Startseite Rechtswissenschaften 50. Ist nach Mederaufhebung der vorläufigen Dienstenthebung die während deren Dauer einbehaltene Gehaltshälfte dem Beamten alsbald oder erst nach rechtskräftiger Erledigung des Dienststrafverfahrens nachzuzahlen? über die Berechnung der für das Ruhen des Anspruchs auf Gewährung einer Dienstalterszulage maßgebenden Monatsfrist zwischen der Verurteilung eines Beamten im strafgerichtlichen Verfahren und der Einleitung eine- förmlichen Disziplinarverfahrens
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50. Ist nach Mederaufhebung der vorläufigen Dienstenthebung die während deren Dauer einbehaltene Gehaltshälfte dem Beamten alsbald oder erst nach rechtskräftiger Erledigung des Dienststrafverfahrens nachzuzahlen? über die Berechnung der für das Ruhen des Anspruchs auf Gewährung einer Dienstalterszulage maßgebenden Monatsfrist zwischen der Verurteilung eines Beamten im strafgerichtlichen Verfahren und der Einleitung eine- förmlichen Disziplinarverfahrens

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Band 132
Ein Kapitel aus dem Buch Band 132
© 2020 Walter de Gruyter GmbH, Berlin/Munich/Boston

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Kapitel in diesem Buch

  1. Frontmatter I
  2. Inhalt V
  3. I. Bürgerliches Recht
  4. a. Reichsrecht
  5. 1. Über die Anfechtung eines gemeinschaftlichen wechselbezüglichen Testaments, wenn der überlebende Ehegatte eine zweite Ehe eingegangen ist. Inwiefern wird der Beginn der Anfechtungsfrist durch einen Rechtsirrtum des wiederverheirateten Ehegatten gehindert? Wann beginnt die Anfechtungsfrist für den überlebenden zweiten Ehegatten? 1
  6. 2. Kann die Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung in einem Vertragsangebot wirksam erklärt werden? 6
  7. 3. Wird die Gültigkeit einer Hypothek durch eine persönliche Pfandbrieflieferungspflicht des Schuldner-Eigentümers beeinträchtigt? Kann dieser dem Gläubiger die Befugnis zugestehen, ihm die Löschung der Hypothek bis zur Lieferung von Pfandbriefen zu verweigern? 9
  8. III. Gerichtliche- Verfahren
  9. 4. Hindert die Unanfechtbarkeit der Entscheidung über den Grund eines Schadensersatzanspruchs die vollständige Klagabweisung, die damit begründet wird, daß dem Kläger kein Vermögensschaden erwachsen sei? 16
  10. I. Bürgerliches Recht
  11. a. Reichsrecht
  12. 5. Ist § 139 BGB. auf Eintragungen im Genossenschaftsregister anwendbar? 22
  13. 6. Über Verschulden beim Vertragsschluß 26
  14. 7. Über den Befreiungsanspruch des ausscheidenden Gesellschafters, insbesondere dann, wenn dieser für Geschäftsverbindlichkeiten ihm gehörige Gegenstände einem Gläubiger sicherungshalber übereignet hat 29
  15. 8. Zur Auslegung des § 317 HGB. Über die Voraussetzungen der Anwendbarkeit des § 817 Satz 2 BGB 33
  16. 9. Verstößt ein Vergleich, den der Grundstücksveräußerer mit seinem Käufer über die Aufwertung des Kaufpreises unter Verzicht auf sämtliche Ansprüche abschließt, dann gegen die guten Sitten, wenn dabei die Ausgleichspflicht des Käufers nicht berücksichtigt wurde zum Nachteil des früheren Hypothekengläubigers, der seine persönliche Forderung gegen den Verkäufer angemeldet hatte? 42
  17. 10. Kann der Gläubiger auch nach Annahme einer anderen als der geschuldeten Leistung an Erfüllungsstatt noch einen Aufwertungs- oder Ausgleichsanspruch geltend machen? Unter welchen Voraussetzungen steht dem Schuldner gegen seinen Grundstücksabkäufer ein Ausgleichsanspruch zu? 45
  18. 11. Kann § 278 BGB. auf die Verpflichtung aus § 909 das. angewandt werden? Inwieweit kann der Bauherr die ihm nach § 909 obliegenden Pflichten durch Übertragung der Bauarbeiten an den Bauunternehmer erfüllen? 51
  19. II. Öffentliche- Recht
  20. 12. Inwieweit erleidet der Grundsatz, daß behördliche Angestellte durch Übertragung hoheitsrechtlicher Befugnisse mit Rechtsnotwendigkeit Beamte werden, dann eine Einschränkung, wenn diese Befugnisse nur von geringem Umfang sind und hinter der sonstigen Tätigkeit des Angestellten an Bedeutung erheblich zurückstehen? Zur beamtenrechtlichen Stellung der preußischen Chausseeaufseher 61
  21. 13. Sind die §§ 29 und 30 der mecklenburg-schwerinschen Verordnung über die Enteignung von Grundeigentum in den Landstädten und deren Gebiet vom 21. Juli 1886 mit der Reichsverfassung vereinbar? Liegt Enteignung vor, wenn die Festsetzung einer Baufluchtlinie den Charakter einer ortsgesetzlichen Regelung hat 69
  22. I. Bürgerliches Recht
  23. a. Reichsrecht
  24. 14. Welche Ansprüche stehen dem Käufer zu, der von einem Mündel, vertreten durch seinen gesetzlichen Vertreter, ein Grundstück gekauft hat, wenn der Vertreter nicht vorhandene Eigenschaften zugesichert oder vorhandene verschwiegen hat? 76
  25. 15. Kann der Nachlaßschuldner dem Grundbuchberichtigungs-Anspruch sämtlicher Miterben ein Zurückbehaltungsrecht entgegensetzen wegen schuldrechtlicher Ansprüche gegen alle oder einzelne Miterben? 81
  26. II. Öffentliche- Recht
  27. 16. Gehören zu den Geistlichen, die nach § 7 Abs. 2 des preuß. Besoldungsgesetzes vom 17. Dezember 1927 den vollen Wohnungsgeldzuschuß auch dann erhalten, wenn sie ledig sind, die Universitätsprofessoren der katholischen Theologie? 88
  28. III. Gerichtliche- Verfahren
  29. 17. Kann der bayerische Anwalt die von ihm beim Bayerischen Obersten Landesgericht eingelegte Revision noch wirksam zurücknehmen, nachdem sich das genannte Gericht gemäß § 7 EG. z. ZPO. für unzuständig erllärt hat? 92
  30. 18. Ist das Kleingarten-Schiedsgericht als untere Verwaltungsbehörde berechtigt, dem Verpächter, dem es Kündigung gestattet, eine Entschädigungspflicht aufzuerlegen? Wer kann einen solchen Entschädigungsanspruch erheben? 97
  31. I. Bürgerliches Recht
  32. a. Reichsrecht
  33. 19. Zur Frage des Vorfahrtsrechts und des Hauptverkehrswegs im Verkehr mit Kraftfahrzeugen. Kann die Polizeibehörde in einer für den Kraftfahrzeugverkehr und für die Gerichte bindenden Weise anordnen, welche Wege als Hauptverkehrswege anznsehen sind, und kann sie den Begriff des Hauptverkehrswegs nach gewissen Merkmalen bestimmen? 100
  34. III. Gerichtliche- Verfahren
  35. 20. Unter welchen Voraussetzungen ist nach Vorabentscheidung des Landgerichts über den Grund des Anspruchs und nach Einlegung der Berufung gegen dieses Urteil der Streit über den Betrag des Anspruchs für das Berufungsgericht zur Entscheidung reif? 103
  36. I. Bürgerliches Recht
  37. a. Reichsrecht
  38. 21. Teilt die in der Spalte „Veränderungen" des hamburgischen (und des preußischen) Grundbuchformulars eingetragene, mit Zustimmung der nachstehenden Berechtigten erfolgte Erhöhung des Zinssatzes einer in der Hauptspalte eingetragenen Hypothek über 5% hinaus ohne weiteres den Rang des Hauptrechts oder ist der Vorrang vor den dem Hauptrecht nachfolgenden Rechten durch besonderen Vermerk kenntlich zu machen? Über die Zulässigkeit „unnötiger" Grundbucheintragungen 106
  39. 22. Welche Wirkung hat im Vergleichsverfahren die Aufnahme einer als anerkannt vermerkten Forderung in das berichtigte Gläubigerverzeichnis? Welche Folge hat der Verzug für die Erfüllung des Vergleichs? Kann dann trotz der Aufnahme einer Forderung in das genannte Verzeichnis Zwangsvollstreckung aus einem über diese Forderung erwirkten älteren Titel betrieben werden? Wie ist der Widerspruch des Schuldners gegen eine derartige Zwangsvollstreckung zu beurteilen? 113
  40. 23. Unterliegen die auf einem Pachtgrundstück erzeugten Sachen, z. B. die Ziegel einer gepachteten Ziegelei, dem gesetzlichen Pfandrecht des Verpächters? 116
  41. II. Öffentliche- Recht
  42. 24. Wirkt die Herabsetzung von Dienstbezügen gemeindlicher Beamten, die auf Verlangen der Aufsichtsbehörde nach § 43 Abs. 4 deS preuß. Besoldungsgesetzes vom 17. Dezember 1927 erfolgt, auch zuungunsten solcher Beamten, denen die ursprüngliche günstigere Regelung vorbehaltlos bekanntgegeben worden ist? 122
  43. I. Bürgerliches Recht
  44. a. Reichsrecht
  45. 25. Kann sich der deutsche Gläubiger einer neutralen Bank, dessen Guthaben bei einer im Bereich einer feindlichen Macht befindlichen Zweigniederlassung der Bank von dieser feindlichen Macht beschlagnahmt und liquidiert worden ist, seinem Schuldner (der neutralen Bank) gegenüber darauf berufen, daß die feindlichen Maßregeln gegen den Versailler Vertrag verstoßen hätten 128
  46. 26. Bedarf der Beurkundung nach § 313 BGB. eine Nebenabrede, die bei einem mit mehreren Miteigentümern als Verkäufern geschlossenen Grundstückskaufvertrag eine Sondervergütung für einen Teil der Verkäufer hinter dem Rücken eines Mitverkäufers bestimmt? Welche Folgen ergeben sich für die Wirksamkeit des Gesamtgeschäfts, wenn zwar Auflassung und Eintragung des Käufers im Grundbuch erfolgt sind, aber die nach dem preuß. Gesetz über den Verkehr mit Grundstücken vom 10. Februar 1923 notwendige Genehmigung des Veräußerungsgeschäfts samt der Nebenabrede fehlt? 131
  47. 27. Kann eine Höchstbetragshypothek für einen Forderungskreis eingetragen werden, der schon durch eine für den Gläubiger bestellte Grundschuld gesichert ist? 136
  48. 28. Kann die Anordnung der Testamentsvollstreckung für ein zum Nachlaß gehöriges Handelsgeschäft in das Handelsregister eingetragen werden? 138
  49. 29. Wie gestaltet sich die Rechtslage zwischen Verkäufer und Käufer eines Grundstücks, wenn der Eigentumsübertragung an den Käufer ein beim Kaufe bekannt gewordenes relatives Veräußerungsverbot mit dinglicher Kraft entgegensteht? Hat der durch ein solches Verbot Geschützte im Fall einer dem Verbot zuwider geschehenen Eigentumsübertragung einen Anspruch auf Rückauflassung oder auf Berichtigung des Grundbuchs? 145
  50. 30. Über satzungsmäßig gebundene Namensaktien im amtlichen Börsenhandel. Sind Stimmvollmachten gültig, die sich der von der Gesellschaft abgelehnte Aktienaufkäufer für die fraglichen Aktien von seinen Vormännern hat erteilen lassen? Zur Frage der Sittenwidrigkeit von Generalversammlungs-Beschlüssen auf Schaffung von Schutzaktien in Form von Stammaktien 149
  51. 31. Kann der Gläubiger die in einem unwirksamen Grundstücksveräußerungsvertrag vom September 1922 vereinbarte Schuldübernahme noch genehmigen, nachdem sich die Vertragsparteien im Juli 1925 über die Erfüllung des Kaufvertrags verglichen haben? 166
  52. 32. Ist ein Ausgleichsanspruch auf Grund der Aufwertungsnovelle vom 9. Juli 1927 zulässig, wenn die in der Inflationszeit begründete Verpflichtung des Verkäufers eines Grundstücks, für Hypothekenfreiheit einzustehen, nach Inkrafttreten des Aufwertungsgesetzes vom 16. Juli 1925 vergleichsweise geregelt wurde? 170
  53. 33. Kann eine Behörde Hoheitsakte, die in ihr Ermessen gestellt sind, ohne besondere gesetzliche Ermächtigung von Geld- oder anderen Gegenleistungen abhängig machen? Gibt insbesondere § 2 des Wohnungsmangelgesetzes vom 26. Juli 1923 der Gemeindebehörde das Recht, ihre Zustimmung zum Abbruch eines Gebäudes an eine private Gegenleistung zu knüpfen? 174
  54. 34. Ist eine besondere Klage auf Aushebung einer einstweiligen Verfügung wegen veränderter Umstände zulässig? 180
  55. 35. Über die Gültigkeit der Sicherungsübereignung eines Warenlagers 183
  56. II. Öffentliche- Recht
  57. 36. Stellt der in der Tarisstelle 7 Abs. 9 Nr. 4 des preuß. Stempelsteuergesetzes vorgeschriebene Stempel nur einen Protokollstempel dar, der weder mit § 84 des Kapitalverkehrsteuergesetzes noch mit § 2 des Finanzausgleichsgesetzes im Widerspruch steht 189
  58. I. Bürgerliches Recht
  59. a. Reichtsrecht
  60. 37. Verstößt gegen den Zweck eines deutschen Gesetzes die Anerkennung des von einem Gericht der Freien Stadt Danzig erlassenen Urteils, das in Anwendung des danziger Rechts einer vor dem Kriege in deutscher Währung , begründeten persönlichen Forderung die rückwirkende Auswertung versagt? 193
  61. 38. Ist der Verkaufskommissionär befugt, das Eigentum an der Kommissionsware auf einen Dritten auch mittels Sicherungsübereignung zu übertragen? 196
  62. 39. Aktiengesellschaft. Zur Frage der Umwertung von Genußscheinrechten. Vertragliche Einigung der Gesellschaft mit den Genußscheinberechtigten über die Höhe ihres Abfindungsanspruchs in Reichsmark 199
  63. 40. Ist bei der Auto-Kaskoversicherung der Versicherer nur dann von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt hat? 208
  64. II. Öffentliche- Recht
  65. 41. Genügt die bloße, unabhängig vom Willen des Ruhegehaltsempfängers eingetretene Tatsache des Verlustes der preußischen Staatsangehörigkeit, um das Ruhen des Rechts auf den Bezug der Pension zu bewirken? Läßt sich die Frage, wann ein Verlust des deutschen Indigenats eintritt, allein auf Grund der Vorschriften des preußischen Pensions-Gesetzes vom 27. März 1872 entscheiden oder sind hierfür in erster Reihe die Reichsund Staatsangehörigkeitsgesetze maßgebend 212
  66. I. Bürgerliches Recht
  67. a. Reichsrecht
  68. 42. Wie gestaltet sich das Rechnungsverhältnis der Parteien eines Kontokorrents, wenn sich der Schuldner nach Saldoanerkenntnis auf die Unwirksamkeit der neben anderen Geschäften in der Abrechnung enthaltenen Börsentermin- und Spielgeschäfte beruft? 218
  69. 43. Hat derjenige, der die Körperverletzung der Ehefrau eines Arztes schuldhaft verursacht, einen Anspruch darauf, daß diese von ihrem Ehemann unentgeltlich behandelt wird? 223
  70. 44. Wieweit steht § 9 des preuß. Kommunalabgabengesetzes vom 14. Juli 1893 der Rechtswirksamkeit eines Vertrags entgegen, in dem sich ein Kommunalverband beim Erwerb eines Grundstücks als Wegegelände verpflichtet, den bisherigen Eigentümer von Anliegerbeiträgen in bezug auf dieses Grundstück freizustellen? 225
  71. II. Öffentliche- Recht
  72. 45. Ist die Anstellung eines Nichtversorgungsanwärters als preußischer Kommunalbeamter rechtsunwirksam, wenn bei ihr die Anstellungsgrundsätze dadurch verletzt worden sind, daß die vorgeschriebene Reihenfolge und der Wechsel zwischen Bersorgungsanwärtern und anderen Stellenbewerbern nicht eingehalten wurde? 232
  73. I. Bürgerliches Recht
  74. a. Reichsrecht
  75. 46. Wann gilt bei gegenseitigen Verträgen der mit einer Leistung bezweckte Erfolg als vereinbart? Wieweit ist der Rechtsweg zulässig, wenn sich ein Tatbestand über die Geltungszeit des Kriegsleistungsgesetzes hinaus und bis in die Zeit der Verordnung über das Belassen von Befestigungsanlagen vom 13. Februar 1924 erstreckt? 238
  76. 47. Unter welchen Umständen ist ein Sympathiestreik als eine der tariflichen Friedenspflicht und der Rechtsordnung widerstreitende Kampfmaßnahme anzusehen? 249
  77. 48. Haftet eine Stadtgemeinde für den Schaden, den ein von ihr ordnungsmäßig bestellter Berufsvormund durch pflichtwidriges, schuldhaftes Verhalten einem seiner Fürsorge anvertrauten Mündel zufügt? 257
  78. 49. Zum Begriff des Betriebs in § 7 des Krastfahrzeuggesetzes 262
  79. II. Öffentliche- Recht
  80. 50. Ist nach Mederaufhebung der vorläufigen Dienstenthebung die während deren Dauer einbehaltene Gehaltshälfte dem Beamten alsbald oder erst nach rechtskräftiger Erledigung des Dienststrafverfahrens nachzuzahlen? über die Berechnung der für das Ruhen des Anspruchs auf Gewährung einer Dienstalterszulage maßgebenden Monatsfrist zwischen der Verurteilung eines Beamten im strafgerichtlichen Verfahren und der Einleitung eine- förmlichen Disziplinarverfahrens 267
  81. I. Bürgerliches Recht
  82. a. Reichtsrecht
  83. 51. Inwieweit liegt in der von einem Elektrizitätswerk vorgenommenen Verhängung der Stromsperre über ein unter Zwangsverwaltung stehendes Unternehmen eine sittenwidrige Ausnutzung der Monopolstellung? Wann verstößt die Erwirkung von Vollstreckungsbefehlen für sittenwidrig erlangte Ansprüche gegen die guten Sitten? 273
  84. II. Öffentliche- Recht
  85. 52. Was ist unter Lieferungsverträgen im Sinne der Tarifstelle 7 Abs. 9 Nr. 3 des preuß. Stempelsteuergesetzes vom 27. Oktober 1924 zu verstehen? 277
  86. I. Bürgerliches Recht
  87. a. Reichsrecht
  88. 53. Anfechtung im Konkurs. Zum Begriff der Zahlungseinstellung 281
  89. 54. Wird die Anfechtungsfrist des § 41 Abs. 1 der Konkursordnung nur durch eine schlüssige Klage gewahrt? 284
  90. 55. Inwieweit kann auch die Formnichtigkeit der Verträge von Zwischenpersonen nach $ 313 Satz 2 BGB. geheilt werden? Uber die Tragweite des § 1 der BundesratsVo. über den Verkehr mit landwirtschaftlichen Grundstücken vom 15. März 1918 (RGBl. S. 123) 287
  91. II. Öffentliche- Recht
  92. 56. Preußische Stempelsteuer. Kann das Finanzamt den nach Tarifstelle 141 Abs. 2 b (4) des preuß. Stempelsteuergesetzes vom 27. Oktober 1924 zu berechnenden Nachstempel von dem Bevollmächtigten, der die Aufnahme der ursprünglichen Urkunde veranlaßt hat, auch dann erfordern, wenn er an der Verlängerung der Rückzahlungsfrist unbeteiligt ist? 292
  93. III. Gerichtliche- Verfahren
  94. 57. In welchem Umfang ist die Vertretung des Oberlandesgerichtspräsidenten als Vorsitzenden eines Zivilsenats durch das dienstälteste Senatsmitglied zulässig? 295
  95. I. Bürgerliches Recht
  96. a. Reichsrecht
  97. 58. Kann der Wettbewerb einer öffentlichen Versicherungsanstalt sittenwidrig sein, wenn er unter Bedingungen ausgeübt wird, die an sich nicht zu beanstanden, aber den Mitbewerbern, privaten Versicherungsgesellschaften, verschlossen sind 296
  98. III. Gerichtliches Verfahren
  99. 59. Welche Voraussetzungen sind für eine dem Gesetz entsprechende Führung des Vorsitzes aufzustellen, wenn ein Senatspräsident gleichzeitig Vorsitzender mehrerer Senate ist? 301
  100. I. Bürgerliches Recht
  101. a. Reichsrecht
  102. 60. Wie ist zu verfahren, wenn der Kläger in einem Falle, wo der Klaganspruch nach Grund und Betrag an sich unstreitig ist, gegenüber dem Aufrechnungseinwand des Beklagten in erster Linie Unzulässigkeit der Aufrechnung, in zweiter Linie Unbegründetheit der Gegenforderung geltend macht? Rechtliche Bedeutung der Freizeichnungsklausel „Lieferungsmöglichkeit Vorbehalten". Über die Osfenbarungspflicht beim Vertragsschluß 305
  103. III. Gerichtliche- Verfahren
  104. 61. Hat der Wettbewerber als solcher im Verfahren des Registerrichters auf Löschung oder Untersagung des Gebrauchs einer unwahren Firma ein Beschwerderecht nach § 20 FGG? 311
  105. II. Öffentliche- Recht
  106. 62. Preußische Stempelsteuer. Steht § 2 des Finanzausgleichsgesetzes oder § 21 des Umsatzsteuergesetzes der Erhebung von Stempelsteuer nach Tarifstelle 7 Abs. 1 b des Stempelsteuergesetzes vom 27. Oktober entgegen, wenn gemäß § 8 des letzteren Gesetzes die Höhe der Stempelabgabe nach dem tatsächlich erzielten Umsatz bemessen wird? 318
  107. I. Bürgerliches Recht
  108. a. Reichsrecht
  109. 63. Können Maschinen, die zunächst unter § 97 Abs. 2 Satz 1 BGB. fallen, später Zubehör des Fabrikgrundstücks werden? Erstreckt sich die Hypothek am ganzen Grundstück nach § 1120 das. auch auf das nur einem der Bmchteilseigentümer gehörige Zubehör? 321
  110. 64. Unter welchen Boraussebungen verlieren Forderungen auf rückständiges Gehalt, die der Arbeitgeber in laufende Rechnung ausgenommen hat, ihre Eigenschaft als Arbeitnehmereinlage? Welche Verjährungsvorschristen finden auf solche Forderungen Anwendung? 326
  111. III. Gerichtliche- Verfahren
  112. 65. Zur Auslegung formularmäßiger Prozeßschriften. Kann das Berufungsgericht neues Verteidigungsvorbringen zurückweisen, wenn das Verfahren des Landgerichts an Fehlern leidet, welche die Verteidigung des Beklagten beeinträchtigt haben? Erfordernisse der Entscheidung nach Lage der Akten 330
  113. 66. Hängt die Zulässigkeit der Klage auf künftige Leistung davon ab, ob anzunehmen ist, der Schuldner werde bei Fälligkeit der Schuld die Leistung aus bösem Willen verweigern? 338
  114. I. Bürgerliches Recht
  115. a. Reichsrecht
  116. 67. Ist ein Ausgleichsanspruch des Schuldübernehmers und Grundstücksverkäufers gegen den Käufer darum ausgeschlossen, weil die Schuldübernahme vom Gläubiger nicht genehmigt worden war 342
  117. II. Öffentliche- Recht
  118. 68. Zu welchem Zeitpunkt findet die „dauernde Verbindung mit dem Grund und Boden" im Sinne der Tarisstelle 21 Abs. 2 des preuß. Stempelsteuergesetzes vom 27. Oktober 1924 statt, wenn überbauten vom Unternehmer aus den von ihm angeschafften und angelieferten Sachen neben der Brückenstelle auf Montierungsgerüsten zusammengefügt und danach auf die Brückenpfeiler hinübergeschoben werden? 346
  119. I. Bürgerliches Recht
  120. a. Reichsrecht
  121. 69. Wirkt ein im Anfechtungsprozeß nach § 111 GenG, unzulässigerweise gegen einen Teil der klagenden Genosser; erlassenes, rechtskräftig gewordenes klagabweisendes Versäumnisurteil auch gegen die übrigen? 349
  122. III. Gerichtliche- Verfahren
  123. 70. Kann dem Berufungslläger die Frist nach § 519 Abs. 6 ZPO. auch dann noch bestimmt werden, wenn ihm das Armenrecht zunächst bewilligt 353
  124. I. Bürgerliches Recht
  125. b. Landesrecht
  126. 71. Können in Schleswig-Holstein rechtliche Beziehungen zwischen Fideikommißvermögen und Allodialvermögen bestehen, auch wenn dieselbe Person Inhaber der beiden Vermögen ist 355
  127. III. Gerichtliche- Verfahren
  128. 72. Unterbricht die Eröffnung des Konkurses über das Vermögen der wegen Patentverletzung verklagten Partei das Verfahren, wenn zwar die Klage allein auf Unterlassung gerichtet ist, die verklagte Partei aber dem Kläger die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs angekündigt hatte wegen unberechtigter Erwirkung einer einstweiligen Verfügung gegen sie aus Unterlassung? 362
  129. II. Öffentliche- Recht
  130. 73. Preußische Stempelsteuer. Nach welchen Grundsätzen richtet sich die Verstempelung einer Abtretungsurkunde, wenn die Abtretung nur zum Zwecke der Einziehung der abgetretenen Forderung vorgenommen wurde? 364
  131. 74. Ist das alleinige Recht der rheinischen Kirchengemeinden zur Leichenbeförderung durch die Gewerbeordnung aufgehoben worden? 367
  132. 75. Über den Inhalt des Art. 28 des zwischen den Staaten des Deutschen Zoll- und Handelsvereins und Frankreich abgeschlossenen Handelsvertrags vom 2. August 1862 und über das Verhältnis der beiden Absätze dieses Artikels zueinander 374
  133. I. Bürgerliches Recht
  134. a. Reichsrecht
  135. 76. Zur Frage der Beweislast bei einem Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung. Über den Beweis des ersten Anscheins. Ist unter „Gefahr" im Sinne des § 16 Abs. 1 des Versicherungsvertragsgesetzes zu verstehen die Gefahr des Versicherungsnehmers, daß er den Schaden erleidet, gegen den er sich versichert, oder die Gefahr des Versicherers, daß er auf Grund des Vertrags, sei es mit Recht oder mit Unrecht, in Anspruch genommen wird? 386
  136. 77. Haften im Falle der Erhöhung des Stammkapitals einer Gesellschäft mbH. die Übernehmer der neuen Stammeinlagen auch für die Fehlbeträge bereits vorhandener Stammeinlagen? 392
  137. 78. Muß der Eigentümer einer öffentlichen Straße ein in den Luftraum über der Straße hineinragendes, polizeilich genehmigtes Vordach vor einem Hauseingang dulden? 398
  138. 79. Unter welchen rechtlichen Voraussetzungen sind Auflassungserklärungen rechtswirksam? Welche Gerichtsschreibereibeamte waren im Mai 1923 in Preußen zur Entgegennahme von Auflassungserklämngen zuständig? 406
  139. 80. Nach welchem Recht hat der deutsche Richter eine Ehenichtigkeitsllage zwischen Ausländern zu beurteilen, wenn diese in einem fremden, nichtdeutschen Staate geheiratet und nach der Eheschließung eine andere Staatsangehörigkeit erworben haben? 416
  140. 81. Kann gegen die unrechtmäßige Löschung einer Vormerkung ein Widerspruch im Grundbuch eingetragen werden? 419
  141. Anhang: Entscheidung des Staatsgerichtshofs 425
  142. Register 437
  143. Zusammeustellung 464
  144. Berichtigung 464
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