Startseite Rechtswissenschaften 92. 1. Zum Begriffe des Angestellten oder Beauftragten im Sinne des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb. 2. Was muß vorliegen, damit der Inhaber eines geschäftlichen Betriebs nach § 13 Abs. 3 UnlWG. wegen Handlungen von Angestellten oder Beauftragten auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kaun?
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92. 1. Zum Begriffe des Angestellten oder Beauftragten im Sinne des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb. 2. Was muß vorliegen, damit der Inhaber eines geschäftlichen Betriebs nach § 13 Abs. 3 UnlWG. wegen Handlungen von Angestellten oder Beauftragten auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kaun?

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Band 38
Ein Kapitel aus dem Buch Band 38
© 2022 Walter de Gruyter GmbH, Berlin/Munich/Boston

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  1. Frontmatter I
  2. 73. Was ist unter „Probefahrten" im Sinne des § 56 Abs. 1 Satz 2 des Reichsstempelgesetzes vom 15. Juli 1909 zu verstehen? 325
  3. 74. Gelten für die Haftungsbeschränkung des Erben gegenüber einem im Aufgebotsverfahren ausgeschlossenen Nachlaßgläubiger dieselben prozessualen Vorschriften, wie für die sonstigen Haftungsbeschränkungen? 330
  4. 75. Ergreift die wirksame Anfechtung einer Pfändung ohne weiteres auch die ihr vorausgegangene Vorpfändung? 332
  5. 76. 1. Wann endigt die dreitägige Frist zwischen Zustellung des Titels und Zwangsvollstreckung, wenn ihr Ablauf auf einen Sonntag fällt? 2. Kann der Schuldner auf Einhaltung der Frist wirksam verzichten? 3. Verschulden des Gerichtsvollziehers bei vorzeitiger Pfändung 336
  6. 77. Geht die Forderung des Gläubigers gegen den Hauptschuldner auch auf den den Gläubiger befriedigenden Nachbürgen über? 342
  7. 78. Inwieweit kommen Angestellte eines Straßenbahnunternehmens als dessen Gehilfen bei der Erfüllung des Beförderungsvertrags in Betracht? 343
  8. 79. 1. Darf bei Vorlegung eines ordnungsmäßigen aber erloschenen Testamentsvollstreckerzeugnisses der Dritte geltend machen, daß er sich im Irrtum über den Eintritt der Tatsachen h-funden habe, die die Beendigung des Amtes zur Folge hatten? 2. Darf bei Überschreitung oder Mißbrauch der Verwaltungsbefugnisse des Testamentsvollstreckers der Dritte sich ans seinen guten Glauben berufen, wenn er beides infolge von Fahrlässigkeit nicht erkannt hat? Ist zum Ausschlüsse des guten Glaubens grobe Fahrlässigkeit erforderlich? 348
  9. 80. 1. Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen einer Genossenschaft gegen die Vorstandsmitglieder wegen Verletzung der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäfsmaunes. 2. Muß zum Zwecke der Unterbrechung der Verjährung eine Feststellungsklage erhoben werden, wenn die Leistungsklage wegen des zurzeit noch nicht zu ermittelnden Schadens nicht erhoben werden kann? 354
  10. 81. 1. Kreditschädigung durch Mitteilungen der Tagespreise. Berechtigtes Interesse im Sinne von § 824 Abs. 2 BGB. 2. Gehört der Handelsteil einer größeren Tageszeitung zur Fachpresse? 3. Darf die Aufnahme einer Berichtigung durch Ermittelungen über ihren Inhalt verzögert werden? 362
  11. 82. Genießt eine ausländische, nach den Gesetzen ihres Heimatstaates mit juristischer Persönlichkeit ausgestattete Handelsgesellschaft die Rechtsfähigkeit auch im Inlande? 367
  12. 83. Inwieweit wird der Gesellschafter einer Gesellschaft m. b. H. durch Zahlungen befreit, die er in der Zeit zwischen dem Abschlüsse des Gründungsvertrags und der Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister auf seine Stammeinlage leistet? 370
  13. 84. Kann sich eine Aktiengesellschaft einem anderen gegenüber gültig verpflichten, Gewinn nicht über ein bestimmtes Maß hinaus zu verteilen? Welche Wirkungen kommen einer solchen Verpflichtung zu? 377
  14. 85. Darf der Fabrikant Vorlagen seines Kunden nach beendigtem Vertragsverhältnis für sich verwerten? Darf er es insbesondere durch Feilbieten der Fabrikate unter Katalognummern des Kunden? 384
  15. 86. Zur Anwendung des § 1249 BGB. in dem Falle, wenn der Schuldner mehrere Sachen verschiedener Dritteigentümer dem Gläubiger zu Pfand gegeben hat 390
  16. 87. Begriff der Frachturkunden nach Tarifst. 6c des Reichsstempelgesetzes vom 3. Juni 1906/15. Juli 1909 393
  17. 88. Unterliegt die von einer Landgemeinde erklärte Vertragskündigung der Formvorschrift des § 88 Abs. 4 Nr. 7 der preußischen Landgemeindeordnung vom 3. Juli 1891? 396
  18. 89. Kann der Bürge im Konkurse des Hauptschuldners, wenn er vor der Konkurseröffnung einen Teil der Schuld an den Gläubiger bezahlt hat, die insoweit auf ihn übergegangene Forderung geltend machen? 401
  19. 90. Zum Begriffe der Wertminderung im Sinne des § 35 des Rayongesetzes vom 21. Dezember 1871. Wann und unter welchen Voraussetzungen kann für die Verlegung eines Kies, führenden Grund stücks aus dem dritten tu den ersten Rayon Entschädigung verlangt werden? 407
  20. 91. 1. Muß die aktienrechtliche Anfechtungsklage einem in seiner Wohnung nicht angetroffenen Aufsichtsratsmitglied im Geschäftslokale der Gesellschaft zugestellt werden? 2. Zu den Begriffen der Aktiengattungen und der Vorzugsaktien 414
  21. 92. 1. Zum Begriffe des Angestellten oder Beauftragten im Sinne des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb. 2. Was muß vorliegen, damit der Inhaber eines geschäftlichen Betriebs nach § 13 Abs. 3 UnlWG. wegen Handlungen von Angestellten oder Beauftragten auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kaun? 424
  22. 93. Erfordernisse der Gegenseitigkeit im Sinne des § 110 Abs. 2 Nr. 1 ZPO 428
  23. 94. 1. Steht in Preußen dem ordentlichen Gerichte bei der Entscheidung über vermögensrechtliche Ansprüche eines unmittelbaren oder mittelbaren Staatsbeamten aus seinem Dienstverhältnis auch die Prüfung der Rechtsbeständigkeit des Anstellungsaktes zu, insbesondere auch in bezug auf den Einfluß von Willensmängeln, die bei ber Anstellung mitgewirkt haben? 2. Sind hierbei die Vorschriften des bürgerlichen Rechtes entsprechend anzuwenden? 429
  24. 95. Ist das Pfandrecht an dem eingetragenen Rechte des Nacherben eintragungsfähig? 434
  25. Register 442
  26. Zusammenstellung der im dreiundachtzigsten Bande, der neuen Folge dreiunddreißigsten Bande, mitgeteilten Entscheidungen nach Oberlandesgerichtsbezirken 467
  27. Berichtigungen 468
  28. Inhalt 473
Heruntergeladen am 22.9.2025 von https://www.degruyterbrill.com/document/doi/10.1515/9783112516287-020/html
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