ZR Die Verfügungsbefugnis
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        Klaus Schreiber
        
Die Verfügungsbefugnis ist einer der zentralen Begriffe des Sachenrechts. Schwierigkeiten bereiten naturgemäß die Fälle, in denen jemand als Nichtberechtigter verfügt. Im Rahmen der rechtlichen Folgen einer solchen Verfügung kommt – vorbehaltlich einer Heilung – die größte Bedeutung dem gutgläubigen Erwerb zu. Im Folgenden wird zunächst der Begriff der Verfügungsbefugnis erklärt (I.). Anschließend wird erläutert, wer (grundsätzlich und ausnahmsweise) verfügungsbefugt ist (II.) und aus welchen Gründen die Verfügungsbefugnis fehlen kann (III.). Abschließend werden die Rechtsfolgen einer ohne die erforderliche Rechtsmacht vorgenommenen Verfügung dargestellt (IV.).
© 2010 by De Gruyter Rechtswissenschaften Verlags-GmbH, Berlin
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- Looschelders, D., Schuldrecht – Besonderer Teil, Wolters Kluwer (Carl Heymanns), 4. Auflage, Köln 2010, ISBN 978-3-452-27254-6, € 25,90,–
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