Skip to main content
Article
Licensed
Unlicensed Requires Authentication

BGH v. 25.11.2004 – V ZB 13/04 Einwilligungsfreiheit der Auflassungserklärung eines Minderjährigen (Führ /Menzel)

  • and
Published/Copyright: October 11, 2005
Become an author with De Gruyter Brill
Juristische Rundschau
From the journal Volume 2005 Issue 10

Abstract

§§ 107, 873, 1909 BGB

Ist die dingliche Übertragung eines Grundstücks an einen Minderjährigen bei isolierter Betrachtung lediglich rechtlich vorteilhaft, bedarf seine Auflassungserklärung auch dann nicht der Einwilligung des gesetzlichen Vertreters oder eines Ergänzungspflegers, wenn die zugrunde liegende schuldrechtliche Vereinbarung mit rechtlichen Nachteilen verbunden ist. Eine Gesamtbetrachtung des schuldrechtlichen und des dinglichen Rechtsgeschäfts ist in diesem Fall nicht veranlaßt (Abgrenzung zu BGHZ 78, 28).

§ 107, 1030, 1191 BGB

Die Übereignung eines Grundstücks an einen Minderjährigen ist auch dann lediglich rechtlich vorteilhaft, wenn es mit einer Grundschuld belastet ist. Für die Belastung mit einem Nießbrauch gilt dies jedenfalls dann, wenn der Nießbraucher auch die Kosten außergewöhnlicher Ausbesserungen und Erneuerungen sowie die außergewöhnlichen Grundstückslasten zu tragen hat.

§ 107 BGB

Die aus der Eigentumsübertragung folgende Haftung des Erwerbers für die gewöhnlichen öffentlichen Lasten des Grundstücks begründet keinen Rechtsnachteil im Sinne des § 107 BGB.

Beschl. des BGH v. 25.11.2004 – V ZB 13/04.

:
Online erschienen: 2005-10-11
Erschienen im Druck: 2005-10-26

Walter de Gruyter GmbH & Co. KG

Downloaded on 23.4.2026 from https://www.degruyterbrill.com/document/doi/10.1515/juru.2005.2005.10.415/html?lang=en
Scroll to top button