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Das eingeschränkt unwiderrufliche Bezugsrecht in der Insolvenz des Arbeitgebers

  • Andreas Hiecke and Sabine Vorwerk
Published/Copyright: October 11, 2005
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Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht
From the journal Volume 15 Issue 11

Abstract

Zugleich Besprechung des BGH-Urteils vom 8.6.2005 – IV ZR 30/04

Die Auseinandersetzung mit Direktversicherungen im Rahmen des Insolvenzverfahrens ist fester Bestandteil der gemeinschaftlichen Haftungsrealisierung und gehört daher unausweichlich zum Aufgabenkreis des Insolvenzverwalters. Die differenzierte Ausgestaltung von Bezugsrechten im Rahmen eines Versicherungsvertrages spielt überwiegend im Rahmen der betrieblichen Altervorsorge eine Rolle. Die im folgenden Beitrag näher zu untersuchendenWirkungsweisen eines Bezugsrechts des Arbeitnehmers in der Insolvenz des Arbeitgebers haben ihren rechtlichen Ursprung in einem Lebensversicherungsvertrag, den der Arbeitgeber auf das Leben des Arbeitnehmers abschließt und aus welchem der Arbeitnehmer oder seine Hinterbliebenen hinsichtlich der Leistungen des Versicherers ganz oder teilweise bezugsberechtigt sind (§ 166 VVG i.V. m. § 1 b Abs. 2 BertAVG). Ein besonderes Augenmerk soll im Folgenden auf die Vertragskonstellation gelenkt werden, in der ein unwiderrufliches Bezugsrecht nur unter bestimmten Vorbehalten gewährt wurde. Die Handhabung der eingeschränkt unwiderruflichen Bezugsberechtigung in der Insolvenz des Arbeitgebers wurde in der Rechtsprechung bisher nicht einheitlich beantwortet. Nunmehr hat der BGH im Rahmen seiner Entscheidung vom 8.6.2005 zu dieser Thematik Stellung bezogen.

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Online erschienen: 2005-10-11
Erschienen im Druck: 2005-10-26

Walter de Gruyter GmbH & Co. KG

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  7. BGH, Beschluss vom 24.5.2005 – IX ZB 6/03, Vergütung des Treuhänders im Verbraucherinsolvenzverfahren bei Fortfühung des Schuldnerbetriebs (Anmerkung Ulrich Keller)
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  11. BGH, Beschluss vom 7.7.2005 – IX ZB 85/05, Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens unter Anordnung der Eigenverwaltung (Anmerkung Stefan Smid)
  12. KG, Beschluss vom 4.8.2005 – 1 W 397/03, Gerichtliche Bestellung von Aufsichtsratsmitgliedern nach Insolvenzeröffnung (Anmerkung Michael Flitsch)
  13. LG Berlin, Beschluss vom 25.5.2005 – 99 O 110/04, Auskunftserzwingungsverfahren gegen insolvente Aktiengesellschaft
  14. AG Hamburg, Beschluss vom 1.7.2005 – 67 c IN 403/04, Vergütung des Insolvenzsachverständigen
  15. Henckel/Gerhardt (Hrsg.), Jaeger, Insolvenzordnung, Band 1, 1. Auflage (Besprechung Ulf Gundlach)
  16. Lutter/Winter (Hrsg.), Umwandlungsgesetz, 3. Auflage (Besprechung Tilo Keil)
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