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Aufhebungsvertrag und Widerrufsrecht nach §§ 312, 355 BGB: nicht nur eine Frage des Arbeitsrechts!

Published/Copyright: March 22, 2007
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Juristische Rundschau
From the journal Volume 2007 Issue 3

Abstract

Aufhebungsverträge sind in vielen Rechtsgebieten verbreitet. Die Frage nach ihrer Widerruflichkeit ist damit von hochaktueller praktischer Bedeutung. Das Bundesarbeitsgericht hat die Anwendbarkeit des Widerrufsrechts nach §§ 312, 355 BGB für arbeitsrechtliche Aufhebungsverträge abgelehnt. Der Verfasser weist in einer eingehenden Untersuchung nach, dass dieser Entscheidung folgend Aufhebungsverträge in anderen Bereichen wohl ebenso wenig widerruflich wären, die Argumentation des Gerichts aber stark angreifbar ist. Ausgangspunkt der Untersuchung sind allgemein-zivilrechtliche Überlegungen, die für alle Arten von Aufhebungsverträgen Geltung beanspruchen und auch von arbeitsrechtlichen Besonderheiten nicht überspielt werden. Viel spricht daher dafür, dass die Zivilgerichte das Widerrufsrecht auch auf Aufhebungsverträge anwenden werden.

Published Online: 2007-03-22
Published in Print: 2007-03-27

© Walter de Gruyter

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