Feine Tischgesellschaft
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Daniel Loick
Man solle, so enden Romy Jaster und Geert Keil ihren Beitrag zur Einladungspolitik von Universitäten, auch mit den Vertreter:innen „als schädlich eingestufter Meinungen“ nicht vorschnell „das Tischtuch zerschneiden“. Die Metapher des Tischtuchs ist bezeichnend für das Bild des akademischen Diskurses, das Jaster und Keil vor Augen haben: Die Universität wird mit einer Tischgesellschaft verglichen, in der prima facie mit allen ein zivilisiertes Gespräch möglich ist. Einen Gast von dieser Gesellschaft auszuschließen, ist nicht schon dann gerechtfertigt, wenn er eine andere Meinung äußert als die anderen Gäste, sondern erst, wenn er sich rüpelhaft – „überdurchschnittlich lasterhaft“ – benimmt. Ein solches Bild unterstellt die Universität als „nearly just society“ (Rawls), zu der zunächst alle gleichermaßen Zugang haben, so dass eine Nichteinladung einem „Ausschluss“ gleichkommt und damit hohen moralischen Begründungsanforderungen unterliegt, die, Jaster und Keil zufolge, von kaum einer gegenwärtigen Argumentationsweise erfüllt werden. Meine Entgegnung beruht auf dem Einwand, dass dieses Bild gegenwärtiger Bildungsinstitutionen nicht realistisch ist und dass der tugenderkenntnistheoretische Ansatz daher auch zu einer verzerrten Darstellung und infolgedessen einer falschen Beurteilung der Kämpfe um universitäre Einladungspolitiken gelangt.
Nimmt man die deutsche akademische Philosophie als Beispiel universitärer Tischgesellschaften, fällt zunächst die Homogenität der Gäste auf. Eingeladen sind in überwiegender Mehrheit Menschen aus gutsituierten ökonomischen Hintergründen, Männer, Deutsche, Heterosexuelle, Weiße. [1] Sie bestimmen die Gerichte, die Menüabfolge und die Gesprächsthemen. Die Armen, die Frauen, die Migrant:innen und die People of Color werden nicht nur sehr selten zum Essen gebeten, sie kochen es auch meistens und machen hinterher den Abwasch: Sie sind die Gruppen, aus denen sich in weitaus überdurchschnittlichem Maße das Reinigungs- und Mensapersonal zusammensetzt. Die Gäste der Tischgesellschaft würden bestreiten, dass bei ihnen keine Frauen oder Nicht-Weiße erwünscht sind, und tatsächlich schaffen es einige von ihnen ab und zu auf die Einladungsliste. Die Ausschlüsse sind überwiegend nicht formaler Natur, sondern nehmen vielfältige andere Formen an: Manche bekommen für den Abend keine Kinderbetreuung, manche haben keinen vorzeigbaren Anzug, manche schämen sich, bei der Konversation über Opern und griechische Dramen nicht mitreden zu können. Einer dieser Ausschlussgründe sind die auch Gespräche, die bei diesen Partys geführt werden: Sie sind regelmäßig voll von rassistischen, sexistischen und klassistischen Haltungen und Vorurteilen. Diese Einstellungen sind bei dieser Tischgesellschaft so normal geworden, dass sie den meisten Gästen gar nicht mehr auffallen. Ab und zu kommt es jedoch vor, dass einer der Eingeladenen über die Stränge schlägt und eine Rede schwingt, in der er die Ausgeschlossenen direkt attackiert: Diese seien aufgrund ihrer biologischen Minderwertigkeit gar nicht geeignet, an so einer erlesenen Runde teilzunehmen! Ist in einem solchen – empirisch angemesseneren – Szenario die Kategorie der „intellektuellen Redlichkeit“ wirklich ausreichend, um das Verhalten dieses Redners zu beurteilen? [2]
Der tugenderkenntnistheoretische Ansatz von Jaster und Keil hat einem vulgärliberalen Ansatz, wie er etwa vom „Netzwerk Wissenschaftsfreiheit“ vertreten wird, immerhin voraus, dass er nicht schon deshalb jede Meinung für einladungswürdig hält, einfach weil sie eine Meinung ist. Das Argument von Jaster und Keil konzediert, dass es inhärente Kriterien gibt, anhand derer sich die Positionen von Wissenschaftler:innen beurteilen lassen. Das Kriterium, das sie vorschlagen, prüft dabei nicht den Inhalt einer bestimmten Position, sondern die „Verhaltensweisen“ der Sprecher:innen: Diese sollten über „ein Mindestmaß an intellektuellen und diskursiven Tugenden“ verfügen. Dabei halten Jaster und Keil unfaire Diskussionsstile, Kritikresistenz oder Demagogie für „Laster“, die zugleich leichter zu identifizieren als auch für „gute wissenschaftliche Methodologie“ gefährlicher sein sollen als gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit.
Der scheinbare Vorteil dieses Ansatzes ist klar: Er soll zugleich eine Pluralität von Positionen und Perspektiven ermöglichen, ohne sich auch in Bezug auf offen wissenschaftsfeindliche Praktiken eine Indifferenz auferlegen zu müssen. Die Fokussierung auf individuelle Verhaltensweisen blendet jedoch die institutionellen Rahmenbedingungen von Wissenschaft, ihre historische Situierung und die sie durchziehenden Macht- und Ungleichheitsverhältnisse aus, bzw. mehr noch: Sie verschleiert sie. Aus einer gesellschaftstheoretisch informierten Perspektive, die die strukturellen Bedingungen von Wissenschaft statt der individuellen Verhaltensweisen von Wissenschaftler:innen in den Blick nimmt, stellt sich auch die Frage des Ausschlusses ganz anders dar.
Erstens sieht eine solche Perspektive andere und viel gravierendere Ausschlüsse: ökonomische, politische, kulturelle Exklusionen, die von jeher eine relative Homogenität an den Universitäten sicherstellen. (Die Tatsache etwa, dass der Verlag Taylor and Francis neuerdings für 7000 Euro eine Option auf beschleunigtes Peer Review anbietet und damit einen gravierenden Nachteil für Wissenschaftler:innen von ärmeren Universitäten erzeugt, ist für die Beantwortung der Frage „Wer muss draußen bleiben?“ von eminenter Bedeutung, erschließt sich aber einem tugenderkenntnistheoretischen Blick nicht).
Zweitens entpuppen sich aus dieser Perspektive auch bestimmte Einladungen als Formen von Ausschlüssen. Einladungen haben eine Signalwirkung: Sie verleihen Sprecher:innen in einem universitären Setting Akzeptanz und Respektabilität. Diese Signale verfestigen bestehende Exklusionen: Wenn eine Universität eine Person einlädt, die die Position vertritt, Frauen seien charakterlich nicht für die Wissenschaft geeignet (wie Jordan Peterson), Homosexualität sei „niemals eine menschlich akzeptable Lebensform“ (wie John Finnis) oder die trans Personen ihre geschlechtliche Identität abspricht (wie Kathleen Stock), stellt sie damit die Berechtigung der Anwesenheit von Frauen, Homosexuellen und trans Personen zur Disposition. Andersherum ist der Protest gegen die Einladung von Sexist:innen, Rassist:innen, Transfeind:innen und anderen Vertreter:innen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit selbst ein Kampf um Inklusion, also den Abbau moralisch und politisch illegitimer Ausschlüsse.
Drittens offenbart sich einem für Machtverhältnisse sensiblen Vorgehen auch, welche Rolle auf „intellektuelle Redlichkeit“ abzielende Ansätze selbst bei der Exklusion marginalisierter Gruppen respektive ihrer wissenschaftlichen Beiträge gespielt haben. Es war während vieler politischer Emanzipationsbestrebungen ein klassisches Gatekeeping-Instrument, Frauen vorzuwerfen, sie seien zu emotional, oder Schwarzen, sie seien zu wütend. Auch immer dann, wenn eine Gruppe mit eigenen Ansätzen und Positionen auf Zugang zu jahrhundertelang abgedichteten akademischen Institutionen drängte, wurden ihr wissenschaftliche „Laster“ vorgeworfen: fehlende Objektivität, Parteilichkeit, Übertreibung, Agitation etc. – dies war bei der feministischen Philosophie schon ebenso der Fall wie heute bei der Queer-Theorie oder der Critical Race Theory. Anders als Jaster und Keil suggerieren, sind diese Standards selbst nicht neutral (oder „farbenblind“), sondern entstammen und privilegieren ganz bestimmte(n) Weisen, Wissenschaft zu betreiben.
Viertens und am wichtigsten: Ein gesellschaftstheoretisch geschärfter Blick erkennt die normativen Prämissen guter wissenschaftlicher Praxis. Der Vorschlag von Jaster/Keil basiert auf der (als „markant“ etikettierten) Trennung von intellektuellen Tugenden, die zu den konstitutiven Vorbedingungen wissenschaftlicher Erkenntnisgewinne zählen, und politischen Kriterien, die der wissenschaftlichen Erkenntnissuche äußerlich bleiben. Dem liegt ein falsches Verständnis sowohl von Phänomenen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit als auch von Wissenschaft zugrunde. Rassismus beispielsweise ist nicht einfach eine (von außen unsichtbare) „Einstellung“, sondern erzeugt in Sprechhandlungen performative Effekte, insbesondere wenn sie von Autoritätsfiguren wie Universitätsprofessoren getätigt werden. Diese Effekte sind sowohl von außen erkennbar als auch in ihrer Reichweite nicht auf die attackierten Gruppen begrenzt, sondern verändern insgesamt und für alle den Charakter der Institution, die sie prägen. Zu den konstitutiven Bedingungen guter wissenschaftlicher Praxis gehören andererseits bestimmte normative Prämissen. Das von Jaster und Keil vertretene Ideal der „offenen Erkenntnissuche“ hat von sich aus politische Implikationen. Diese können sehr offensichtlich sein: Es schränkt die Wahrheitssuche ein, wenn ein potentiell wertvoller Beitrag deswegen nicht gehört wird, weil eine Sprecherin Muslima oder trans ist. Sie können auch subtiler sein: Eine Forschungsgemeinschaft, die Rassismus oder Sexismus für satisfaktionsfähig erklärt, hat epistemische Blockaden, die ihr riesige Wissensbestände und Erfahrungshorizonte verschließt. Wem es darum geht, die „DNA“ der Universität zu verteidigen, kann nicht zugleich „politisch unvoreingenommen“ gegenüber gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit sein. [3] Hier gilt genau das, was Jaster und Keil für ihre Tugenderkenntnistheorie reklamieren: Nicht irgendwelche fanatischen Cancelculture-Adepten halten Rassisten aus der Uni fern, sondern diese selbst verletzen „die Regeln des Spiels“.
Die Kritik an Einladungen an prominente Vertreter:innen gruppenbezogen menschenfeindlicher Einstellungen ist ein kleiner (nicht der wichtigste und schon gar nicht der einzige) Teil eines Kampfs um Inklusion marginalisierter Gruppen in die feine Tischgesellschaft der Universität. Dabei kämpfen diese nicht nur für ihre eigenen Rechte, sondern machen auch die Wissenschaft besser: Ihre Perspektiven, Erfahrungen und Argumente erzeugen pluralere Perspektiven und so eine robustere Objektivität. Aus Sicht dieser Gruppen ist es nachrangig, ob Rassist:innen und Sexist:innen „diskursiv lasterhaft“ sind. Was für sie zählt ist, dass sie sich die vielgestaltigen Legitimationen ihres Ausschlusses nicht länger bieten lassen wollen.
© 2022 Walter de Gruyter GmbH, Berlin/Boston
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