Prüfungs- und Überwachungspflichten im Insolvenzverfahren
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Thomas Fürst
Abstract
I. Einleitung
Die Zahl der Insolvenzen in Deutschland ist in den vergangenen Jahren stetig gestiegen; sie beginnt sich seit dem Jahr 2006 von hohem Niveau kommend rückwärts zu entwickeln.
In der Presse sind im Zusammenhang mit Insolvenzverfahren erschreckende Informationen aufgetaucht. Laut Creditreform wurden in 2005 36.850 Unternehmens- und 68.900 Verbraucherinsolvenzverfahren eröffnet. Die Unternehmensinsolvenzen entwickelten sich erfreulicherweise im ersten Halbjahr 2006 weiter rückläufig; insgesamt werden für 2006 32.000 bis 34.000 neue Verfahren erwartet. Die Insolvenzschäden belaufen sich nach Creditreform-Untersuchungen auf ca. 18 Mrd. € wegen unerfüllter Forderungen und einen Verlust von ca. 234.000 Arbeitsplätzen. Ein volkswirtschaftlicher Schaden riesigen Ausmaßes ist damit also verbunden.
Die Bewältigung solcher Zusammenbrüche ist in erster Linie Aufgabe der Insolvenzverwalter, insbesondere der Fachanwälte für Insolvenzrecht. Zusätzlich sind die Insolvenzgerichte und Gläubigerausschüsse damit befasst, das Verfahren zu begleiten, die Verwalter zu überwachen und schließlich zum Abschluss des Verfahrens auch die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters zu prüfen.
Walter de Gruyter GmbH & Co. KG
Articles in the same Issue
- Jahresinhaltsverzeichnis
- Gesellschafter- und Geschäftsführerpflichten im Vorfeld der Insolvenz nach gegenwärtigem und künftigem Recht
- Grundfragen der Restschuldbefreiung
- Prüfungs- und Überwachungspflichten im Insolvenzverfahren
- BGH, Urteil vom 13.4.2006 – IX ZR 158/05, Bargeschäft bei Anwaltsvergütung
- BGH, Beschluss vom 13.4.2006 – IX ZB 158/05, Vergütungszuschlag für den vorläufigen Insolvenzverwalter
- BGH, Urteil vom 11.5.2006 – IX ZR 42/05, Unter Testamentsvollstreckung stehender Nachlass als Sondermasse in der Insolvenz des Erben
- BGH, Urteil vom 18.5.2006 – IX ZR 187/04, Feststellung des Forderungsgrundes eines titulierten Anspruchs aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung
- BGH, Urteil vom 13.6.2006 – IX ZR 15/04, Einklagen einer Masseforderung nach Feststellung gemäß § 180 InsO (Anmerkung Urs Peter Gruber)
- BGH, Beschluss vom 28.6.2006 – VII ZB 161/05, Gläubiger im Sinne des § 89 Abs. 2 Satz 2 InsO
- BGH, Beschluss vom 6.7.2006 – IX ZB 263/05, Erneuter Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung
- BGH, Beschluss vom 13.7.2006 – IX ZB 301/04, Pfändung von Mietansprüchen im Insolvenzverfahren (Anmerkung Patrick Matern)
- BGH, Urteil vom 13.7.2006 – IX ZR 57/05, Vermietung sicherungsübereigneter Sachen im Eröffnungsverfahren (Anmerkung Ulf Gundlach/Nikolaus Schmidt)
- BGH, Beschluss vom 9.8.2006 – IX ZB 200/05, Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegen Amtsvorgänger
- Kruth, Die Auswahl und Bestellung des Insolvenzverwalters (Besprechung Thorsten Graeber)
- Insolvenzrecht – Juli bis September 2006
- A. Schmidt (Hrsg.), Hamburger Kommentar zum Insolvenzrecht (Besprechung Michael App)
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