Petitorische Durchbrechung possessorischen Besitzschutzes
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Jörg Zeising
Der starke possessorische Besitzschutz der §§ 858 ff. BGB gründet sich – neben dem deliktischen Schutz – im Wesentlichen auf zwei Säulen: dem Verbot von Eigenmacht und den Ansprüchen aus einer verbotenen Besitzstörung bzw. -entziehung. Der Besitzschutz geht allerdings nicht soweit, dass er sich gegen ein rechtskräftiges Urteil, in dem das petitorische Recht des Störers dokumentiert ist, hinwegsetzen könnte, § 864 Abs. 2 BGB. Der folgende Beitrag will auf ausgewählte Schwerpunkte hierzu und die unterschiedlichen Diskussionen, die zu § 864 Abs. 2 BGB geführt werden, eingehen sowie einen systematischen und daher verständniserleichternden Überblick bieten. Da nach Auffassung des BVerfG das Besitzrecht des Wohnungsmieters auch gegenüber dem vermietenden Eigentümer dem Eigentumsschutz nach Art. 14 GG unterstellt wird, werden die folgenden Ausführungen zugleich anhand von Beispielfällen im Bereich des Vermieter-Mieter-Verhältnisses näher erläutert.
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