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Die ordnungspolitische Funktion des Strafrechts

Published/Copyright: June 12, 2008
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Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft
From the journal Volume 120 Issue 1

I. Vorbemerkungen

Die Fragen nach Selbstverständnis und Wahrnehmung, nach Grund und Grenzen des modernen Strafrechts sind heute aktueller denn je, wenngleich sie, auch in Abhängigkeit von institutionellen Entwicklungen und gesellschaftlichen Veränderungen, in unterschiedlichster Weise beantwortet werden. Strafrechtsgeschichtlich ist dieser Prozess vor allem durch Forschungen zur Genese des staatlichen Gewaltmonopols, insbesondere aber zur Bedeutung des öffentlichen Strafanspruchs ergänzt worden. Nun ist nicht zu übersehen, dass das Strafrecht gegenwärtig vor neuen Herausforderungen steht. Die herkömmliche Rede von Deliktstypen des Präventionsstrafrechts, Strukturen des Gefahren- und Bekämpfungsrechts oder von Sicherheit durch Strafrecht verweist auf virulente Probleme und mögliche Perspektiven, ersichtlich in der geforderten Transnationalisierung des Strafrechts, neuen Bedrohungs- sowie entsprechenden Zurechnungs- und Sanktionsformen oder in Ausmaß und Umgang mit komplexer Wirtschaftsdelinquenz. Sie zeigt aber zugleich, dass damit auch das Verhältnis von Polizei und Strafrecht, von Gefahrenpräsumtion und Freiheitsgewährleistung in neuer Gestalt zur Debatte steht. Bislang hat jedoch gerade dieses, auch dogmatisch relevante Verhältnis strafrechtsgeschichtlich wenig Beachtung gefunden. Das verwundert umso mehr, als eine vertiefte Beschäftigung mit dem insoweit angesprochenen Distinktionsparadigma genaueren Aufschluss über dessen Bedeutung für das sich wandelnde Staats-, Sanktions-, aber auch Wissenschaftsverständnis verspricht. – Anliegen der nachfolgenden Erörterungen ist es, die maßgeblichen Entwicklungslinien dieses Verhältnisses nachzuzeichnen. Ziel der Darstellung ist es dabei, ohne Anspruch auf Vollständigkeit, die typischen und zeitvarianten Rationalisierungsstrategien unterschiedlichster Gesellschaftsformen offenzulegen; Strategien, die wiederum auf je spezifische Strukturen der effektiven und insoweit ordnungspolitisch opportunen Konfliktverarbeitung verweisen. Es scheint deshalb angemessen, zunächst die Ursprünge der gegenwärtigen Sicherheitsarchitektur zu markieren (II.). Daran anknüpfen wird sich eine Analyse neuzeitlich-etatistischer Ordnungs- und Verfahrenskonzepte (III.). Anschließend soll das Sanktionsverständnis des bürgerlich-liberalen Straf- und Staats(verwaltungs)-rechts beleuchtet werden (IV.); Letzteres ermöglicht wiederum den Bezug zum ordnungspolitischen Charakter des modernen Strafrechts und damit auch zur heutigen Diskussion um die „Verpolizeilichung des Rechts“ (V.).

Online erschienen: 2008-06-12
Erschienen im Druck: 2008-May
Downloaded on 14.4.2026 from https://www.degruyterbrill.com/document/doi/10.1515/ZSTW.2008.68/html
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