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BGH, Beschluss vom 29.6.2006 – IX ZB 245/04, Rechtliches Interesse an der Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Veröffentlicht/Copyright: 14. November 2006
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Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht
Aus der Zeitschrift Band 16 Heft 11

Abstract

InsO § 14

Beschluss vom 29.6.2006 – IX ZB 245/05

1. Ein Gläubiger, dem eine Forderung zusteht und der einen Eröffnungsgrund glaubhaft macht, hat regelmäßig ein rechtliches Interesse an der Eröffnung des Insolvenzverfahrens.

2. Beruht die Forderung des antragstellenden Gläubigers auf einem gegenseitigen Vertrag, entfällt das rechtliche Interesse des Gläubigers an der Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht im Hinblick auf das Wahlrecht eines künftigen Insolvenzverwalters aus § 103 InsO.

3. Hat der antragstellende Gläubiger, dessen Forderung zugleich den Insolvenzgrund bildet, den ihm obliegenden Beweis durch Vorlage eines vollstreckbaren Titels geführt, können Einwendungen des Schuldners gegen die Forderung oder gegen die Vollstreckbarkeit des Titels regelmäßig nur in den für den jeweiligen Einwand vorgesehenen Verfahren geltend gemacht werden.

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Online erschienen: 2006-11-14
Erschienen im Druck: 2006-10-27

Walter de Gruyter GmbH & Co. KG

Artikel in diesem Heft

  1. Modifizierte Verbraucherinsolvenz bei Massehaltigkeit
  2. Eigenverwaltung der insolventen Aktiengesellschaft
  3. Das neue italienische Insolvenzplanverfahren
  4. BVerfG, Beschluss vom 19.7.2006 – 1 BvR 1351/06, Praxiserfordernis zur Aufnahme in eine Auswahlliste für Insolvenzverwalter
  5. BAG, Urteil vom 29.9.2005 – 8 AZR 647/04, Kündigung wegen beabsichtigter Betriebsstilllegung durch den Insolvenzverwalter (Anmerkung Wilhelm Bichlmeier)
  6. BGH, Urteil vom 2.2.2006 – IX ZR 46/05, Pflicht zur Grundstücksräumung als Masseverbindlichkeit
  7. BGH, Urteil vom 23.3.2006 – IX ZR 116/03, Anfechtung nach § 131 InsO trotz Vorpfändung mehr als drei Monate vor Insolvenzantragstellung
  8. BGH, Urteil vom 11.5.2006 – IX ZR 247/03, Abtretung von Vergütungsansprüchen gegen kassenärztliche Vereinigung (Anmerkung Jürgen D. Spliedt)
  9. BGH, Beschluss vom 11.5.2006 – IX ZB 249/04, Gesamtzuschlag oder Gesamtabschlag auf die Vergütung desInsolvenzverwalters (Anmerkung Harald Heinze)
  10. BGH, Beschluss vom 13.6.2006 – IX ZB 214/05, Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Gläubigerantrags auf Insolvenzeröffnung
  11. BGH, Beschluss vom 29.6.2006 – IX ZB 245/04, Rechtliches Interesse an der Eröffnung des Insolvenzverfahrens
  12. BGH, Beschluss vom 27.7.2006 – IX ZB 243/05, Vergütungszuschlag für vorläufigen Insolvenzverwalter (Anmerkung Thorsten Graeber)
  13. LG Dresden, Beschluss vom 15.5.2006 – 5 T 105/06, Keine Insolvenzfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft (Anmerkung Ulf Gundlach/Volkhard Frenzel)
  14. Wiórek, Das Prinzip der Gläubigergleichbehandlung im Europäischen Insolvenzrecht (Besprechung Stefan Smid)
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