Die Aufnahme der Grundrechtecharta in die künftige Europäische Verfassung
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Siegbert Alber
Abstract
Derzeit steht die Stellung der EU-Charta der Grundrechte im Rahmen der Primärrechtsordnung der Europäischen Union zur Diskussion. Nach Darstellung der diesbezüglichen Arbeiten des „Verfassungskonvents” geht es dabei um jene Hauptfragen, die beim Einbezug der Charta in eine künftige „Europäische Verfassung” zu berücksichtigen sind: die Ausgestaltung der Rechtsverbindlichkeit der Charta, ihre formale Einbindung in den Verfassungsvertrag, die gerichtliche Durchsetzung von Grundrechten sowie den Beitritt der EU zur Europäischen Menschenrechtskonvention.
Abstract
This article refers to the status of the EU Charter of Fundamental Rights within the Union's primary legislation. After summarising the relevant proceedings of the European Convention, the author discusses four key issues concerning the planned inclusion of the Charter into a “European Constitution”: the binding character of the Charter, its formal position within the Constitutional Treaty, the judicial enforcement of fundamental rights and the EU's accession to the European Convention of Human Rights.
© Walter de Gruyter
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