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Probleme bei der Immobilienverwertung aus der Sicht des Insolvenzverwalters

  • Hans Raab
Veröffentlicht/Copyright: 18. Mai 2006
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Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht
Aus der Zeitschrift Band 16 Heft 6

Abstract

I. Vorbemerkung

Die Verwertung von Immobilien ist in den letzten Jahren immer problematischer geworden. War in den 70-er Jahren die Immobilie noch ein Vermögenswert, der ständig wuchs und vielfach als Altersicherung diente, so hat sich dies gerade ins Gegenteil gekehrt.

Darin liegt auch die Problematik für die Beteiligten: Die Grundpfandgläubiger haben früher die Immobilie entsprechend der damaligen Immobilienmarktlage zumeist höher eingeschätzt und sie entsprechend ihrer Einschätzung beliehen. Trotz in der Zwischenzeit erfolgter Abzahlungen konnte der Werteverfall nicht eingeholt werden und die Immobilie ist im Verwertungsfall in der Insolvenz bis über den Schornstein hinaus mit valutierten Grundpfandrechten belastet. Der Insolvenzverwalter muss daher von vornherein davon ausgehen, dass er bei der Verwertung nur Arbeit aufwenden muss und keine Aussicht hat, Beträge zur Masse zu ziehen. Darüber hinaus kommen mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens auf den Insolvenzverwalter durch die Immobilie erhebliche Risiken zu.

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Online erschienen: 2006-05-18
Erschienen im Druck: 2006-05-24

Walter de Gruyter GmbH & Co. KG

Artikel in diesem Heft

  1. Die Verpflichtung des vorläufigen Insolvenzverwalters zur Genehmigung von Lastschrifteinzügen
  2. Verwalterauswahl und Qualitätskriterien im internationalen Vergleich
  3. Probleme bei der Immobilienverwertung aus der Sicht des Insolvenzverwalters
  4. Die Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft (BQG)in der Insolvenz
  5. BGH, Urteil vom 17.11.2005 – IX ZR 174/04, Verwertungsrecht aus § 166 Abs. 2 InsO(Anmerkung Ulf Gundlach/Volkhard Frenzel)
  6. BGH, Beschluss vom 12.1.2006 – IX ZB 29/04, Unrichtige Steuererklärung im Verbraucherinsolvenzverfahren
  7. BGH, Urteile vom 16.1.2006 – II ZR 76/04, Kapitalaufbringung bei der GmbH im Rahmen eines sog. Cash-Pool-Systems (Anmerkung Michael Stein)
  8. BGH, Beschluss vom 9.2.2006 – IX ZB 160/04, Vorläufiges Bestreiten einer zur Insolvenztabelle angemeldeten Forderung (Anmeldung Harald Heinze)
  9. BGH, Beschluss vom 2.3.2006 – IX ZB 192/04, Zweiter Eröffnungsantrag nach Verlegung des Mittelpunkts der hauptsächlichen Interessen (Anmerkung Michael Flitsch/Lars Hinkel)
  10. BGH, Beschluss vom 23.3.2006 – IX ZB 20/05, Abschlag vom Regelsatz der Verwaltervergütung auch bei nicht großer Masse
  11. BGH, Beschluss vom 23.3.2006 – IX ZB 130/05, PKH für die Führung von Insolvenzanfechtungsprozessen
  12. LG Neuruppin, Beschluss vom 19.10.2005 – 5 T 165/05, Persönliche Eignung zum Insolvenzverwalter
  13. LG Trier, Urteil vom 31.1.2006 – 1 S 207/05, Widerspruch gegen Schuldgrund der unerlaubten Handlung
  14. Weller, Europäische Rechtsformwahlfreiheit und Gesellschafterhaftung (Besprechung Andreas Spickhoff)
  15. Insolvenzrecht Januar bis März 2006
Heruntergeladen am 10.10.2025 von https://www.degruyterbrill.com/document/doi/10.1515/dwir.2006.16.6.234/html
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