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§ 26. Rechte des Wegeunterhaltungspflichtigen bei Erlöschen und Zurücknahme der Genehmigung

© 2020 Walter de Gruyter GmbH, Berlin/Munich/Boston

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Kapitel in diesem Buch

  1. Frontmatter I
  2. Vorwort zur ersten Auflage III
  3. Vorwort zur zweiten Auflage IV
  4. Inhaltsverzeichnis VI
  5. Abkürzungen und Zitate der Literatur IX
  6. Verzeichnis XI
  7. Gesetz über Kleinbahnen und Privatanschlußbahnen XXIV
  8. Eingangsworte 1
  9. Abschnitt I. Kleinbahnen
  10. § 1. Begriff der Kleinbahnen 7
  11. § 2. Genehmigung zur Herstellung, zum Betriebe und zu wesentlichen Änderungen 31
  12. § 3. Die zur Genehmigung zuständigen Behörden 53
  13. § 4. Polizeiliche Prüfung 71
  14. § 5. Anlagen des Antrags auf Genehmigung 92
  15. § 6. Zustimmung zur Benutzung öffentlicher Wege 102
  16. § 7. Ergänzung der Zustimmung zur Benutzung öffentlicher Wege 135
  17. § 8. Mitwirkung der Wegepolizei-, Festungs-, Telegraphen- und Eisenbahnbehörden 146
  18. § 9. Bestimmung der Verpflichtungen des Unternehmers aus polizeilichen Rücksichten und im Interesse der Landesverteidigung und Reichspostverwaltung in der Genehmigung 158
  19. § 10. Einführung von Anschlußgleisen für den Privatverkehr 168
  20. § 11. Sicherheitsstellungen und Geldstrafen 175
  21. § 12. Befreiung des Reichs, Staats und der Kommunalverbände von Sicherheitsstellungen 189
  22. § 13. Dauer der Genehmigung. Vorbehalt der Rechte Dritter, der Ergänzung und Abänderung durch Feststellung des Bauplanes 191
  23. § 14. Feststellung des Fahrplans und der Beförderungspreise 198
  24. § 15. Sicherstellung vor Aushändigung der Genehmigungsurkunde 209
  25. § 16. Beginn der Wirksamkeit der Genehmigung bei Aktiengesellschasten, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung 210
  26. § 17. Feststellung des Bauplanes von Bahnen, welche für den Betrieb mit Maschinenkraft bestimmt sind 216
  27. § 18. Pflicht des Unternehmers zur Herstellung und Unterhaltung von Sicherungsanlagen 235
  28. § 19. Erlaubnis zur Betriebseröffnung 244
  29. § 20. Prüfung der Betriebsmaschine 249
  30. § 21. Bekanntmachung des Fahrplanes und der Beförderungspreise. Gleichmäßige Anwendung und Ermäßigung der letzteren 256
  31. § 22. Aufsicht der Behörden. Eisenbahntechnische 265
  32. § 23. Erlöschen der Genehmigung 282
  33. § 24. Zurücknahme der Genehmigung 288
  34. § 25. Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts über die Zurücknahme der Genehmigung 293
  35. § 26. Rechte des Wegeunterhaltungspflichtigen bei Erlöschen und Zurücknahme der Genehmigung 296
  36. § 27. Verfall und Verwendung der Geldstrafen bei Erlöschen und Zurücknahme der Genehmigung 305
  37. § 28. Anschlußpflicht der Kleinbahn-Unternehmer 309
  38. § 29. Anschlußrecht der Kleinbahn-Unternehmer 319
  39. § 30. Recht des Staats zum Erwerbe von Kleinbahnen 328
  40. § 31. Erwerb nach dem Ertragswert der Bahn 337
  41. § 32. Pflicht des Unternehmers zu gesonderter Rechnungsführung betreffs der einzelnen Bahnen 344
  42. § 33. Entschädigung nach dem Sachwert 350
  43. § 34. Gegenstand des Erwerbs bei der Entschädigung nach dem Sachwert 356
  44. § 35. Abschätzung und Festsetzung der Entschädigung nach dem Sachwert auf Grund eines Inventars 362
  45. § 36. Festsetzung der Entschädigung unter sinngemäßer Anwendung der §§ 24—29 des Enteignungsgesetzes und Vorbehalt des Rechtswegs 365
  46. § 37. Ermittelung der Entschädigung, Vollziehung des Eigentumüberganges und Rechtswirkungen unter sinngemäßer Anwendung des Enteignungsgesetzes 371
  47. § 38. Vorzug des Erwerbsrechts des Staats vor dem des Wegeunterhaltungspflichtigen. Erstattung des vollen Werts seitens des Staats 377
  48. § 39. Königliche Genehmigung für Bahnen in Berlin u. Potsdam 381
  49. § 40. Besteuerung der Kleinbahnen 385
  50. § 41. Provinzial- und Kommunalbeihilfen für Kleinbahnen aus Dotationsfonds 389
  51. § 42. Verpflichtungen der Kleinbahnen gegenüber der Postverwaltung 397
  52. Abschnitt II. Privatanschlutzbahnen
  53. Vorbemerkung über die allgemeinen Grundzüge und die Entstehung des Abschnitts II 408
  54. § 43. Begriff und Genehmigung der Privatanschlußbahnen 412
  55. § 44. Die zur Genehmigung zuständigen Behörden 423
  56. § 45. Polizeiliche Prüfung 426
  57. § 46. Zustimmung zur Benutzung öffentlicher Wege 433
  58. § 47. Anwendung der §§ 8, 17 bis 20 und 22 Satz 1 auf Privatanschlußbahnen 435
  59. § 48. Polizeiliche Bestimmungen über den Betrieb von Privatanschlußbahnen 441
  60. § 49. Zurücknahme der Genehmigung 443
  61. § 50. Eisenbahntechnische Aufsichtsbehörde 446
  62. § 51. Bergwerksbahnen 449
  63. Gemeinsame und Übergangsbestimmungen
  64. § 52. Rechtsmittel gegen Beschlüsse und Verfügungen der Behörden 462
  65. § 53. Regelung der Verhältnisse der vor Inkrafttreten des Gesetzes genehmigten Kleinbahnen und Privatanschlußbahnen 473
  66. § 54. Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes 486
  67. § 55. Ausführung des Gesetzes 486
  68. Anhang 489
  69. Sachregister 515
Heruntergeladen am 18.4.2026 von https://www.degruyterbrill.com/document/doi/10.1515/9783111674285-032/html
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