Nachträgliches Auswechseln der Bescheidbegründung – ein Fall des § 45 I Nr. 2 VwVfG?
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Gunter Warg
Es kann vorkommen, dass die Ausgangsbehörde ihren Bescheid mit einer Begründung versieht, die aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen falsch ist, etwa weil die gegebene Begründung einen unzutreffenden oder unvollständig ermittelten Sachverhalt als Entscheidungsgrundlage nennt oder eine falsche Rechtsgrundlage heranzieht bzw. eine (zutreffende) Rechtsgrundlage fehlerhaft subsumiert (»Subsumtionsfehler«). Es stellt sich die Frage, ob die Behörde die falsche Begründung während des Vorverfahrens oder später richtig stellen und die unzutreffende durch eine korrekte, den VA rechtfertigende Begründung ersetzen kann.
© 2010 by De Gruyter Rechtswissenschaften Verlags-GmbH, Berlin
Artikel in diesem Heft
- ZR Unterbrechung der Verjährung durch Einreichen einer Streitverkündungsschrift
- StR Raub auch durch bloßes Versperren der Weiterfahrt?
- ÖR Zulässigkeit einer unbefristeten Sicherungsverwahrung
- Gutgläubiger Erwerb im Erb- und Gesellschaftsrecht
- Berechnung des Schadensersatzes im Wege der Kompensation und Anrechnung eines Mitverschuldens
- Nachträgliches Auswechseln der Bescheidbegründung – ein Fall des § 45 I Nr. 2 VwVfG?
- ZR Die rügelose Einlassung im Zivilverfahrensrecht
- ÖR Der Widerruf von Verwaltungsakten (Teil II)
- ÖR Rechtsfragen von Windenergieanlagen
- Völker- und Europarecht Völkerrechtsquellen im Wandel
- Die aktuelle Entscheidung Das „neue Grundrecht“ auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme
- Examensklausur ZR Abschleppen vom Supermarktparkplatz – Selbsthilfe oder Abzocke?
- Examensklausur StR Berliner Straßenreinigung
- Übungsklausur ÖR Der Tod des Zuchtebers Cutlar
- Examensklausur Schwerpunktbereich Kapitalgesellschafts- und Kapitalmarktrecht Aktienrechtliche Anfechtungsklage und Folgen unzureichender Ad-hoc-Publizität
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