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Nachträgliches Auswechseln der Bescheidbegründung – ein Fall des § 45 I Nr. 2 VwVfG?

  • Gunter Warg
Veröffentlicht/Copyright: 4. November 2010
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JURA - Juristische Ausbildung
Aus der Zeitschrift Band 32 Heft 11

Es kann vorkommen, dass die Ausgangsbehörde ihren Bescheid mit einer Begründung versieht, die aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen falsch ist, etwa weil die gegebene Begründung einen unzutreffenden oder unvollständig ermittelten Sachverhalt als Entscheidungsgrundlage nennt oder eine falsche Rechtsgrundlage heranzieht bzw. eine (zutreffende) Rechtsgrundlage fehlerhaft subsumiert (»Subsumtionsfehler«). Es stellt sich die Frage, ob die Behörde die falsche Begründung während des Vorverfahrens oder später richtig stellen und die unzutreffende durch eine korrekte, den VA rechtfertigende Begründung ersetzen kann.

Online erschienen: 2010-11-04
Erschienen im Druck: 2010-November

© 2010 by De Gruyter Rechtswissenschaften Verlags-GmbH, Berlin

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