Der unsichtbare Rechtsscheinträger? – »Der Zuckerfall«
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Bernhard Jakl
Im Mittelpunkt des »Zuckerfalls« steht die Frage, ob ein gleichstufiger mittelbarer Besitz mehrerer Personen an einem Gegenstand sachenrechtlich geboten ist. Auch 78 Jahre nach seiner Verkündung wird die in RGZ 135, 75 gegebene Antwort von der Rechtsprechung des BGH noch anerkannt und praktiziert: nein, es gibt keinen Nebenbesitz im Sachenrecht. Dass dieser Entscheidung heute wie damals Geltungskraft zukommt, lässt erkennen, wie autonom zivilrechtliche Wertungen gegenüber gesellschaftlichen und historischen Veränderungen sein können und welche wichtige Rolle die Rechtssicherheit im deutschen Zivilrecht spielt.
Für die Ausbildung in der Gegenwart kann die Beschäftigung mit dem »Zuckerfall« dazu dienen, grundlegende juristische Kompetenzen formaler Art, wie etwa die Problemidentifikation, die Problemabschichtung in Mehrpersonenverhältnissen und die Diskussion verschiedener Lösungsmöglichkeiten zu erlernen. Eine inhaltliche Auseinandersetzung mit dem »Zuckerfall« hilft vor allem dabei, die besitzrechtliche Ebene einer strukturierten Prüfung des gutgläubigen Erwerbs zu verstehen und einzuüben.
Artikel in diesem Heft
- Schönheitsreparaturklauseln in Rechtsprechung und Examensklausuren
- Petitorische Durchbrechung possessorischen Besitzschutzes
- Der vorläufige Verwaltungsakt
- Die Bedeutung der hypothetischen Einwilligung für den ärztlichen Heileingriff
- Die Grundprinzipien des Sachenrechts
- Versuch und Rücktritt vom Versuch eines Unterlassensdelikts
- Die Leistung an den Nichtberechtigten
- Art. 49, 54 AEUV: Zum Stand der Niederlassungsfreiheit für natürliche Personen und Gesellschaften nach der neuen EuGH-Rechtsprechung
- Der unsichtbare Rechtsscheinträger? – »Der Zuckerfall«
- Lissabon-Vertrag und Grundgesetz
- Examensklausur ZR Möbelkauf mit Folgen
- Zwischenprüfungsklausur StR Treibjagd mit Folgen
- Examensklausur Schwerpunktbereich Arbeits- und Sozialrecht Frauenprobleme
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- Petitorische Durchbrechung possessorischen Besitzschutzes
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