. Rae Langton aufmerksam gemacht.[14] Das phaenomenon substantiatum wird von Kant als ein Akzidens, welches als Substanz behandelt wird, definiert.[15] Als Beispiele nennt Kant einen Regenbogen (vgl. V-Met/Mron, AA 29: 771) oder Eigenschaften, die von Dichtern personifiziert werden (vgl. R 3782, Refl, AA 17: 291). Noch interessanter ist für unsere Belange der von Langton nicht betrachtete Begriff der substantia comparativa, der etwas enger als der des phaenomenon substantiatum ist.[16]Substantia comparativa ist der Name für ein Akzidens, oder ein Komplex von Akzidenzen, das im Vergleich zu anderen Akzidenzen als Substanz behandelt wird. Wenn Kant – zumindest an einigen Textstellen – Materie als substantia comparativa bezeichnet, dann meint er damit, dass einige Akzidenzen so behandelt würden, als inhärierten in ihr andere Akzidenzen. Doch in Wirklichkeit bestehe Materie selber nur aus Relationen, nämlich Kräften, sodass die substantia comparativa kein ontologischer, sondern ein epistemologischer Begriff ist. Denn Akzidenzen seien einander nicht subordiniert, sondern koordiniert, weswegen es auch keine Verkettungen von Akzidenzen gebe, bei denen Akzidenzen in Substanzen inhärieren, die wiederum Akzidenzen von anderen Substanzen sind.[17] Der Begriff der substantia comparativa impliziert daher, dass sie keine richtige Substanz ist.
Die Streitfrage nach der Beschaffenheit der Substanz in der Erscheinung kann also auch so zusammengefasst werden: Gibt es in ihr ein Substantiale, oder ist sie bloß eine substantia comparativa? Doch bevor wir uns der Antwort zuwenden können, ist noch ein Blick auf Kants Konzeption der Materie erforderlich.
2 Kants Konzeption der physikalischen Materie
Der Begriff der Materie ist ambig. In einer sehr allgemeinen Bedeutung ist er ein Reflexionsbegriff ohne spezifisch metaphysischen Bezug.[18] In diesem Fall bilden „Materie“ und „Form“ zusammen ein Paar in der Aristotelischen Tradition des Hylemorphismus. Materie ist dann das Bestimmbare, Formen hingegen sind die Bestimmungen der Materie. Dieser Materiebegriff ist jedoch nicht mit dem zweiten zu verwechseln, mit dem wir es hier zu tun haben, und das ist der der Materie als dem Stoff der Physik.
In den Metaphysischen Anfangsgründen der Naturwissenschaft entwickelt Kant eine Konzeption der physikalischen Materie, nach welcher einige Eigenschaften a priori und mit Notwendigkeit zur Materie gehören. Er gibt, gemäß den vier Klassen der Kategorien, vier Definitionen der Materie, von denen die zweite für uns besonders relevant ist:
Materie ist das Bewegliche, so fern es einen Raum erfüllt. Einen Raum erfüllen heißt allem Beweglichen widerstehen, das durch seine Bewegung in einen gewissen Raum einzudringen bestrebt ist. (MAN, AA 04: 496)
Der Begriff der Raumerfüllung ist auf besondere Weise zu verstehen:
Die Materie erfüllt einen Raum, nicht durch ihre bloße Existenz, sondern durch eine besondere bewegende Kraft. (MAN, AA 04: 497)
Kant sagt, dass die Existenz der Materie die Existenz von Kräften impliziere, durch welche Materie einen kausalen Einfluss auf andere Materie hat. Die Kraft, wodurch andere Körper aus dem Raum einer Materie zurückgetrieben werden, ist die „Zurückstoßungskraft“ (MAN, AA 04: 498). Wenn Materie einen Raum „erfüllt“, dann verfügt sie also über dort wirksame Zurückstoßungskräfte.
In den MAN ist die Materie mit dem Substantiale, dem letzten Subjekt, identisch:
In jeder Materie ist das Bewegliche im Raume das letzte Subject aller der Materie inhärierenden Accidenzen und die Menge dieses Beweglichen außerhalb einander die Quantität der Substanz (MAN, AA 04: 541 f.).
Doch zu der Zeit, in der Kant ein Substantiale als Bestandteil der phänomenalen Substanz ablehnt, kann dieses auch nicht Bestandteil der Materie sein. Stattdessen identifiziert Kant die Materie (bzw. die Substanz in der Erscheinung) dann mit Kräften, namentlich Repulsionskräften:
Was ist Substanz? der Grad des Widerstandes an seinem Orte bey eben derselben treibenden äußeren Kraft (ohne hier auf den Unterschied der Undurchdringlichkeit zu sehen).
Die Beharrlichkeit der Substanz bey allen Modificationen. Sie erlischt nicht, die wesentliche Kraft, die das Subiect aller Krafte ausmacht. (R 59, Refl, AA 14: 464, 1776–1779)
Die Antwort auf die Frage nach dem Wesen der Materie hängt also auch davon ab, ob es in der äußeren Erscheinung ein Substantiale gibt.
3 Kants vorkritische Theorie der physischen Monadologie
In seiner vorkritischen Monadologia Physica aus dem Jahr 1756 versucht Kant zu zeigen, dass die physikalische Materie aus kleinsten, unteilbaren Teilen zusammengesetzt ist, dass jedoch zugleich der Raum, den die Materie einnimmt, unendlich teilbar ist. Diese kleinsten Teile bezeichnet er als „(physische) Monaden“. Sie sind nicht selber im Raum anwesend, sondern erfüllen ihn mit ihren Repulsionskräften; die Gegenwart der Monaden im Raum werde nicht „durch eine Vielheit ihrer substanziellen Teile“, sondern „durch eine Sphäre der Tätigkeit“ bestimmt (MoPh, AA 01: 480, Üb.v.m.).[19] Nur die äußeren Bestimmungen der Monade nähmen den Raum ein, nicht aber die Monaden selbst oder deren innere Bestimmungen.[20] Wer also den Raum teilt, teile nur die äußeren Bestimmungen der Monade, nicht aber die Monaden selbst. Kant vergleicht das mit einer Analogie: So wenig wie Gott in der Welt sei, bloß weil die Welt die Sphäre seines Einflusses ist, so wenig sei die Monade im Raum. Und so wenig man Gott teile, wenn man die Welt teilt, so wenig teile man die Monade, wenn man den Raum teilt.[21]
Kants physische Monadologie wird oft als ein Vorläufer von modernen „Feldtheorien“ der Materie betrachtet.[22] Grob gesagt meint das, dass die Materie nur aus Kräften, oder “Kraftfeldern”, bestehe. Kants physische Monadologie stimmt insofern mit Feldtheorien der Materie überein, als es in beiden Theorien im Raum nur die Wirkungen von Kräften gibt. Doch anders als die modernen Feldtheorien glaubt Kant, dass die Kräfte, die den Raum erfüllen, in einem nichträumlichen Substrat gegründet sein müssen; und dieses ist die physische Monade.[23] Bei dieser Substanzkonzeption ist die Monade offenbar mit dem Substantiale identisch. Hier ist das Substantiale nicht im Raum, in den kritischen MAN wird Kant jedoch ausdrücklich dafür argumentieren, dass die Substanz in der Erscheinung selbst im Raum ist. Denn anders, als Langton glaubt, gibt Kant die physische Monadologie spätestens 1769 auf.[24] Doch das bedeutet zunächst nicht, dass Kant sich von einer Feldtheorie entfernen würde. Ganz im Gegenteil, er rückt sogar noch näher ran, indem er in einigen Reflexionen mit der Sicht experimentiert, dass die Substanz in der Erscheinung nur aus Kräften bestehe, wie wir nun sehen werden.
4 Die unendliche Teilbarkeit der Substanz in der Erscheinung
Ab 1769 behauptet Kant wiederholt, dass es keine Substanz in der Materie gebe.[25] Die Gründe dafür sind nicht immer klar, aber manchmal gibt er dafür ein Argument – ich will es das Argument der unendlichen Teilbarkeit nennen – welches am besten in der Metaphysik L1 dargestellt ist:
Wir können keine absolute erste Theile, sowohl in der Materie, als auch in der materiellen Welt annehmen. […] Die Materie ist nur dadurch möglich, daß sie den Raum erfüllt; also jeder Theil derselben muß einen Raum erfüllen, weil er zwischen zwei Grenzen ist; und also besteht die Materie nicht aus einfachen Theilen. Materie ist auch keine Substanz, sondern nur ein Phänomenon der Substanz. Das Bleibende in der Erscheinung, was dem Mannichfaltigen im Körper zugrunde liegt nennen wir Substanz. Weil wir nun in den Körpern Substanzen finden, die wir nur per analogiam[26] Substanzen nennen; so können wir nicht schließen, daß die Materie aus einfachen Theilen bestehe, weil sie nicht als Substanz, sondern nur als Phänomenon betrachtet wird. (V-Met-L1/Pölitz, AA 28: 209, 1775–1780, m.H., vgl. R 4499, Refl, AA 17: 574; R 4500, Refl, AA 17: 574 f.; R 4502, Refl, AA 17: 575 f.; R 5981, Refl, AA 18: 415)
Kant behauptet hier, dass Materie „nicht aus einfachen Theilen bestehe“ und sie daher „keine Substanz“, sondern nur „ein Phänomenon der Substanz“ sei. Diese Sicht behält Kant bis in die Kritik der reinen Vernunft bei:[27]
Es scheint zwar: daß, da ein Körper als Substanz im Raume vorgestellt werden muß, er, was das Gesetz der Theilbarkeit des Raumes betrifft, hierin von diesem unterschieden sein werde; denn man kann es allenfalls wohl zugeben: daß die Decomposition im letzteren niemals alle Zusammensetzung wegschaffen könne, indem alsdann sogar aller Raum, der sonst nichts Selbstständiges hat, aufhören würde (welches unmöglich ist); allein daß, wenn alle Zusammensetzung der Materie in Gedanken aufgehoben würde, gar nichts übrig bleiben solle, scheint sich nicht mit dem Begriffe einer Substanz vereinigen zu lassen, die eigentlich das Subject aller Zusammensetzung sein sollte und in ihren Elementen übrig bleiben müßte, wenn gleich die Verknüpfung derselben im Raume, dadurch sie einen Körper ausmachen, aufgehoben wäre. Allein mit dem, was in der Erscheinung Substanz heißt, ist es nicht so bewandt, als man es wohl von einem Dinge an sich selbst durch reinen Verstandesbegriff denken würde. Jenes ist nicht absolutes Subject, sondern beharrliches Bild der Sinnlichkeit und nichts als Anschauung, in der überall nichts Unbedingtes angetroffen wird. (KrV, A 525 f./B 553 f., m. H.)
Auch in der Kritik ist die „Substanz in der Erscheinung“ kein „absolutes Subject“, sondern ein „beharrliches Bild der Sinnlichkeit“. Denn wenn man die Materie teilt, müsste sie „in ihren Elementen übrig bleiben“, was jedoch wegen der unendlichen Teilbarkeit der Materie nicht möglich ist. Die Substanz in der Erscheinung ist daher keine wirkliche Substanz, wenigstens nicht im Sinn eines letzten Subjekts. Kants Argument der unendlichen Teilbarkeit kann folgenderweise zusammengefasst werden:
Substanzen sind aus einfachen Teilen zusammengesetzt.
Materie ist nicht aus einfachen Teilen zusammengesetzt.
Also ist Materie keine Substanz.
Das Argument ist gültig. Die erste Prämisse beruht auf der Annahme, dass Substanzen einfach und unteilbar sind. Das wird in folgenden Reflexionen deutlich:
Ob ein vor die sinne erstes subiekt, vor die Sinne erster Grund und erster Theil sey. Die phaenomena haben darum nicht ein erstes. (R 4831, Refl, AA 17: 740, 1775–1776, vgl. R 5330, Refl, AA 18: 153)
Wir finden an den Korpern nichts als die undurchdringlichkeit und die theilbarkeit, d. i. die Moglichkeit der theile, ohne Verbindung mit den andern zu seyn. Daraus folgt nun nicht, daß einige dieser theile die letzten, d. i. untheilbar sind, als nur vermittelst des Begrifs substantz. (R 5401, Refl, AA 18: 173, 1775–1778)
Kant spricht im ersten Zitat austauschbar von „erstes Subject“, „erster Grund“ und „erster Teil“. Doch das ist überaus problematisch. Denn ohne Zweifel ist eine Substanz sowohl erstes Subjekt als auch erster Grund. Aber ist sie auch erster Teil? In den MAN wird Kants Antwort verneinend ausfallen, die Substanz in der Erscheinung könne geteilt werden, obwohl sie erstes Subjekt sei. Doch im zweiten Zitat ist seine Antwort bejahend, er behauptet sogar, dass die Einfachheit analytisch im Begriff der Substanz enthalten sei.
Die zweite Prämisse beruht den Texten nach auf der unendlichen Teilbarkeit des Raums und, da Materie räumlich ausgedehnt ist, schließt Kant daraus auf ihre unendliche Teilbarkeit. Materie ist hier also nicht bloß der Grund der Raumerfüllung (wie es die physische Monade war), sondern selber das, was den Raum erfüllt. Doch die unendliche Teilbarkeit des Raums allein kann nicht der Grund für die unendliche Teilbarkeit der Materie sein, denn die hatte Kant ja bereits in der physischen Monadologie angenommen. Welche zusätzliche Annahme bewog Kant dazu, die physische Monadologie aufzugeben?[28] Kant scheint dafür zunächst kein elaboriertes Argument zu haben und probiert unterschiedliche Ansätze[29], erst die MAN enthalten ein dezidiertes Argument gegen seine eigene physische Monadologie.[30] Beide Prämissen des Arguments der unendlichen Teilbarkeit der Materie erweisen sich also als problematisch, und während Kant erst in den MAN eine stichhaltige Begründung für die zweite Prämisse liefert, lässt er die erste Prämisse dort fallen und argumentiert für deren Gegenteil.
Als Folge der Ablehnung eines Substantiale im Raum identifiziert Kant die Materie nicht mit dem, was den Kräften zugrunde liegt, sondern mit den Kräften selbst, die für sich selbst bestehen und nicht in etwas anderem inhärieren. So schreibt er in einer Reflexion:
Das letzte subiect erscheint nicht äußerlich. Das substratum der äußeren Erscheinung ist blos, was beharrlich wirkt […]. Es inhärirt weiter keinem andern und ist kein accidens von einem andern (e. g. materie), welches variiren könnte. (R 5401, Refl, AA 18: 173, 1773–1778)
Kant sagt hier zunächst, dass das letzte Subjekt nicht äußerlich erscheine. Das mag den Eindruck erwecken, als gäbe es sehr wohl ein letztes Subjekt der Materie, nämlich außerhalb der Erscheinung. Doch dann schreibt Kant, dass es schlicht kein letztes Subjekt gebe, dem die Materie inhäriert. Dementsprechend erwägt er eine Konzeption der Materie, die sehr viel näher an einer Feldtheorie dran ist, als Langton und Holden glauben:
Man kann annehmen, daß die Bewegung eines Korpers nur eine successive Gegenwart einer großen Wirksamkeit der impenetrabilitaet im Raume sey, wo nicht die Substantz den platz verändert, sondern diese Wirkung der impenetrabilitaet in verschiedenen Orten nach und nach succedirt, wie bey dem Schalle die Luftwellen. Man kann auch annehmen, daß es im Raume gar keine substantzen gebe, sondern eine großere oder kleinere Wirksamkeit einer eintzigen obersten Ursache in verschiedenen Örtern des Raumes. Daraus würde folgen, daß die Materie unendlich theilbar wäre. (R 3986, Refl, AA 17: 376 f., 1769)
Was Kant hier formuliert, ist die Auffassung, dass die scheinbare Bewegung eines Objekts nur die Abfolge größerer Grade der Undurchdringlichkeit sei, welche er mit Schallwellen vergleicht. Diese ontologische Auffassung kommt völlig ohne ein letztes Subjekt, vielleicht sogar nur mit Kräften, aus. Entsprechend versucht Kant, den Substanzbegriff auf Erscheinung anzuwenden, ohne dabei auf die Vorstellung eines letzten Subjekts zu rekurrieren. Er sagt, dass Substanz „der Grad des Widerstandes an seinem Orte bey eben derselben treibenden äußeren Kraft“ sei, was der Repulsionskraft entspricht, welche er zur „wesentliche[n] Kraft“ erklärt, die „das Subiect aller Krafte ausmacht“ (R 59, Refl, AA 14: 464). Aus diesem Grund identifiziert Kant Substanzen an anderen Stellen mit dem Beharrlichen[31] und erklärt ausdrücklich, dass der „intellectuale Begrif“ der Substanz „nicht in seiner gantzen reinigkeit von dem sinnlichen“ gelte, also in der Erfahrung kein letztes Subjekt enthalten sei (R 5294, Refl, AA 18: 145).
Dennoch glaubt Kant, dass wir in der Erscheinung etwas als erstes Subjekt behandeln müssten, welches somit substantia comparativa wird:
Ein phaenomenon, was ein substratum ist von andern phaenomenis, ist darum nicht substantz als nur comparative. In den Erscheinungen können wir nicht etwas als substantz erkennen (dieses ist nur ein Begrif der apperception), sondern etwas erscheint nur als das substratum der Erscheinung, dem alles in der Erscheinung beygelegt wird. (R 5312, Refl, AA 18: 150, 1776–1778, vgl. R 4494, Refl, AA 17: 572; R 5312, Refl, AA 18: 150; V-Met-L1/Pölitz, AA 28: 209)
Aber warum sollten wir überhaupt etwas in der Materie als letztes Subjekt behandeln? Warum sollte es nicht ausreichen zu sagen, dass es kein letztes Subjekt in der Erscheinung gebe? Ich denke, Kant hat zwei Motivationen dafür. Die erste Motivation kann drängt sich beinahe von selbst auf; da Kant sie aber nicht explizit macht, muss sie mit einer gewissen Vorsicht angenommen werden: Materie ist der Stoff der Physik, aus dem die Welt zusammengesetzt ist. Daher sehen wir uns versucht, etwas als letztes Subjekt in ihr zu behandeln, auch wenn es kein solches in ihr gibt.
Die zweite Motivation entspringt der Notwendigkeit von etwas Beharrlichem in der äußeren Anschauung. In der Kritik der reinen Vernunft behauptet Kant, dass jede Anschauung und jede Zeitbestimmung etwas Beharrliches in der äußeren Anschauung bedürfe[32]:
Denn da zeigt sich, daß eine beharrliche Erscheinung im Raume (undurchdringliche Ausdehnung) lauter Verhältnisse, und gar nichts schlechthin Innerliches enthalten und dennoch das erste Substratum aller äußeren Wahrnehmung sein könne. (KrV, A 284/B 340)
Was wir auch nur an der Materie kennen, sind lauter Verhältnisse (das, was wir innre Bestimmungen derselben nennen, ist nur comparativ innerlich); aber es sind darunter selbstständige und beharrliche, dadurch uns ein bestimmter Gegenstand gegeben wird. (KrV, A 285/B 341, vgl. A 265/B 321, A 277/B 333)
Beide Zitate zeigen, dass es kein absolut Inneres im Raum gibt, sondern nur Verhältnisse, auch wenn einige von denen nur „comparativ innerlich“ sind. Aber was heißt es dann, dass einige Verhältnisse nur das „erste Substratum[33] aller äußeren Wahrnehmung“ oder „selbstständige und beharrliche“ seien? Unabhängigkeit und Beharrlichkeit sind Attribute von Substanzen in der Erscheinung. Aber da es um Verhältnisse geht, nehme ich an, dass sie nur komparativ-beharrlich und -unabhängig sind. Denn Verhältnisse können nicht absolut unabhängig oder innerlich sein. Das würde gut zu Kants Behauptung passen, dass sogenannte innere Bestimmungen der Materie in Wirklichkeit nur vergleichsweise innerlich seien. Wir haben also gute Gründe zu der Annahme, dass die „selbstständige[n] und beharrliche[n]“ Verhältnisse nichts als substantia comparativa sind, die als Substratum der äußeren Wahrnehmung dienen, worauf in Beziehung sich andere Verhältnisse ändern.[34]
Ab 1769 vertritt Kant also die These, dass Materie kein letztes Subjekt und dass die Substanz in der Erscheinung nur in den beharrlichen Kräften zu suchen sei, welche bloße substantia comparativa sind. Doch diese Auffassung ändert sich spätestens in den MAN.
5 Das Substantiale im Raum
In den Metaphysischen Anfangsgründen der Naturwissenschaft identifiziert Kant ausdrücklich das letzte Subjekt der Materie mit der Substanz. Er gibt dafür folgendes Argument:
Der Begriff einer Substanz bedeutet das letzte Subject der Existenz, d. i. dasjenige, was selbst nicht wiederum blos als Prädicat zur Existenz eines anderen gehört. Nun ist Materie das Subject alles dessen, was im Raume zur Existenz der Dinge gezählt werden mag; denn außer ihr würde sonst kein Subject gedacht werden können, als der Raum selbst; welcher aber ein Begriff ist, der noch gar nichts Existirendes, sondern blos die nothwendigen Bedingungen der äußeren Relation möglicher Gegenstände äußerer Sinne enthält. Also ist Materie als das Bewegliche im Raume die Substanz in demselben. (MAN, AA 04: 503, vgl. 04: 541 f.)
Das Argument kann so zusammengefasst werden:
Substanz ist das letzte Subjekt von allem Existierenden.
Materie ist das letzte Subjekt von allem Existierenden im Raum.
Also ist Materie die Substanz im Raum.
Das Argument ist gültig und die erste Prämisse ist lediglich die Definition der Substanz im Sinn der reinen Kategorie. Alles hängt also von der zweiten Prämisse ab. Diese ist nun offenbar genau dann wahr, wenn Materie das Substantiale in der Erscheinung ist.[35] Das läuft auf eine völlige Kehrtwende hinaus: Während Kant zuvor ein Substantiale in der Erscheinung abgelehnt hat, vertritt er ein solches nun ausdrücklich, und zwar nicht als Grund der Erscheinung (wie noch in der Physischen Monadologie), sondern als deren Bestandteil. Folgerichtig nimmt Kant nicht mehr an, dass Substanz, als letztes Subjekt, unteilbar sei.[36]
Doch wie kommt es zu dieser Kehrtwende? Ein wichtiger Grund dürfte sein, dass Kant die Einfachheit nicht mehr als zur Substanz in der Bedeutung des letzten Subjekts gehörendes Merkmal anzusehen scheint. Während Kant um 1770 die Substanz noch gleichzeitig als erstes Subjekt, ersten Grund und ersten Teil betrachtet (s. Abschnitt 4), hält er das Merkmal der Unteilbarkeit nunmehr offenbar für von den anderen beiden Merkmalen unabhängig.
Nun ist das zwar ein notwendiger, aber kein hinreichender Grund für die Anerkennung eines letzten Subjekts im Raum. Es lässt sich jedoch ein Argument dafür rekonstruieren, dass es in der Erscheinung ein Substantiale geben muss. Das beruht darauf, dass die reine Kategorie der Substanz ein Substantiale enthält und dieses daher auch in ihrem Schema vorhanden sein muss. Wie genau sich die reine Kategorie allgemein zu ihrem Schema verhält, mag hier außer Acht bleiben; hier geht es nur um die Frage, ob das Schema die reine Kategorie dem Inhalt nach ergänzt oder ersetzt.[37] In der Kritik verpflichtet sich Kant zu der Ergänzungs-Auffassung. So sagt er zwar, dass das Schema „an […] Stelle“ der Kategorie tritt, fügt aber gleich hinzu, dass es „vielmehr als restringirende Bedingung“ der Kategorie zur Seite gesetzt werde (KrV, A 181/B 224). Zudem sagt er, dass nach Weglassung des Merkmals der Beharrlichkeit nur das Merkmal des letzten Subjekts übrig bleibe (vgl. KrV, A 242 f./B 300 f., sowie allgemein in Bezug auf alle Kategorien A 147/B 186), was bedeutet, dass in der schematisierten Kategorie das Merkmal des letzten Subjekts enthalten sein muss. Das daraus resultierende Argument will ich als Schematisierungs-Argument bezeichnen:
Die reine Kategorie der Substanz enthält ein Substantiale, d. h., ein letztes Subjekt der Akzidenzen und Relationen.
Äußere Erscheinung ist Substanz in der Erscheinung, sie schematisiert also die reine Kategorie der Substanz.
Wenn ein Objekt eine reine Kategorie schematisiert, dann enthält es alle Merkmale der reinen Kategorie.
Also enthält die äußere Erscheinung ein Substantiale.
Das Argument ist gültig und alle Prämissen können durch Textstellen gestützt werden. Die erste Prämisse ist wieder nur eine Erläuterung der reinen Kategorie der Substanz. Die zweite Prämisse beruht auf Kants Auffassung der Schematisierung der Kategorien, wie er sie im Schematismus-Kapitel beschrieben hat. Wie gesehen (s. Abschnitt 1) verlangt das Schema der Substanz, dass in der äußeren Erscheinung etwas Beharrliches enthalten ist. Die dritte Prämisse schließlich verlangt, dass das Schema die Kategorie nicht ersetzt, sondern ergänzt, was der Fall ist. Obwohl Kant also noch in der ersten Auflage der Kritik bestreitet, dass es in der Erfahrung ein Substantiale gibt, widerstreitet das seiner Auffassung des Schemas der Substanz. Zudem identifiziert Kant in Reflexionen aus der Zeit vor der Kritik das Beharrliche mit dem Substantiale[38] und in der Metaphysik Mrongovius, die Kants Vorlesungen zu Grunde hat, die in der Zeit der Veröffentlichung der ersten Auflage der Kritik gehalten wurden, setzt das Substantiale gar in den Raum[39]. Kants Bejahung der Teilbarkeit des letzten Subjekts ist daher nur der letzte Schritt in der Abkehr von seiner Sicht der frühen 1770er Jahre.[40]
Was damit aber noch nicht beantwortet ist, ist die weitergehende Frage, warum Materie das Substantiale ist und wie Materie dafür beschaffen sein muss. Ohne Zweifel kann Materie dann nicht mehr mit Kräften, welcher Art auch immer, identisch sein, da das Kants ausdrücklicher Ablehnung der Identifizierung der Substanz mit Kräften widersprechen würde. Dieser Anforderung wird Kant in den MAN auch gerecht, indem er die „Quantität der Materie“ als „bloße Menge des Beweglichen“ bezeichnet und ausdrücklich von der Größe der Kräfte der Substanz unterscheidet (MAN, AA 04: 540). Das Substantiale ist dann mit der Materie identisch und die Kräfte der Materie haben in dieser nur ihren Sitz, anstatt, wie noch in den frühen 1770er Jahren, selber die Materie zu sein.
Das Ergebnis dieser Untersuchung ist also, dass Kants Konzeption der Substanz in der Erscheinung eine Entwicklung durchlaufen hat. In der Abkehr von der physischen Monadologie, bei der die materiellen Substanzen (die physischen Monaden) sowohl unteilbar als auch die letzten Subjekte sind, verwirft Kant zunächst die Substantialität der Materie aufgrund ihrer unendlichen Teilbarkeit. In den MAN trennt Kant diese jedoch von der Frage nach dem letzten Subjekt: Materie ist seiner neuen Auffassung gemäß zwar unendlich teilbar, aber dennoch das letzte Subjekt im Raum.[41]
Literatur
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© De Gruyter
Articles in the same Issue
- Titelseiten
- Abhandlungen
- Kant über Substanzen in der Erscheinung
- Kants Konzeption der geometrischen Darstellung
- Kant on the Justification of Moral Principles
- Contradiction and Kant’s Formula of Universal Law
- Derrida et le Parergon: une lecture critique
- Berichte und Diskussionen
- Comment cette « langue morte et savante » nous a aidé dans la traduction de la Critique de la raison pure en langue roumaine
- Buchbesprechungen
- Giovanni Pietro Basile: Kants „Opus postumum“ und seine Rezeption. Berlin/Boston: W. de Gruyter, 2013 (KSEH 175). XV+536 S. ISBN 978-3-110269680
- Alexander Baumgarten: Metaphysics. A Critical Translation with Kant’s Elucidations. Selected Notes, and related Materials. Transl. and ed. with an Introduction by Courtney D. Fugate and John Hymers. London/New Delhi/New York/Sydney: Bloomsbury, 2013. 471 p. ISBN 978-1-4411-3294-9
- Immanuel Kant: Metaphysiki ton ithon [griechische Übersetzung der Metaphysik der Sitten], Übersetzung-Anmerkungen-Nachwort: Kostas Androulidakis, Athen: Smili 2013, 432 Seiten. ISBN 978-960-6880-39-1
- Laura Anna Macor: Die Bestimmung des Menschen (1748–1800). Eine Begriffsgeschichte. Stuttgart-Bad Cannstatt: Frommann-Holzboog, 2013. 432 Seiten. ISBN 978-3-7728-2615-3. [Forschungen und Materialien zur deutschen Aufklärung. Abteilung II: Monographien. – FMDA II,25]
- Affektivität und Ethik bei Kant und in der Phänomenologie. Hrsg. von Inga Römer. Berlin/Boston 2014. 282 Seiten. ISBN: 978-3-11-034481-3
- Bryan Wesley Hall: The Post-Critical Kant. Understanding the Critical Philosophy through the Opus postumum. Routledge Studies in Eighteenth-Century Philosophy. New York, London: Routledge/Taylor & Francis, 2014 (2015), 220 S. ISBN: 978-1-315-75441-3
- Kant’s Theory of Biology. Ed. by Ina Goy and Eric Watkins. Berlin/Boston: De Gruyter, 2014. 321 Seiten. ISBN 978-3-11-022578-5
- The Palgrave Handbook of German Idealism. Ed. by Matthew C. Altman. Basingstoke/New York: Palgrave Macmillan, 2014. XXIV, 801 pp. ISBN 978-1-137-33474-9
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