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Grundfragen der Restschuldbefreiung

  • Roman F. Adam
Veröffentlicht/Copyright: 7. Dezember 2006
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Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht
Aus der Zeitschrift Band 16 Heft 12

Abstract

I. Einführung

Nach einer sog. Restschuldbefreiung (§§ 286–303 InsO) können Schuldner von ihren bisherigen Gläubigern nicht mehr in Anspruch genommen werden. Voraussetzung ist ein entsprechender Antrag (§ 287 Abs. 1 Satz 1 InsO), die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer natürlichen Person (§ 286 InsO InsO) sowie deren Erklärung, dass der pfändbare Teil ihrer laufenden Einkünfte für die Dauer von sechs Jahren nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens an einen vom Gericht zu bestimmenden Treuhänder abgetreten wird (§ 287 Abs. 2 Satz 1 InsO). Einnahmen aus einer selbstständigen Tätigkeit hat der Schuldner in gleicher Höhe wie die Vergütung aus einem angemessenen Dienstverhältnis abzuführen (§ 295 Abs. 2 InsO). Der Antrag auf Restschuldbefreiung muss beim Insolvenzgericht gestellt werden und soll mit dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens verbunden werden (§ 287 Abs. 1 Satz 1 InsO).

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Online erschienen: 2006-12-07
Erschienen im Druck: 2006-11-27

Walter de Gruyter GmbH & Co. KG

Artikel in diesem Heft

  1. Jahresinhaltsverzeichnis
  2. Gesellschafter- und Geschäftsführerpflichten im Vorfeld der Insolvenz nach gegenwärtigem und künftigem Recht
  3. Grundfragen der Restschuldbefreiung
  4. Prüfungs- und Überwachungspflichten im Insolvenzverfahren
  5. BGH, Urteil vom 13.4.2006 – IX ZR 158/05, Bargeschäft bei Anwaltsvergütung
  6. BGH, Beschluss vom 13.4.2006 – IX ZB 158/05, Vergütungszuschlag für den vorläufigen Insolvenzverwalter
  7. BGH, Urteil vom 11.5.2006 – IX ZR 42/05, Unter Testamentsvollstreckung stehender Nachlass als Sondermasse in der Insolvenz des Erben
  8. BGH, Urteil vom 18.5.2006 – IX ZR 187/04, Feststellung des Forderungsgrundes eines titulierten Anspruchs aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung
  9. BGH, Urteil vom 13.6.2006 – IX ZR 15/04, Einklagen einer Masseforderung nach Feststellung gemäß § 180 InsO (Anmerkung Urs Peter Gruber)
  10. BGH, Beschluss vom 28.6.2006 – VII ZB 161/05, Gläubiger im Sinne des § 89 Abs. 2 Satz 2 InsO
  11. BGH, Beschluss vom 6.7.2006 – IX ZB 263/05, Erneuter Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung
  12. BGH, Beschluss vom 13.7.2006 – IX ZB 301/04, Pfändung von Mietansprüchen im Insolvenzverfahren (Anmerkung Patrick Matern)
  13. BGH, Urteil vom 13.7.2006 – IX ZR 57/05, Vermietung sicherungsübereigneter Sachen im Eröffnungsverfahren (Anmerkung Ulf Gundlach/Nikolaus Schmidt)
  14. BGH, Beschluss vom 9.8.2006 – IX ZB 200/05, Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegen Amtsvorgänger
  15. Kruth, Die Auswahl und Bestellung des Insolvenzverwalters (Besprechung Thorsten Graeber)
  16. Insolvenzrecht – Juli bis September 2006
  17. A. Schmidt (Hrsg.), Hamburger Kommentar zum Insolvenzrecht (Besprechung Michael App)
Heruntergeladen am 10.10.2025 von https://www.degruyterbrill.com/document/doi/10.1515/dwir.2006.16.12.495/html
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