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Mehrheit sieht Künstliche Intelligenz als Chance
Künstliche Intelligenz (KI) hat in den letzten Wochen und Monaten gezeigt, dass sie auf (fast) jede Frage eine druckreife Antwort liefern oder auf Anweisung ein Bild im gewünschten Stil malen kann. Eine breite Öffentlichkeit hat dies ausprobiert und nun sind rund drei Viertel der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger (73 %) der Meinung, dass KI Chancen bietet. 26 Prozent sehen KI ausschließlich als Chance, 47 Prozent eher als Chance denn als Gefahr. Im Gegensatz dazu betrachten 14 Prozent KI eher als Gefahr und zehn Prozent als ausschließlich gefährlich. Dies ergab eine Umfrage unter 1007 Personen ab 16 Jahren in Deutschland im Auftrag des Digitalverbands Bitkom. Nach Bitkom-Präsident Achim Berg wird KI die Technologie des Jahres 2023 sein und die Welt in den kommenden Jahren stärker verändern als das Smartphone. Die Erwartungen an KI sind hoch. 79 Prozent der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger meinen, dass sie die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft stärken wird. Zwei Drittel wollen, dass KI genutzt wird, wenn die Technologie ihnen konkrete Vorteile z. B. in der Medizin oder im Verkehr bringt. Rund die Hälfte der Befragten verwendet bereits heute im Alltag regelmäßig auf KI basierende Produkte und Dienste wie Sprachassistenten. Rund ein Drittel (35 %) fürchtet eine Entmündigung des Menschen durch Maschinen, 2020 teilten mit 46 Prozent noch deutlich mehr Menschen diese Sorge. Nur 26 Prozent denken, dass KI die großen Erwartungen nicht erfüllen wird (2020: 28 %). Eine breite Mehrheit von 88 Prozent wünscht sich jedoch, dass KI-Software in Deutschland besonders gründlich geprüft und erst nach Zulassung in Geräten genutzt werden darf. Ein Drittel fordert sogar, dass KI in bestimmten Anwendungsbereichen verboten werden sollte. Die meisten Menschen gehen davon aus, dass KI unsere Gesellschaft in den kommenden Jahren spürbar verändern wird oder dies bereits tut. 28 Prozent spüren diesen Wandel schon jetzt, ein Drittel erwartet die Auswirkungen in den kommenden fünf Jahren, 13 Prozent in den nächsten zehn und elf Prozent in den nächsten 20 Jahren. Nur acht Prozent rechnen damit frühestens in mehr als 20 Jahren und gerade einmal vier Prozent glauben, dass KI die Gesellschafft nie spürbar verändern wird.
Trendreport Bibliotheken in Deutschland
Der „Trendreport Bibliotheken in Deutschland“ soll eine faktenbasierte Grundlage zu den Herausforderungen bieten, denen sich Mitarbeitende in Bibliotheken in Deutschland gegenübersehen. Für das Forschungsprojekt von Cornelia Vonhof und Tobias Seidl, beide Professoren an der HdM Stuttgart, erfolgte in einem ersten Schritt im November 2021 eine qualitative Befragung unter zufällig ausgewählten Bibliotheksleitungen Öffentlicher und Wissenschaftlicher Einrichtungen zu den Herausforderungen der nächsten ein bis zwei Jahre. Aus den rund 170 Herausforderungen, die im Freitext benannt wurden, konnte das Forschungsteam 31 zentrale Themen extrahieren.
Diese bildeten im zweiten Schritt die Grundlage für eine Befragung im Frühsommer 2022 zu der alle Bibliotheken im deutschsprachigen Raum eingeladen waren. Hierbei konnten die Teilnehmenden die Relevanz der 31 Herausforderungen (von 1 = keine bis 5 = sehr große) aus ihrer Perspektive bewerten. Es konnten die Antworten von 703 Mitarbeitenden und Führungskräften aus Bibliotheken aller Größen und Sparten ausgewertet werden. Der größte Anteil der Befragten kam aus Wissenschaftlichen Bibliotheken (35,5 %) gefolgt von Öffentlichen Bibliotheken für Versorgungbereiche bis 50 000 Einwohner und Landkreise (24,2 %) und dann in absteigender Reihenfolge aus Öffentlichen Bibliotheken für Versorgungbereiche von über 400 000 Einwohner (10,8 %), Öffentlichen Bibliotheken für Versorgungbereiche von 100 000 bis 400 000 Einwohner (9,5 %) und Öffentlichen Bibliotheken für Versorgungbereiche von 50 000 bis 100 000 Einwohner und Landkreise (9 %). Dazu fallen elf Prozent der Befragten in die Rubrik Andere/Ausland.
Als größte Herausforderungen wurden von den Teilnehmenden, unabhängig von Bibliothekssparte und Bibliotheksgröße, folgende zehn Punkte angesehen: Weiterbildung von Personal, Entwicklung und Etablierung neuer Angebote/Services, stärkere Sichtbarwerdung von Digitalangeboten, Ausbau des digitalen Medienangebots, Bibliothek als Dritter Ort, gleichzeitiges Angebot von digitalen und analogen Medien wie auch Veranstaltungen, Erfüllen der an Bibliotheken gestellten Erwartungen mit dem vorhandenen Personalschlüssel, Öffentliche Sichtbarkeit der Bibliotheken, Modernisierung von Arbeitsabläufen und Organisationsstrukturen, Angebote zur Medien und/oder Informationskompetenz
Überraschend waren für das Forscherteam die nahe beieinanderliegenden Mittelwerte, die auf ein gemeinsames Verständnis der größten Herausforderungen schließen lassen. Im Detail zeigen sich jedoch deutliche Unterschiede zwischen den Bibliothekssparten. So ist das Thema „Dritter Ort“ gerade nach Corona für alle Öffentlichen Bibliotheken eine der wichtigsten, wenn nicht die wichtigste Herausforderung. Dagegen steht für Wissenschaftliche Bibliotheken die „Erhöhung der Sichtbarkeit digitaler Angebote“ an erster Stelle. Die Wiederbelebung von Kooperationen sowie die Rückgewinnung von Kundinnen und Kunden ist für die kleinen Öffentlichen Bibliotheken ein wichtiger Punkt. Das Ranking von Management- und Personalmanagement-Themen (Rekrutierung, Weiterbildung, Modernisierung der Arbeitsabläufe) hängen vornehmlich von der Bibliotheksgröße ab. Eine Veröffentlichung aller Ergebnisse des Trendreports ist in „o-bib. Das offene Bibliotheksjournal“ geplant. Eine vorläufige Zusammenfassung findet sich unter <https://www.b-u-b.de/detail/projekt-trendreport>
KI-Trends für Unternehmen 2023
Künstliche Intelligenz (KI) hat in allen Industriesektoren Hochkonjunktur. Doch wohin könnte Unternehmen die KI-Reise im Jahr 2023 führen? Auch wenn sich das nicht im Detail vorhersagen lässt, gibt Martin Weis, Managing Partner und EMEA Head Artificial Intelligence bei der Managementberatung Infosys Consulting, einen Ausblick auf die unternehmerischen KI-Trends im kommenden Jahr.
1 AI-as-a-Service
Bei Artificial Intelligence as a Service (AIaaS) lagern Unternehmen Leistungen im Bereich der KI an Dritte aus. Dadurch können sie ohne große Anfangsinvestitionen und mit geringerem Risiko KI für verschiedene Anwendungszwecke testen. Durch KI-Cloud-Angebote der großen Cloud Hyperscaler im Markt können Unternehmen das volle Potenzial ihrer Daten ausschöpfen und bei Bedarf auch die Ressourcen dieser großen Anbieter nutzen, um eine Skalierung mit Rechenkapazität zu unterstützen. Der Markt für AIaaS verspricht, in den kommenden Jahren weiter zu expandieren: Im Jahr 2021 auf über 5,6 Mrd. USD geschätzt, wird der weltweite Markt für AIaaS voraussichtlich von 2022 bis 2030 mit einer durchschnittlichen jährlichen Wachstumsrate (CAGR) von 37 Prozent wachsen.
2 „Generative AI“ für kreative Prozesse
„Generative AI“ nutzt KI und Maschinelles Lernen, um neue digitale Inhalte (z. B. Text, Video, Audio und Bilder) mit geringem menschlichem Eingreifen zu produzieren. Gartner prognostiziert, dass bis 2025 schätzungsweise zehn Prozent aller erzeugten Daten und 30 Prozent aller Marketingbotschaften großer Marken auf „Generative AI“ zurückgehen werden. In einer Studie verglich die KI-Kreativagentur Pencil Unternehmen, die Videowerbung mithilfe von KI-Kreativitäts-Tools erstellten, mit solchen, die ohne solche KI-Kreativitätsunterstützung arbeiteten. Durchschnittlich steigerten die erstgenannten Unternehmen die Rendite auf die Werbeausgaben (ROAS) um das Zweifache – bei einigen Kampagnen in der Studie sogar um das bis zu Siebenfachen. Diese Entwicklung könnte besonders für kleine und mittlere Unternehmen interessant werden, die aufgrund ihrer geringeren Größe oft keine eigene Werbeabteilung haben.
Der Einsatz von KI zur Unterstützung kreativer Prozesse kann in Zukunft auch bei der Produktion von Kunst, Videos oder Texten zeitaufwendige Aufgaben abnehmen. Tools gibt es hierfür bereits zur Genüge, sowohl im Bereich Bildgenerierung (beispielsweise DALL-E 2 von OpenAI) oder Textgenerierung (beispielsweise Mindverse für insbesondere deutschsprachige Inhalte). Es bleibt abzuwarten, wie Unternehmen diese Tools in ihre Geschäftsprozesse einbauen werden. Sicherlich ist dies auch davon abhängig, ob die moralischen und urheberrechtlichen Fragen, die mit einer solchen KI-Nutzung einhergehen, in den kommenden Jahren gesetzlich geregelt werden.
3 Chatbots
Mit ChatGPT hat das Forschungsgebiet um Natural Language Processing (NLP) einen weiteren signifikanten Sprung gemacht – und verspricht, weltweit bis 2030 voraussichtlich um 361,6 Mrd. USD zu wachsen. Als Teilbereich der KI zielt NPL darauf ab, Computer mit der Fähigkeit auszustatten, geschriebene und gesprochene Sprache zu verstehen und damit die Interaktion zwischen Mensch und Maschine zu vereinfachen. Sprachassistenten wie Alexa und Siri sind natürlich längst etablierte Beispiele in diesem Bereich. ChatGPT geht noch einen Schritt weiter – das Tool kann auf komplexe Fragen verständlich antworten, Informationen aus verschiedenen Kontexten entnehmen und sie zusammenführen. Seit der Pandemie ist bei vielen Deutschen die Bedeutung der Customer Experience gewachsen und ein Teil von ihnen war in dieser Zeit auch bereit, einen neuen Kanal auszuprobieren, um den Kundenservice eines Unternehmens zu kontaktieren. Es ist wahrscheinlich, dass diese gestiegenen Ansprüche auch in den kommenden Jahren erhalten bleiben werden. Unternehmen können mit einer Automatisierung ihrer Kundenkommunikation nicht nur diesen Anforderungen gerecht werden, sondern auch ihre Kosten senken und Beschwerden schneller bearbeiten.
4 Digitale Zwillinge und das Metaverse
Das Metaverse war 2022 in aller Munde. Während der Gebrauch hauptsächlich für Gaming, Retail und Social Media diskutiert wurde, eröffnen sich auch Möglichkeiten der Nutzung im industriellen Bereich. Dabei ist das Konzept von virtuellen Anlagen und Maschinen nicht neu – digitale Zwillinge finden in der Industrie schon seit einiger Zeit Verwendung. In Verbindung mit dem Metaverse können diese Nutzungsmöglichkeiten anschaulicher und interaktiver gestaltet werden. So ist es denkbar, dass digitale Zwillinge fortan in eine Metaverse-Umgebung verlagert werden, wo Anwenderkreise gemeinsam mit dem Kundendienst Wartungen auf virtuelle Weise durchführen können oder ihre Maschinen zukünftig per Remote Service selbstständig unter Anleitung warten – in Zeiten von Fachkräftemangel und grenzübergreifenden Teams ein effizienter Weg, Personalressourcen zu schonen.
Leitfaden für das Remote-Onboarding
Wer nicht nur auf die Lebensläufe, sondern auch auf die Potentiale und Kompetenzen von Kandidatinnen und Kandidaten achtet, wird hoch motivierte Talente finden. Die Suche nach geeigneten Personen ist dank modernster KI, wie zum Beispiel dem Tool flynne, inzwischen recht einfach und viel kostengünstiger als über das Headhunting. Doch mit dem Recruiting allein ist es nicht getan. Die ersten Monate Einarbeitungszeit von Quereinsteigerinnen und Quereinsteigern im neuen Unternehmen sind entscheidend, um sie oder ihn als vollwertige Fachkraft einsetzen zu können. Doch wie gelingt eine intensive Einarbeitung in einer Arbeitswelt, die mehr und mehr Remote stattfindet? Wie schaffen es Unternehmen, dass neue Mitarbeitende in den gewünschten Bereichen eingearbeitet und virtuell zum Teil eines Teams und der Unternehmenskultur werden? Katharina Pratesi, Recruiting-Expertin bei Brandmonks in Mainz, hat einen Leitfaden erarbeitet, der die wichtigsten elf Punkte für ein Remote-Onboarding zusammenfasst und dabei die besonderen Bedürfnisse der Neuankömmlinge berücksichtigt.
1 Onboarding Buddy
Eine Person sollte bestimmt werden, die dem oder der neu Ankommenden in der Einarbeitungszeit primär als Ansprechperson zur Verfügung steht. Im besten Fall handelt es sich dabei um eine Person, die fachliche Fragen beantworten kann, aber auch in die Kultur einführen und Nähe aufbauen kann. Es sollte aber nicht die oder der direkte Vorgesetzte sein und sie sollte auch Zeit für diese wichtige Aufgabe haben und während des Onboardings von anderen Aufgaben befreit werden. Nur dann kann sie dem oder der Onboardee auch wirklich gerecht werden.
2 Vor-Ort-Kennenlernen
Trotz Remote Arbeit sollte das Onboarding in den ersten zwei Wochen unbedingt auch an einem Tag im Unternehmen stattfinden. So können sich die Neulinge und ihre Betreuungspersonenen sowie das Team zum Start ihrer Zusammenarbeit besser persönlich kennen lernen.
3 Der erste Tag
Vor allen in den ersten Arbeitstagen sollten die Remote Onboardees sehr intensiv betreut und nicht alleine gelassen werden: Am ersten Arbeitstag empfiehlt sich direkt eine Videokonferenz mit dem Onboarding Buddy und wenn möglich mit weiteren Personen, mit denen der neue Mitarbeitende zu tun haben wird. Informationen über die ersten Aufgaben, Zeit für eine Fragenrunde und ein gut ausgefüllter erster Tag, ohne direkte Überforderung haben sich bewährt.
4 Das Zwei-Wochen-Programm
Gerade in den ersten zwei Wochen sollte für die Quereinsteigerin oder den Quereinsteiger ein umfangreiches Trainingsprogramm ausgearbeitet werden, in dem das Fachpersonal sie oder ihn auf neuen Aufgaben einarbeitet. Dabei ist es wichtig, dass ausreichend Zeit für Selbstlernphasen eingeräumt wird, gefolgt von einem Termin, in dem Fragen beantwortet werden.
5 Verbindlichkeit
Gerade beim virtuellen Onboarding ist es einfach, per Mausklick Termine für eine Trainingssession kurzfristig abzusagen. Das lässt sich nicht immer vermeiden, sollte aber niemals ohne Ersatztermin erfolgen, der zeitnah und dann unbedingt auch verbindlich stattfindet.
6 Icebreaker
Beim digitalen Onboarding neigt man schnell dazu, sofort zum fachlichen Teil zu kommen. Das persönliche Kennenlernen, wie es sonst auf dem Flur, in der Kaffeeküche oder bei einer Lunch-Verabredung stattfindet, kommt Remote oft zu kurz. Dabei ist es eine wichtige Voraussetzung, damit sich Neulinge im Unternehmen wohlfühlen und schnell Teil des Teams werden. Deshalb ist unbedingt darauf zu achten, auch persönliche Gespräche ins Remote Onboarding zu integrieren Gespräche über private Dinge, den letzten Urlaub, über Hobbies oder andere persönliche Themen. Es gibt es auch jede Menge Icebreaker-Spiele, mit denen man einiges über den anderen auf spielerische und oft lustige Art und Weise erfahren kann.
7 Digitaler Zugang zu Lernmaterialien
Wie bei jedem Onboarding sollten auch beim Remote Onboarding alle wichtigen Lernmaterialien strukturiert in Ordner abgelegt werden, so dass die neuen Mitarbeitenden schnellen Zugang zu den Materialien haben. Es ist mehr als unglücklich, wenn sie sich Informationen selbst zusammensuchen oder immer wieder im Team nachfragen müssen. Das sorgt schnell für Frustration und Wissenslücken.
8 Erreichbarkeit und Kommunikation
Mal eben schnell über den Schreibtisch eine Frage stellen oder im Nachbarbüro anklopfen, um ein Thema zu diskutieren – das gibt es bei Remote so nicht. Dabei hilft es gerade zum Anfang, um sich im neuen Unternehmen und mit den neuen Aufgaben zurecht zu finden. Deshalb sollten den Onboardees vom ersten Tag an virtuelle Kommunikationskanäle aufgezeigt werden, über die sie in Echtzeit ihre Fragen stellen können und auch zeitnah Antworten erhalten. Zusätzlich eignen sich regelmäßige Digital Jour Fixes, die anfangs täglich stattfinden sollten. Nach den ersten zwei Wochen reicht dann auch ein wöchentlicher Jour Fixe.
9 Hardware
Bevor das Onboarding-Programm beginnt, ist es wichtig, dass die neuen Mitarbeitenden rechtzeitig mit einer guten und zeitgemäßen Hardware versorgt und alle notwendigen Programme installiert sowie Berechtigungen vergeben wurden. Nichts hält mehr auf als ein PC, der sich nicht hochfahren lässt oder Zugänge, die nicht funktionieren. Das bringt im schlimmsten Fall das gesamte Onboarding-Programm durcheinander und führt zu unnötigen Verzögerungen.
10 Regelmäßige Vor-Ort-Treffen
Wer in der Nähe seines Firmenstandortes wohnt, sollte im Rahmen des Onboardings mindestens alle zwei Wochen einen Tag im Unternehmen verbringen. Doch auch beim Remote-Quereinstieg, sollten die die weiter entfernt wohnenden Personen mindestens einmal im Monat eine gewisse Zeit im Unternehmen verbringen.
11 Feedback Gespräche
Egal ob Remote oder im Unternehmen selbst, jedes Onboarding, vor allem beim Quereinstieg, sollte kontinuierliche Feedbackgespräche im engen Turnus einplanen. Nur so können Anforderungen und Leistungen regelmäßig und frühzeitig abgestimmt werden. Auch Defizite werden dann schneller erkannt, und die Person kann individuell entwickelt werden.
Fast drei Milliarden Euro Bußgelder wegen Datenschutzverstößen 2022
Die internationale Wirtschaftskanzlei DLA Piper hat ihren „GDPR Fines und Data Breach Survey 2023“ veröffentlicht. Die fünfte Auflage der Studie erfasst Bußgelder wegen Verstößen gegen die DSGVO in allen 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie im Vereinigten Königreich, in Norwegen, Island und Liechtenstein. Wesentliche Ergebnisse sind:
Seit Januar 2022 verhängten die europäischen Datenschutzbehörden Bußgelder in Höhe von 2,92 Mrd. Euro – ein Anstieg von 168 Prozent gegenüber 2021.
Das höchste Bußgeld in Höhe von 405 Millionen. Euro verhängte die irische Datenschutzkommission (DPC) gegen den US-Konzern Meta.
Das höchste Einzelbußgeld wurde in Luxemburg verhängt (746 Mio. Euro); Irland belegt auf der Länderliste die Plätze zwei bis sechs. Deutschland rangiert nach Frankreich auf Rang acht mit einem Einzelbußgeld von rund 35 Millionen Euro, verhängt durch die Datenschutzbehörde in Hamburg.
Im Durchschnitt ging die Zahl der gemeldeten Datensicherheitsvorfälle leicht von 328 auf 300 Meldungen pro Tag* zurück.
Die Niederlande führen mit mittlerweile 117 434 Meldungen weiterhin die Liste der Länder mit dem meisten Meldungen von Datensicherheitsvorfällen seit Geltung der DSGVO im Mai 2018 an, gefolgt von Deutschland mit 76 967 Meldungen. Bezogen allein auf die Jahre 2021 und 2022 wurden allerdings in Deutschland mehr Vorfälle gemeldet als in den Niederlanden.
Neben Fragen zu personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit Werbung und Social Media richtet sich das Augenmerk der Behörden zunehmend auf KI und die Rolle personenbezogener Daten, die zum Training verwendet werden. So gab es auf Hinweis von Datenschutzorganisationen etwa mehrere Untersuchungen gegen das Gesichtserkennungsunternehmen Clearview AI, die in Bußgeldern resultierten. Da KI und Machine-Learning-Plattformen immer allgegenwärtiger werden, prognostiziert die Studie für das kommende Jahr weitere behördliche Untersuchungen und Maßnahmen sowohl gegen Anbieter als auch Nutzer von KI. Die Studie zeigt auch, dass die Zahl der den Aufsichtsbehörden gemeldeten Datensicherheitsvorfälle im Vergleich zum Vorjahr leicht zurückgegangen ist, von 328 Meldungen auf 300 pro Tag. Dies könnte ein Zeichen dafür sein, dass Unternehmen aus Furcht vor Ermittlungen, Geldbußen und Schadensersatzforderungen vorsichtiger werden, wenn es darum geht, den Aufsichtsbehörden Datensicherheitsvorfälle zu melden.
Die Studie geht auch auf einige wichtige Entscheidungen der Datenschutzbehörden in 2022 ein, so etwa die Anwendung der Anforderungen aus der Schrems II-Entscheidung des EuGH und Kapitel V der Datenschutz-Grundverordnung mit Blick auf den internationalen Transfer personenbezogener Daten. Dem risikobasierten Ansatz bei der Übermittlung personenbezogener Daten in „Drittländer“ erteilten die Datenschutzbehörden eine Absage; sie argumentierten vielmehr, dass internationale Datentransfers unzulässig seien, wenn die bloße Möglichkeit des Zugriffs ausländischer Behörden ein Schadensrisiko mit sich bringe. Jan Pohle, IPT-Partner mit Spezialisierung im Bereich Datenschutz, ergänzt: „Die Verarbeitung personenbezogener Daten hat viele Vorteile für Verbraucher und Gesellschaft, da sie beispielsweise die rasche Entwicklung und Einführung von Impfstoffen gewährleisten und Online-Dienste ermöglichen kann, die von Milliarden von Menschen weltweit genutzt werden. Es bleibt zu hoffen, dass die Aufsichtsbehörden ihren Vollzugsansatz manifestiert in den jüngsten Durchsetzungsentscheidungen kritisch hinterfragen.“ <https://www.dlapiper.com>
Digitalisierung nachhaltig gestalten
Die Digitalisierung nachhaltiger gestalten und die Nachhaltigkeit von Unternehmen mit Hilfe digitaler Technologien vorantreiben. Beide Themen sollten aus Sicht der deutschen Wirtschaft gleichzeitig vorangetrieben werden. Fast vier von fünf Unternehmen in Deutschland stimmen der Aussage zu, dass Rechenzentren und digitale Endgeräte dringend ressourcenschonender werden müssen (78 %). Und 81 Prozent sehen in der Zunahme von digitalen Endgeräten und somit Elektroschrott ein großes ökologisches Problem. Das hat eine repräsentative Ipsos-Umfrage im Auftrag des TÜV-Verbands unter 504 Unternehmen ab 25 Mitarbeitenden ergeben. Die energiehungrigen Rechenzentren müssen effizienter sowie Endgeräte ressourcenschonender und langlebiger werden. Laut Umfrage sagt etwas mehr als die Hälfte der Befragten, dass digitale Technologien gleichzeitig einen wichtigen Beitrag für mehr Umwelt- und Klimafreundlichkeit in ihrem Unternehmen leisten (57 %). So können digitale Technologien zum Beispiel genutzt werden, um die Energieeffizienz von Produktionsprozessen zu verbessern, die Abfalltrennung bei Recyclinganlagen zu automatisieren oder die Leistung von Windparks zu optimieren. Nicht zuletzt müssen aus Sicht des TÜV-Verbands auch besonders rechenintensive Technologien wie KI unter Nachhaltigkeitsaspekten betrachtet werden. KI-Modelle, die mit großen Datenmengen arbeiten, verbrauchen viel Energie. Aktuell macht allerdings kaum ein Unternehmen den CO2-Ausstoß der Anwendungen transparent. Komplexe KI-Systeme sollten trainiert werden, wenn viel erneuerbare Energien zur Verfügung stehen. Bei Knappheit können Trainingspausen eingelegt werden, um nicht auf fossile Energieträger ausweichen zu müssen. Für die Bewertung von Nachhaltigkeitsaspekten von KI-Systemen werden derzeit entsprechende Prüfmethoden entwickelt. Der TÜV-Verband hat gemeinsam mit dem BSI und dem Fraunhofer Heinrich-Hertz-Institut (HHI) in einem Beitrag auf die Auditierbarkeit von KI-Systemen hingewiesen. Im TÜV AI Lab werden bereits Prüfverfahren entwickelt, um die angestrebte Regulierung von KI von Anfang an zu begleiten und praktische Anwendungsbeispiele liefern zu können.
Weitere Informationen: „Chancen von Grüner IT und KI nutzen“: www.tuev-verband.de/positionspapiere/chancen-von-gruener-it-und-KI-nutzen und TÜV Sustainability Studie <www.tuev-verband.de/pressemitteilungen/sustainability-studie>
Neuausgabe 2023 zum Berufsbild Dokumentation

Jean-Philippe Accart hat die fünfte Ausgabe von „Le Métier de Documentaliste“ (Der Dokumentationsberuf) veröffentlicht. Während in Deutschland inzwischen vielfach von Informationsspezialisten, Informationsfachleuten oder Information Professionals gesprochen wird, hat sich im frankophonen Bereich der Ausdruck „Documentaliste“ gehalten. In den acht Jahren seit der letzten Ausgabe 2015 hat sich der Beruf jedoch auch in Frankreich stark verändert. Dabei nennt Accart mehrere Faktoren:
Die einzelnen Mitglieder der Gesellschaft haben infolge technologischer Entwicklungen einen leichteren Zugang zu Informationen; die Informationswirtschaft wird durch neue Wettbewerber und die Plattformwirtschaft beeinflusst, das Informationsrecht hat mit dem Inkrafttreten der DSGVO und des Digital Services Act (DSA) auf europäischer Ebene an Bedeutung gewonnen; das Aufgabenspektrum der Information Professionals hat sich im Hinblick auf eine vernünftige Nutzung der Informationsnetze und die Verbreitung von Falschinformationen wesentlicher verändert.
Informationstechnologien und ihre verschiedenen Werkzeuge werden im persönlichen und beruflichen Alltag der Menschen immer wichtiger; Informationsspezialisten müssen sie integrieren und mit Portalen oder Serviceplattformen neue Dienstleistungen anbieten. QR-Codes, Augmented Reality und Künstliche Intelligenz verändern ebenfalls die Dokumentationspraxis.
Das Management von Unternehmen und der Umgang mit Menschen im Berufsalltag wandeln sich, neue Methoden, die das Verhältnis zur Arbeit verändern, werden eingeführt: agile Methoden, Empathie, Projektarbeit, Partizipation, Flexibilität, Abbau von Hierarchien, Eigenverantwortlichkeit, Zielvereinbarungen …
die Kommunikation mit dem Umfeld, den Stakeholdern, und das Marketing der angebotenen Informationsprodukte und -dienste sind wesentliche Aspekte, um den Dokumentationsdienst sichtbarer zu machen; die Bildung einer Dienstleistungsmarke ist unabdingbar.
Das Buch geht aber nicht nur auf alle diese Aspekte als Faktoren für die Entwicklung des Dokumentationsberufs ein. Die neue Ausgabe liefert im ersten Teil Informationen für den Einstieg in den Beruf (Diplome, Ausbildungen) und das berufliche Umfeld (Geschichte, Verbände, Netzwerke). Auch die für den Beruf konstitutiven Dokumentationsverfahren werden erläutert. Schließlich werden einige Anregungen für die Zukunft des Berufs gegeben. Das Buch ist erhältlich in gedruckter Form oder als PDF und EPub. Auskunft: librairie@electre.com
Digitalisierung der Post-Market Surveillance
Nach zwei Jahren Forschungs- und Entwicklungsarbeit startete Anfang 2023 die Anlaufphase für die Regulatory Affairs Plattform SmartVigilance. Das Forschungsprojekt SmartVigilance untersucht, wie die Post-Market Surveillance (PMS) für Medizinprodukte mit modernsten Verfahren und Technologien der Künstlichen Intelligenz vereinfacht und verbessert werden kann. Ergebnis der Projektarbeit ist eine digitale Serviceplattform, die relevante Informationen – Meldungen über Vorfälle, Publikationen, Berichte etc. – aus öffentlichen Datenbanken sammelt, bewertet und analysiert.
Nutzer dieser Regulatory Affairs Services legen Suchprofile für ihre medizintechnischen Produkte an. SmartVigilance sucht in den Datenbanken MAUDE und PubMed sowie im Meldeportal des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) nach Informationen und Ereignissen zu diesen Produkten. Durch maschinelle Textanalysen lassen sich dabei erheblich mehr und bessere Informationen finden als mit einer einfachen Suche nach Schlagworten. Gefundene Informationen werden bewertet; der KI-Algorithmus ermittelt die Relevanz von weiteren Suchergebnissen und gibt Empfehlungen zu anderen Quellen, in denen noch weitere interessante Informationen zu finden sind. Mit differenzierten Datenanalysen werden Trends ermittelt und vergleichende Auswertungen zum Beispiel von Wettbewerbsprodukten durchgeführt. Die Suchprofile lassen sich speichern und für periodische Suchanfragen wiederverwenden. Gerade für kleinere und mittlere Unternehmen der Medizintechnik stellt dies eine Arbeitserleichterung im Alltag dar.
Die Registrierung erfolgt in einer Cloud-Lösung. Danach ist der KI-basierte PMS-Service direkt nutzbar. Interessierte Unternehmen können sich für die Plattform registrieren und die neuen Verfahren für die Post-Market Surveillance zu ihren Medizinprodukten nutzen. Bei Bedarf lassen sich zusätzliche Datenbanken anschließen. SmartVigilance ist ein Gemeinschaftsprojekt der DHC Business Solutions, der Averbis GmbH und des DFKI in Saarbrücken; es wird vom Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft (BMBF) im Rahmen des Programms „KMU innovativ“ gefördert. <https://smartvigilance.eu>
Passendes Elektronisches Laborbuch finden
Der Markt für Elektronische Laborbücher – kurz ELN für Electronic Lab Notebook – ist vielfältig und teils unübersichtlich. Den Überblick zu wahren, ist für Forschende und Personen, die mit dem Forschungsdatenmanagement (FDM) befasst sind, nicht einfach. Ein leistungsstarkes Tool zur Unterstützung bei der Auswahl passender Software oder geeigneter Dienste für das eigene Labor oder die gesamte Einrichtung stand bislang nicht zur Verfügung. Weder auf nationaler noch auf internationaler Ebene gab es eine kontinuierlich gepflegte und möglichst vollständige Übersicht, die detaillierte Informationen zu den einzelnen Produkten enthält. Diese Lücke schließt nun der Webdienst ELN Finder von ZB MED – Informationszentrum Lebenswissenschaften und der Universitäts- und Landesbibliothek (ULB) Darmstadt.
Um passgenaue Software zu finden, arbeitet der ELN Finder mit Filtern. Im aktuellen Ausbau stehen mittels eines ausgefeilten Metadatenschemas über 40 Filterkriterien zur Verfügung, die wiederum in thematische Kategorien eingeteilt sind. Die Ergebnisliste der ermittelten ELN-Tools wird in einer Übersicht dargestellt, die neben den Basisdaten auch Kurzbeschreibungen der einzelnen Tools umfasst. Derzeit enthält der ELN Finder detaillierte aktuelle Informationen zu ca. 20 verschiedenen ELN-Softwaresystemen. Für den weiteren Ausbau der Datenbasis und die kontinuierliche Pflege wurden redaktionelle Verfahren entwickelt und erprobt. Dabei ist der ELN Finder mehr als nur ein Web-Dienst: Nutzende desselben Systems können sich vernetzen und über ihre Erfahrungen austauschen.
Der ELN Finder wird von ZB MED organisiert. Die technische Umsetzung als Web-Dienst erfolgt durch die ULB Darmstadt, basierend auf der Open-Source-Software DSpace7. Die Redaktion besteht aus zahlreichen Fachleuten und Nutzenden von ELN-Tools aus ganz Deutschland. <https://blog.zbmed.de/eln-finder>
„Creativity Program“ löst „Creator Fonds“ bei TikTok ab
Der Kurzvideodienst TikTok hat die Beta-Version seines überarbeiteten Creator-Fonds „Creativity Program“ gestartet. Dieser Finanztopf ist mit einer Milliarde Dollar ausgestattet, die an kreative TikTok-Poster ausgeschüttet werden. Der überarbeitete „Creator Fonds“ soll Nutzern höhere Erträge sichern und somit die Plattform attraktiver machen. Da „sich das Programm noch in einem frühen Stadium befindet“, sagt TikTok nicht, ob sich an der finanziellen Ausstattung etwas geändert hat. Das Unternehmen schweigt auch dazu, wie viele Follower oder Klicks Content-Ersteller vorweisen müssen, um für das Programm infrage zu kommen. Fest steht nur, dass Nutzer mindestens 18 Jahre alt sein und einen guten Ruf haben müssen, um teilnehmen zu können. Früher hatte es geheißen, dass 100 000 Follower die Mindestanforderung sind. Bestätigt ist das allerdings nicht.
Laut TikTok ist das neue Programm auf Basis von Feedback bisheriger Teilnehmer entstanden. Zuvor hatte es Beschwerden gegeben, dass Teilnehmer am Programm nur „ein paar Dollar“ für Videos mit Millionen Klicks bekamen. Um mit dem Programm Geld zu verdienen, müssen Kreative „qualitativ hochwertige, originelle Videos“ erstellen, die länger als eine Minute laufen. Beim aktuell gültigen Creator Fonds ist eine Minute keine Mindestanforderung, um für ein Honorar infrage zu kommen. Andererseits hat TikTok im vergangenen Jahr die maximale Länge von Videos von drei auf zehn Minuten ausgeweitet. Nun sollen Content-Ersteller für längere Beiträge jedoch belohnt werden. Damit greift TikTok den Rivalen YouTube an. Diejenigen, die bereits beim Creator Fonds angemeldet sind, können zum Kreativitätsprogramm wechseln; und diejenigen, die nicht angemeldet sind, können sich für das neue Programm bewerben, sobald es verfügbar ist, heißt es. Sobald sie sich für das neue Programm angemeldet haben, können Ersteller nicht mehr zum Creator Fonds zurückkehren, der möglicherweise in naher Zukunft beendet wird.
Wolfgang Kempkens, pressetext.com
Review-Prozesse im digitalen Umfeld
Die digitale Transformation hat zu einer Effizienzsteigerung und Beschleunigung der Publikationsprozesse geführt und damit neue Wachstumsoptionen auf dem Markt der wissenschaftlichen Zeitschriften eröffnet. Diese Entwicklung wirft grundsätzliche Fragen nach den Auswirkungen auf die Funktion des wissenschaftlichen Publizierens, die Qualität und die Begutachtungsverfahren auf. Beschäftigte aus verschiedenen deutsch-schweizerischen Bibliotheken nahmen dies zum Anlass, gemeinsam mit empirischen Sozialwissenschaftlern der TU Dresden das Verbundprojekt „Evaluating the Quality Assurance Process in Scholarly Publishing“ (EQUAP^2) zu initiieren. Es wurde über Eigenleistungen der Beteiligten und eine finanzielle Unterstützung von Schweizer Bibliotheken und Verbänden sowie der TU9-Bibliotheken ermöglicht.
In einem Websurvey konnten mehr als 3200 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus 25 deutschen und schweizerischen Hochschulen und Forschungseinrichtungen zu ihren Erwartungen an den Begutachtungsprozess und ihren verlagsspezifischen Erfahrungen befragt werden. Zusätzlich wurden zwei faktorielle Erhebungsdesigns in die Umfrage implementiert, um die Best Practice der Peer-Review- und Entscheidungsprozesse bei Zeitschriften zu bewerten. Die Studienergebnisse sind auf der Plattform Zenodo <https://zenodo.org/communities/equap2/?page=1&size=20> veröffentlicht. Die Umfrage zeigt, dass die Erwartungen an den Peer-Review-Prozess über alle Disziplinen hinweg sehr homogen sind, sich aber abhängig von der Rolle der Forschenden im Publikationsprozess deutlich unterscheiden. Die Antworten geben Hinweise auf potentielle Interessenkonflikte sowie diskutable Verlagspraktiken, die in wissenschaftlichen Einrichtungen und insbesondere bei Entscheidungen zur Publikationsfinanzierung berücksichtigt werden sollten. Auf der Projekthomepage<https://www.slub-dresden.de/ueber-uns/projekte/evaluating-the-quality-assurance-process-in-scholarly-publishing-equap2> gibt es weitere Informationen zum Projekt. Das Projektteam ist über die Mailadresse equap2@slub-dresden.de erreichbar.
Verbot von TikTok
Im März 2023 wurde bekannt, dass die Europäische Kommission beschlossen hat, TikTok auf den Geräten ihrer Mitarbeiter zu verbieten. Die USA und Kanada haben dies bereits zuvor beschlossen. Auch in vielen anderen Ländern wie Österreich und den Niederlanden werden Stimmen lauter, um diesem Beispiel zu folgen. Die App, die von der chinesischen Firma ByteDance entwickelt wurde, ist seit langem im Visier vieler anderer Behörden auf der ganzen Welt, weil sie erhebliche Datenschutz-Mängel aufweist.
Derzeit nutzen rund 25 Millionen Menschen in Deutschland, Österreich und Schweiz TikTok und die Beliebtheit wächst täglich. Der größte Teil sind junge Menschen unter 25 Jahren. Ein Grund für den Erfolg der App ist, dass sie den Nutzern hochgradig individualisierte Inhalte bieten kann. Jeder bekommt seinen eigenen, einzigartigen Feed, der auf seinen Interessen und Vorlieben basiert. Doch hinter diesem individuellen Ansatz steht die Praxis, riesige Mengen an Nutzerdaten innerhalb und außerhalb der App zu sammeln. Sobald eine Person mit der Nutzung von TikTok beginnt, erstellt das Unternehmen ein Profil über sie, einschließlich ihrer Interessen, ihrer politischen Einstellung, ihrer sexuellen Identität und jeder anderen Variablen, die sich auf die Auswahl der Videos auswirken könnte, die sie sieht. TikTok sammelt auch Informationen über die Tastatureingabe, den Standort, den Browserverlauf und sogar biometrische Daten (Gesichts- und Stimmabdrücke) der Nutzer.
Das Problem dabei ist nicht nur die Tatsache, dass ein riesiges Unternehmen über derart sensible Informationen über seine Nutzer verfügt und sie später für Marketingzwecke verwenden kann. Es reicht auch eine einzige Datenpanne, damit diese Informationen in die falschen Hände geraten. Hacker freuen sich darauf, wertvolle Daten von Online-Unternehmen zu stehlen und sie später für ihre eigenen böswilligen Zwecke zu verwenden. Ende Dezember 2022 berichtete Reuters, dass vier Mitarbeiter der TikTok-Muttergesellschaft ByteDance entlassen wurden, weil sie sich die persönlichen Nutzerdaten von zwei US-Journalisten angeeignet hatten. Dies geschah während TikToks erfolgloser Nachforschung über Datenlecks, die dem Unternehmen im letzten Jahr widerfuhren. Auch wenn TikTok die Mitarbeiter entlassen hat, zeigt die Tatsache, dass die Mitarbeiter in der Lage waren, sich solche Informationen anzueignen, dass das Unternehmen nur unzureichende Maßnahmen ergreift, um die individuellen Daten von Nutzern zu schützen. Außerdem zeigte das Beispiel, dass das Unternehmen die IP-Adressen, Standorte und den Browserverlauf der Nutzer nicht anonymisiert. Das bedeutet, dass alles, was eine Person in der App tut, direkt mit der IP-Adresse des Nutzers verknüpft ist. Die Geheimhaltung von Browsing-Informationen ist für jeden Nutzer wichtig, insbesondere für gefährdete Gruppen wie Aktivisten, Journalisten oder Politiker.
TikTok verwendet einen In-App-Browser, der in die App selbst integriert ist. Das bedeutet, dass Nutzer, die versuchen, TikTok über eine Anzeige oder einen Bio-Link zu verlassen, tatsächlich in der App bleiben. Anstatt zu Chrome oder Safari zu wechseln, sehen sich die Nutzer die Seiten über den TikTok-eigenen Browser an. Der interne Browser ermöglicht es dem Unternehmen, das Verhalten auf Websites und Seiten zu überwachen, von denen ein Nutzer annehmen könnte, dass sie nicht in den Zuständigkeitsbereich von TikTok fallen. Diese Art der Überwachung ist ein weiterer Aspekt, bei dem die Nutzer mehr persönliche Informationen preisgeben könnten, als sie beabsichtigen.
TikTok ist im Besitz von ByteDance, einem Unternehmen mit Sitz in China. Nach chinesischem Recht ist es verpflichtet, Nutzerdaten auf Anfrage an die Behörden weiterzugeben. Das Unternehmen ist verständlicherweise auch bestrebt, mit der Politik der Kommunistischen Partei Chinas konform zu gehen. Manche behaupten, das Unternehmen habe Videos unterdrückt, in denen Menschenrechtsverletzungen thematisiert werden. Auch wenn es schwer ist, die Haltung von TikTok zu diesen Themen zu überprüfen, sollte die Tatsache, dass ByteDance unter der Autorität der Kommunistischen Partei Chinas operiert, Bedenken hinsichtlich der Privatsphäre der Nutzer aufkommen lassen.
Mit der Erstellung eines TikTok-Kontos erklären sich die Nutzer damit einverstanden, dass ihre Daten gesammelt und für gezielte Werbung verwendet werden. Wenn ein Nutzer keine personalisierte Werbung wünscht, kann er sie in den Einstellungen deaktivieren. Dies ist eine der beiden Datenschutzeinstellungen, die TikTok zulässt. Die zweite ermöglicht es den Nutzern, ihre Konten privat zu halten. Abgesehen davon erlauben die Datenschutzrichtlinien von TikTok der App, alle Arten von Informationen über ihre Nutzer zu sammeln, ohne dass diese die Möglichkeit haben, sich dagegen zu entscheiden.
„Leider ist die einzig sichere Möglichkeit, TikTok davon abzuhalten, persönliche Daten zu sammeln, die App nicht zu nutzen oder zu löschen. Wenn man TikTok dennoch nutzen möchte, gilt vor allem der Grundsatz, keine persönlichen Informationen öffentlich zu teilen“, meint Marvin Petzolt von NordVPN. Dazu gehört es, das Profil privat zu setzen, keine zu persönlichen Inhalte oder Ansichten zu veröffentlichen, die dazu verwendet werden könnten, den genauen Standort zu identifizieren, und nach Möglichkeit einen Bedrohungsschutz zu verwenden, der verhindert, dass man von den Trackern von TikTok im Browser außerhalb der App und des App-Browsers verfolgt wird. <www.nordvpn.de>
Handel mit Likes, Views und Followern boomt
Das Geschäft mit gekauften Likes, Views, Followern und Online-Besuchen für Counter auf Webseiten, Social Media und Co. erfreut sich nach wie vor großer Beliebtheit. So kosten beispielsweise 1000 Likes auf Instagram 1,30 Euro und 1000 Views auf YouTube oder 1000 Plays auf Spotify zwei Euro. Das zeigen Forscher der Universidad Carlos III de Madrid (UCIIIM) und IMDEA Networks in ihrer neuen Erhebung.
Interessanterweise werden Dienstleistungen dieser Art auch unentgeltlich angeboten, sodass Kunden ihre Qualität überprüfen und so überzeugt werden können, kostenpflichtig zu bestellen. Auf diese Weise kann man für weniger als neun Cent 1000 Views auf TikTok, SoundCloud oder Instagram erhalten. Der Kauf von Instagram-Followern ist teurer: 1000 von ihnen kosten 4,30 Euro. Zudem gibt es teurere Dienste, weil sie eine gewisse Personalisierung beinhalten, wie Bewertungen bei Google oder TripAdvisor, die bei etwa einem Euro pro Text liegen.
„Jeder kann hier Kunde sein“, sagt Narseo Vallina-Rodríguez von IMDEA Networks. Das reiche von Influencern, die ihre Kanäle in Social Media bewerben möchten, bis hin zu Unternehmen, die versuchen, die Sichtbarkeit ihrer Produkte zu fördern. „Es gibt einen umfangreichen Katalog von Dienstleistungen, die von gefälschten Interaktions-Wiederverkaufs-Panels abgedeckt werden. Sie können jede Form der Interaktion von jedem globalen oder lokalen Service kaufen“, ergänzt Juan Tapiador von der UCIIIM.
Die in „Computers & Security“ veröffentlichten Erkenntnisse sind Teil eines breiter angelegten Forschungsprojekts über das Ökosystem von Diensten, die gefälschte Aktivitäten und Identitätsdienste im Internet bereitstellen. Ziel dieser Forschung ist es, die Entwicklung des globalen Marktpreises von Dienstleistungen zu quantifizieren und zu analysieren, wie künstliche Interaktionen in Social Media und Content-Distributionsplattformen (wieder)verkauft werden. Zwar können Plattformanbieter proaktive Maßnahmen ergreifen, um Konten zu erkennen und zu identifizieren, die zur Generierung gefälschter Bewertungen verwendet werden, doch sie sind sehr teuer, meint Vallina-Rodríguez.
Wolfgang Kempkens, pressetext.de
KI im Filmarchiv: Analyse von Animationen im Gebrauchsfilm
Das Forschungsprojekt „AniVision“ der Fachhochschule St. Pölten und der Universität Tübingen untersucht Animation in Gebrauchsfilmen aus Österreich, Ost- und Westdeutschland zwischen 1945 und 1989. Die Analyse der Filme erfolgt unter Zuhilfenahme automatisierter Methoden der Computer Vision und des maschinellen Lernens. Die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit dem Themenfeld Animation konzentrierte sich bislang vor allem auf erzählerische Filme und Serien, experimentelle Filme, visuelle Effekte und animierte Dokumentationen. AniVision untersucht sogenannte Gebrauchsfilme. Dabei handelt es sich um Filme zu Sachthemen, also mit nicht-fiktionalen Inhalten, die üblicherweise eine kurze Nutzungsdauer haben und für spezifische Zwecke produziert wurden. Das sind unter anderem Lehrfilme, Aufklärungsfilme, Werbefilme und Wochenschauen. Animationen dienen in diesen Filmen beispielsweise dazu, beworbene Produkte besser im Gedächtnis zu verankern, Prozesse im Inneren des Körpers anschaulich darzustellen oder eine emotionale Verbindung zum Publikum aufzubauen. Gebrauchsfilme werden in Kinos, im Fernsehen, aber auch bei nicht-öffentlichen Vorführungen gezeigt und verschwinden oft in den Filmarchiven, nachdem sie ihren Zweck erfüllt haben. Im internationalen Projekt AniVision heben die Forschenden der FH St. Pölten und der Universität Tübingen dieses wenig untersuchte Material aus den Archiven und machen es systematisch durchsuchbar und analysierbar.
Die systematische und datengetriebene Analyse von Animationsstilen in Gebrauchsfilmen erfolgt in interdisziplinärer Zusammenarbeit zwischen Fachleuten aus der Informatik, die automatisierte Methoden für die Analyse der Filme entwickeln, und solchen aus der Animationsforschung, die mithilfe dieser Methoden quantitative und qualitative Erkenntnisse über das untersuchte Filmmaterial gewinnen. Werkzeuge der neoformalistischen Filmanalyse mit einer Schwerpunktsetzung auf filmische Stilmittel, die sie mit Ansätzen der quantitativen Filmanalyse, der Animation Studies und der Kunstgeschichte verbinden, kommen ebenso zum Einsatz wie Methoden des Bildverstehens, der inhaltsbasierten Video- und Bildanalyse sowie des maschinellen Lernens, um Charakteristika des animierten Filmmaterials quantitativ messbar zu machen. Darüber hinaus werden intelligente interaktive Schnittstellen für die Analyse großer Videokorpora entwickelt.
Im Projekt sollen so neue Methoden für die Filmforschung entstehen, die es ermöglichen, eine umfangreiche Sammlung von Filmen automatisiert aufzubereiten, präzise zu segmentieren, animierte Sequenzen zu finden und diese Sequenzen nach stilistischen Kriterien zu klassifizieren und zu vergleichen. Das Projekt untersucht, wo, wie oft und in welchen Kontexten bestimmte Animationsstile vorkommen und worin sich die Animationen aus Österreich, Ost- und Westdeutschland unterscheiden, wo es Übereinstimmungen gibt und ob es wechselseitige Einflüsse gab. So sollen historische Trends bei den Animationsstilen nachgezeichnet werden. Zudem soll ein öffentlich zugänglicher Datensatz mit Begleitmaterialen und Erklärungen entstehen.
Das Projekt wird gemeinsam mit dem Institut für Medienwissenschaft der Universität Tübingen durchgeführt und vom Wissenschaftsfonds FWF und der Deutschen Forschungsgemeinschaft DFG im Rahmen des Weave-Lead-Agency-Verfahrens finanziert. Projektbeteiligte sind: ASIFA Austria, Deutsches Institut für Animationsfilm, Deutsches Rundfunkarchiv, Österreichisches Filmmuseum, ORF-Archiv und Progress Film GmbH. <https://research.fhstp.ac.at/projekte/anivision>
Springer Nature erlässt neue Datenrichtlinie
Springer Nature schreibt im Sinne einer offenen Wissenschaft (Open Science) verpflichtende Datenverfügbarkeitserklärungen (Data Availability Statements, DAS) für sein Zeitschriftenportfolio vor und führt erstmals eine gemeinsame Datenrichtlinie für sein Buchportfolio ein. Obwohl Forschende die gemeinsame Nutzung offener Daten unterstützen, stellen weniger als 40 Prozent aller Autorinnen und Autoren ihre Daten aktiv zur Verfügung. Laut ihrer Aussagen ist dies auf praktische Probleme zurückzuführen, wie zum Beispiel mangelnde Klarheit darüber, welche Anforderungen zu erfüllen sind. In zunehmendem Maße verlangen jedoch Regierungen, Förderinstanzen und Forschungsinstitute die Offenlegung von Daten.
Titel von Springer und Palgrave gehen nun zu obligatorischen Datenverfügbarkeitserklärungen über. In Anbetracht des unterschiedlichen Weges, den Bücher auf dem Weg hin zu Open Science zurücklegen, wird die neue gemeinsame Richtlinie für Bücher die gemeinsame Nutzung von Daten und die Verwendung von Repositorien nachdrücklich fördern. Eine Datenverfügbarkeitserklärung wird jedoch nicht obligatorisch sein.
Eine Datenverfügbarkeitserklärung, oder DAS (Data Availability Statement), fasst Informationen über die Verfügbarkeit von Daten im Zusammenhang mit dem Manuskript zusammen, egal ob diese in Repositorien, auf Anfrage, als Bestandteil von ergänzenden Informationen oder als Quelldateien verfügbar sind. Sie spielen eine wichtige Rolle, wenn es darum geht, den Lesenden einen Ausgangspunkt zu bieten, um veröffentlichte Literatur zu validieren und darauf aufzubauen. Datenverfügbarkeitserklärungen werden für alle Original-Forschungspublikationen erforderlich sein. Springer Nature wird eine Anleitung zum Schreiben einer DAS zur Verfügung stellen, zusammen mit disziplinspezifischen Anleitungen und Beispielen. Zeitschriften, die derzeit verlangen, dass alle Forschungsdaten in einem Repositorium veröffentlicht werden, werden diese Anforderung neben der obligatorischen DAS der neuen Richtlinie beibehalten. Zu den Forschungsdaten gehören Materialien wie qualitative Daten, Umfrageantworten und Texttranskripte. In allen Forschungsbereichen werden bei der Umsetzung der Richtlinie die Bedürfnisse und Erwartungen der Forschungsgemeinschaft sowie Überlegungen zum Datenschutz und zur Vertraulichkeit berücksichtigt. Dazu gehört auch die Unterstützung von Bereichen, die ihr Material bisher nicht als „Daten“ betrachtet haben, wie z. B. die Geistes- und Sozialwissenschaften.
Weltweit erhebliche Bildungslücken nach Corona
Die Schulschließungen während der Coronapandemie betrafen rund 95 Prozent aller Schulkinder weltweit und führten besonders bei denjenigen aus sozioökonomisch benachteiligten Familien zu erheblichen Lernrückständen. Dies zeigt eine Metaanalyse zu kognitiven Lerninhalten mit rund 42 zwischen März 2020 und Mai 2022 veröffentlichten Studien aus 15 Ländern. Festgestellt wurde über mehrere Länder hinweg ein Rückstand von rund 35 Prozent des normalen Lernfortschritts in einem Schuljahr. Entstanden vor allem in den ersten Monaten der Coronapandemie konnte das Defizit im Verlauf der Pandemie nicht mehr aufgeholt werden. Dabei waren die festgestellten Lücken in Mathematik weitaus größer als in den Sprachen, vermutlich weil Eltern ihren Kindern beim Lesen und Schreiben besser helfen konnten. Dazu bauen Mathematik-Inhalte so aufeinander auf, dass es bei Defiziten besonders leicht zu Problemen beim nachfolgenden Stoff kommt. Keine bedeutsamen Auswirkungen auf die Größe der Rückstände hatten die verschiedenen Klassenstufen, wobei man davon ausgehen muss, dass Lücken im Grundschulalter besonders starke Auswirkungen auf Bildungsbiografien haben werden. Entscheidend beeinflusst wurde die Bildungslücke aber durch die soziale Herkunft. Gerade Kinder aus ärmeren Haushalten mit Eltern ohne höhere Bildung sind von den Bildungslücken betroffen. Denn sie hatten zu Hause keinen Zugang zu einem Computer, einem Arbeitsplatz oder dem Internet und wurden abgehängt. Dabei zeigen Staaten mit mittlerem Einkommen deutlich größere Lerndefizite als wohlhabende Ländern. Zu befürchten ist, dass es den Jüngsten mit bildungsfernem Hintergrund aus wirtschaftlich schwachen Ländern besonders schwer fallen wird, die von den Curricula geforderten Standards in Zukunft zu erreichen. Aufholangebote müssten jetzt passgenau bei den naturwissenschaftlichen Fächern und vor allem bei benachteiligten Kindern und Jugendlichen ansetzten, am besten flankiert durch Monitoring, um ihre Wirksamkeit zu evaluieren. <https://www.bildungsserver.de/innovationsportal/bildungplusartikel.html?artid=1296>
Ethikrat: KI darf den Menschen nicht ersetzen
Am 20. März 2023 hat der Deutsche Ethikrat seine Stellungnahme „Mensch und Maschine – Herausforderungen durch Künstliche Intelligenz“ veröffentlicht. Darin werden die Auswirkungen digitaler Technologien auf das menschliche Selbstverständnis und Miteinander umfassend untersucht. Nach Alena Buyx, Vorsitzende des Deutschen Ethikrates sind die grundlegenden Regeln für die ethische Bewertung, dass der Einsatz von KI der menschlichen Entfaltung dienen, nicht aber ihrer vermindern dienen darf. Denn „KI darf den Menschen nicht ersetzen.“
KI-Systeme finden sich in nahezu allen Bereichen des öffentlichen und privaten Lebens, sei es in der Medizin, in der Schule oder im Sozial- und Justizwesen. Doch die menschliche Intelligenz, Verantwortung und Bewertung können nicht durch KI ersetzt werden, so Julian Nida-Rümelin, der stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Ethikrates und stellvertretende Sprecher der zuständigen Arbeitsgruppe.
Für die ethische Bewertung von KI sind die Begriffe Intelligenz, Vernunft, Handlung und Verantwortung von zentraler Bedeutung. Das Verständnis von Technologien reicht nicht, vielmehr müssen auch die komplexen Wechselwirkungen zwischen Menschen und Technik sowie gesellschaftliche Effekte beachtet werden. Deshalb lautete für den Ethikrat die zentrale Schlüsselfrage: Werden menschliche Autorschaft und die Bedingungen für verantwortliches Handeln durch den Einsatz von KI erweitert oder vermindert?
In seiner Stellungnahme setzte sich der Deutsche Ethikrat exemplarisch mit vier Anwendungsbereichen auseinander – Medizin, schulische Bildung, öffentliche Kommunikation und Meinungsbildung sowie öffentliche Verwaltung. Dabei zeigte sich, dass KI immer kontext-, anwendungs- und personenspezifisch beurteilt werden muss. „Wenn menschliche Tätigkeiten an Maschinen delegiert werden, kann dies für verschiedene Personengruppen, Akteure und Betroffene ganz unterschiedliche Auswirkungen haben“, sagt Judith Simon, die Sprecherin der Arbeitsgruppe. „Daher ist es wichtig, genau hinzuschauen, für wen dies mit erweiterten Handlungsspielräumen verbunden ist und wessen Handlungsmöglichkeiten eher vermindert werden.“
Das schlägt sich auch in den Empfehlungen des Deutsche Ethikrats zum Einsatz von KI für die vier untersuchten Anwendungsbereiche nieder. Für den Medizinbereich steht unter anderem die Qualitätssicherung bei der Entwicklung und Nutzung von KI-Produkten, die Vermeidung ärztlicher Kompetenzverluste und die Kombination von maximaler Privatsphäre mit intensiver Datennutzung im Zentrum. Geschützt werden muss insbesondere das Vertrauensverhältnis zwischen allen beteiligten Personen, um die vollständige Ersetzung medizinischer Fachkräfte zu vermeiden.
In der schulischen Bildung sollte der Einsatz von KI nicht durch technologische Visionen gesteuert werden, sondern sich an grundlegenden Bildungsvorstellungen orientieren und sich darauf beschränken, die Kompetenzen und sozialen Interaktionen der Lernenden zu erweitern, ihre Privatsphäre zu schützen und die Persönlichkeitsbildung zu fördern.
Im Bereich der öffentlichen Kommunikation und Meinungsbildung müssen die Regeln für Online-Plattformen bei der Auswahl und Moderation von Inhalten sowie zur personalisierten Werbung und zum Datenhandel überarbeitet werden. Außerdem wird ein besserer Zugang auf Plattformdaten für die Forschung gefordert und der Aufbau einer digitalen Kommunikationsinfrastruktur in öffentlich-rechtlicher Verantwortung empfohlen.
In der öffentlichen Verwaltung soll beim Einsatz von KI auf den Schutz vor Diskriminierungen und dem Vorbeugen vor blindem Befolgen maschineller Empfehlungen geachtet werden. Weiterhin sollen Einzelfallbetrachtungen sowie die Einsichts- und Einspruchsrechte von Betroffenen gewährleistet werden. Die Anwendung von KI in der Arbeit von Gefahrenabwehrbehörden erfordert eine gesellschaftliche Auseinandersetzung über ein angemessenes Verhältnis zwischen Risiken und Chancen.
Ergänzend nennt der Deutsche Ethikrat zehn Querschnittsthemen und Empfehlungen, die wichtig für die ethische Einordnung von KI-Anwendungen sind. So soll KI zur Entscheidungsunterstützung und nicht zur Entscheidungsersetzung verwendet, die Diffusion von Verantwortung verhindert, menschliche Kontrolloptionen nicht beeinträchtigt und der Zugang zu den Entscheidungsgrundlagen insbesondere in Bereichen mit hoher Eingriffstiefe gewährleistet werden. Weitere Forderungen zielen auf die Vermeidung von Verzerrungen, Abhängigkeiten und Missbrauch von Technik sowie unerwünschte Verluste menschlicher Fertigkeiten. Über alle Anwendungsbereiche hinweg müssen die Interessen der Menschen, von denen die in KI-Anwendungen verwendeten Daten stammen, im Mittelpunkt stehen, übermäßige Eingriffe in die Privatsphäre mithilfe effektiver rechtlicher und technischer Vorkehrungen verhindert und eine gemeinwohlorientierte Datennutzung ermöglicht werden. <https://www.ethikrat.org/mitteilungen/mitteilungen/>
© 2023 Walter de Gruyter GmbH, Berlin/Boston
Artikel in diesem Heft
- Frontmatter
- Inhaltliche Erschließung
- Bibliothekarische Fachsystematiken am Deutschen Archäologischen Institut: 180 Jahre Wissensordnung
- Pressedokumentation
- Die Digitalisierung der Pressedokumentation beim Deutschen Bundestag – Ein problemorientierter Rückblick (Teil 2)
- Corrigendum
- Corrigendum zu: Desiderate zum Forschungsdatenmanagement 2013 und 2022
- Wissensmanagement
- Erfolgsdeterminanten agnotologischer Strategien im Wissensmanagement
- Informationsgesellschaft
- Vom Audience Development zum Community Building – Öffentliche Bibliotheken im Spannungsfeld zwischen Tradition und Co-Kreation
- Glosse
- Künstliche Intelligenz in der Informationswissenschaft
- Tagungsbericht
- Intercultural Perspectives on Information Literacy and Metaliteracy
- Informationen
- Informationen
- Buchbesprechung
- Paradoxes of Media and Information Literacy: The Crisis of Information. Jutta Haider und Olof Sundin. – London; New York: Taylor & Francis Routledge, 2022. 174 S. – ISBN 9780367756215 (hardback) 130,– GBP | ISBN 9780367756192 (paperback) 35,99 GBP | ISBN 9781003163237 (ebook) OA. DOI: 10.4324/9781003163237
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