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Richterlicher Anpassungsbedarf durch den EU-Rahmenbeschluss zur Anerkennung strafgerichtlicher Entscheidungen in Abwesenheit des Angeklagten?

  • Pierre Hauck
Veröffentlicht/Copyright: 12. Mai 2009
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Juristische Rundschau
Aus der Zeitschrift Band 2009 Heft 4

Der Beitrag zeigt am Beispiel jenes EU-Rahmenbeschlusses (RB-Vorschlag) auf, dass sich das deutsche Strafverfahrensrecht den europäischen Niveauvorgaben im Wege einer immanenten Selbstkontrolle selbst dann nicht entziehen kann, wenn mit dem Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung eigentlich nur Fälle mit Auslandsbezug betroffen sind. Die gegenseitige Anerkennung setzt nicht erst im Ausland an; sie beginnt bereits mit der Schaffung anerkennungsfähiger Entscheidungen.

Online erschienen: 2009-05-12
Erschienen im Druck: 2009-April
Heruntergeladen am 4.11.2025 von https://www.degruyterbrill.com/document/doi/10.1515/JURU.2009.141/html
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