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Mindeststandards der Vollzugsplanung (§ 7 StVollzG)

Veröffentlicht/Copyright: 13. Dezember 2007
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Juristische Rundschau
Aus der Zeitschrift Band 2007 Heft 11

Abstract

Ein an Behandlung orientierter Vollzug müsse von Beginn an »planvoll auf die bevorstehende oder in Aussicht genommene Entlassung durchgeführt werden«, weshalb der Gedanke der »durchgehenden, an dem Behandlungsziel und der Hilfe zur Eingliederung ausgerichteten Planung des Vollzuges« im Gesetz Ausdruck gefunden habe. Eine solche »planvolle Behandlung des Gefangenen« umfasse »das abgestimmte Zusammenwirken aller an der Behandlung Beteiligten … und die Mitwirkung des Gefangenenselbst«und erfordere »eine regelmäßige Information und einen verläßlichen Gedankenaustausch unter allen Beteiligten, eine Offenlegung der grundlegenden Entscheidungen und ihre regelmäßige Überprüfung in gemeinsamen Überlegungen«.

Published Online: 2007-12-13
Published in Print: 2007-11-26

© Walter de Gruyter

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