Kapitel
Lizenziert
Nicht lizenziert
Erfordert eine Authentifizierung
§ 26. Rechte des Wegeunterhaltungspflichtigen bei Erlöschen und Zurücknahme der Genehmigung
Sie haben derzeit keinen Zugang zu diesem Inhalt.
Sie haben derzeit keinen Zugang zu diesem Inhalt.
Kapitel in diesem Buch
- Frontmatter I
- Vorwort zur ersten Auflage III
- Vorwort zur zweiten Auflage IV
- Inhaltsverzeichnis VI
- Abkürzungen und Zitate der Literatur IX
- Verzeichnis XI
- Gesetz über Kleinbahnen und Privatanschlußbahnen XXIV
- Eingangsworte 1
-
Abschnitt I. Kleinbahnen
- § 1. Begriff der Kleinbahnen 7
- § 2. Genehmigung zur Herstellung, zum Betriebe und zu wesentlichen Änderungen 31
- § 3. Die zur Genehmigung zuständigen Behörden 53
- § 4. Polizeiliche Prüfung 71
- § 5. Anlagen des Antrags auf Genehmigung 92
- § 6. Zustimmung zur Benutzung öffentlicher Wege 102
- § 7. Ergänzung der Zustimmung zur Benutzung öffentlicher Wege 135
- § 8. Mitwirkung der Wegepolizei-, Festungs-, Telegraphen- und Eisenbahnbehörden 146
- § 9. Bestimmung der Verpflichtungen des Unternehmers aus polizeilichen Rücksichten und im Interesse der Landesverteidigung und Reichspostverwaltung in der Genehmigung 158
- § 10. Einführung von Anschlußgleisen für den Privatverkehr 168
- § 11. Sicherheitsstellungen und Geldstrafen 175
- § 12. Befreiung des Reichs, Staats und der Kommunalverbände von Sicherheitsstellungen 189
- § 13. Dauer der Genehmigung. Vorbehalt der Rechte Dritter, der Ergänzung und Abänderung durch Feststellung des Bauplanes 191
- § 14. Feststellung des Fahrplans und der Beförderungspreise 198
- § 15. Sicherstellung vor Aushändigung der Genehmigungsurkunde 209
- § 16. Beginn der Wirksamkeit der Genehmigung bei Aktiengesellschasten, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung 210
- § 17. Feststellung des Bauplanes von Bahnen, welche für den Betrieb mit Maschinenkraft bestimmt sind 216
- § 18. Pflicht des Unternehmers zur Herstellung und Unterhaltung von Sicherungsanlagen 235
- § 19. Erlaubnis zur Betriebseröffnung 244
- § 20. Prüfung der Betriebsmaschine 249
- § 21. Bekanntmachung des Fahrplanes und der Beförderungspreise. Gleichmäßige Anwendung und Ermäßigung der letzteren 256
- § 22. Aufsicht der Behörden. Eisenbahntechnische 265
- § 23. Erlöschen der Genehmigung 282
- § 24. Zurücknahme der Genehmigung 288
- § 25. Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts über die Zurücknahme der Genehmigung 293
- § 26. Rechte des Wegeunterhaltungspflichtigen bei Erlöschen und Zurücknahme der Genehmigung 296
- § 27. Verfall und Verwendung der Geldstrafen bei Erlöschen und Zurücknahme der Genehmigung 305
- § 28. Anschlußpflicht der Kleinbahn-Unternehmer 309
- § 29. Anschlußrecht der Kleinbahn-Unternehmer 319
- § 30. Recht des Staats zum Erwerbe von Kleinbahnen 328
- § 31. Erwerb nach dem Ertragswert der Bahn 337
- § 32. Pflicht des Unternehmers zu gesonderter Rechnungsführung betreffs der einzelnen Bahnen 344
- § 33. Entschädigung nach dem Sachwert 350
- § 34. Gegenstand des Erwerbs bei der Entschädigung nach dem Sachwert 356
- § 35. Abschätzung und Festsetzung der Entschädigung nach dem Sachwert auf Grund eines Inventars 362
- § 36. Festsetzung der Entschädigung unter sinngemäßer Anwendung der §§ 24—29 des Enteignungsgesetzes und Vorbehalt des Rechtswegs 365
- § 37. Ermittelung der Entschädigung, Vollziehung des Eigentumüberganges und Rechtswirkungen unter sinngemäßer Anwendung des Enteignungsgesetzes 371
- § 38. Vorzug des Erwerbsrechts des Staats vor dem des Wegeunterhaltungspflichtigen. Erstattung des vollen Werts seitens des Staats 377
- § 39. Königliche Genehmigung für Bahnen in Berlin u. Potsdam 381
- § 40. Besteuerung der Kleinbahnen 385
- § 41. Provinzial- und Kommunalbeihilfen für Kleinbahnen aus Dotationsfonds 389
- § 42. Verpflichtungen der Kleinbahnen gegenüber der Postverwaltung 397
-
Abschnitt II. Privatanschlutzbahnen
- Vorbemerkung über die allgemeinen Grundzüge und die Entstehung des Abschnitts II 408
- § 43. Begriff und Genehmigung der Privatanschlußbahnen 412
- § 44. Die zur Genehmigung zuständigen Behörden 423
- § 45. Polizeiliche Prüfung 426
- § 46. Zustimmung zur Benutzung öffentlicher Wege 433
- § 47. Anwendung der §§ 8, 17 bis 20 und 22 Satz 1 auf Privatanschlußbahnen 435
- § 48. Polizeiliche Bestimmungen über den Betrieb von Privatanschlußbahnen 441
- § 49. Zurücknahme der Genehmigung 443
- § 50. Eisenbahntechnische Aufsichtsbehörde 446
- § 51. Bergwerksbahnen 449
-
Gemeinsame und Übergangsbestimmungen
- § 52. Rechtsmittel gegen Beschlüsse und Verfügungen der Behörden 462
- § 53. Regelung der Verhältnisse der vor Inkrafttreten des Gesetzes genehmigten Kleinbahnen und Privatanschlußbahnen 473
- § 54. Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes 486
- § 55. Ausführung des Gesetzes 486
- Anhang 489
- Sachregister 515
Kapitel in diesem Buch
- Frontmatter I
- Vorwort zur ersten Auflage III
- Vorwort zur zweiten Auflage IV
- Inhaltsverzeichnis VI
- Abkürzungen und Zitate der Literatur IX
- Verzeichnis XI
- Gesetz über Kleinbahnen und Privatanschlußbahnen XXIV
- Eingangsworte 1
-
Abschnitt I. Kleinbahnen
- § 1. Begriff der Kleinbahnen 7
- § 2. Genehmigung zur Herstellung, zum Betriebe und zu wesentlichen Änderungen 31
- § 3. Die zur Genehmigung zuständigen Behörden 53
- § 4. Polizeiliche Prüfung 71
- § 5. Anlagen des Antrags auf Genehmigung 92
- § 6. Zustimmung zur Benutzung öffentlicher Wege 102
- § 7. Ergänzung der Zustimmung zur Benutzung öffentlicher Wege 135
- § 8. Mitwirkung der Wegepolizei-, Festungs-, Telegraphen- und Eisenbahnbehörden 146
- § 9. Bestimmung der Verpflichtungen des Unternehmers aus polizeilichen Rücksichten und im Interesse der Landesverteidigung und Reichspostverwaltung in der Genehmigung 158
- § 10. Einführung von Anschlußgleisen für den Privatverkehr 168
- § 11. Sicherheitsstellungen und Geldstrafen 175
- § 12. Befreiung des Reichs, Staats und der Kommunalverbände von Sicherheitsstellungen 189
- § 13. Dauer der Genehmigung. Vorbehalt der Rechte Dritter, der Ergänzung und Abänderung durch Feststellung des Bauplanes 191
- § 14. Feststellung des Fahrplans und der Beförderungspreise 198
- § 15. Sicherstellung vor Aushändigung der Genehmigungsurkunde 209
- § 16. Beginn der Wirksamkeit der Genehmigung bei Aktiengesellschasten, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung 210
- § 17. Feststellung des Bauplanes von Bahnen, welche für den Betrieb mit Maschinenkraft bestimmt sind 216
- § 18. Pflicht des Unternehmers zur Herstellung und Unterhaltung von Sicherungsanlagen 235
- § 19. Erlaubnis zur Betriebseröffnung 244
- § 20. Prüfung der Betriebsmaschine 249
- § 21. Bekanntmachung des Fahrplanes und der Beförderungspreise. Gleichmäßige Anwendung und Ermäßigung der letzteren 256
- § 22. Aufsicht der Behörden. Eisenbahntechnische 265
- § 23. Erlöschen der Genehmigung 282
- § 24. Zurücknahme der Genehmigung 288
- § 25. Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts über die Zurücknahme der Genehmigung 293
- § 26. Rechte des Wegeunterhaltungspflichtigen bei Erlöschen und Zurücknahme der Genehmigung 296
- § 27. Verfall und Verwendung der Geldstrafen bei Erlöschen und Zurücknahme der Genehmigung 305
- § 28. Anschlußpflicht der Kleinbahn-Unternehmer 309
- § 29. Anschlußrecht der Kleinbahn-Unternehmer 319
- § 30. Recht des Staats zum Erwerbe von Kleinbahnen 328
- § 31. Erwerb nach dem Ertragswert der Bahn 337
- § 32. Pflicht des Unternehmers zu gesonderter Rechnungsführung betreffs der einzelnen Bahnen 344
- § 33. Entschädigung nach dem Sachwert 350
- § 34. Gegenstand des Erwerbs bei der Entschädigung nach dem Sachwert 356
- § 35. Abschätzung und Festsetzung der Entschädigung nach dem Sachwert auf Grund eines Inventars 362
- § 36. Festsetzung der Entschädigung unter sinngemäßer Anwendung der §§ 24—29 des Enteignungsgesetzes und Vorbehalt des Rechtswegs 365
- § 37. Ermittelung der Entschädigung, Vollziehung des Eigentumüberganges und Rechtswirkungen unter sinngemäßer Anwendung des Enteignungsgesetzes 371
- § 38. Vorzug des Erwerbsrechts des Staats vor dem des Wegeunterhaltungspflichtigen. Erstattung des vollen Werts seitens des Staats 377
- § 39. Königliche Genehmigung für Bahnen in Berlin u. Potsdam 381
- § 40. Besteuerung der Kleinbahnen 385
- § 41. Provinzial- und Kommunalbeihilfen für Kleinbahnen aus Dotationsfonds 389
- § 42. Verpflichtungen der Kleinbahnen gegenüber der Postverwaltung 397
-
Abschnitt II. Privatanschlutzbahnen
- Vorbemerkung über die allgemeinen Grundzüge und die Entstehung des Abschnitts II 408
- § 43. Begriff und Genehmigung der Privatanschlußbahnen 412
- § 44. Die zur Genehmigung zuständigen Behörden 423
- § 45. Polizeiliche Prüfung 426
- § 46. Zustimmung zur Benutzung öffentlicher Wege 433
- § 47. Anwendung der §§ 8, 17 bis 20 und 22 Satz 1 auf Privatanschlußbahnen 435
- § 48. Polizeiliche Bestimmungen über den Betrieb von Privatanschlußbahnen 441
- § 49. Zurücknahme der Genehmigung 443
- § 50. Eisenbahntechnische Aufsichtsbehörde 446
- § 51. Bergwerksbahnen 449
-
Gemeinsame und Übergangsbestimmungen
- § 52. Rechtsmittel gegen Beschlüsse und Verfügungen der Behörden 462
- § 53. Regelung der Verhältnisse der vor Inkrafttreten des Gesetzes genehmigten Kleinbahnen und Privatanschlußbahnen 473
- § 54. Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes 486
- § 55. Ausführung des Gesetzes 486
- Anhang 489
- Sachregister 515