Staudinger Einstiegspaket 2025
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Begründet von:
J. von Staudinger
Fachgebiete
Die aktuelle Neubearbeitung der 2020 des AGG berücksichtigt die aktuelle Rechtsprechungsentwicklung und setzt sich mit den jüngsten Meinungen im Schrifttum auseinander. Zugleich werden eigene Lösungsansätze für noch ungeklärte Fragen beantwortet.
„AGB-Recht 2" (2022) geht auf die aktuellen Entwicklungen bei der AGB-Gestaltung und -Kontrolle wichtiger Vertragstypen ein. Beispiel Bankrecht: erstmalige OLG-Entscheidung zur Nichtabnahmegebühr („break-up-fee"); allgemeiner Ausschluss der Umlegung des mit der Führung von Basiskonten verbundenen Zusatzaufwands allein auf die Inhaber von Basiskonten oder Unwirksamkeit der Zustimmungsfiktionsklausel in AGB-Banken und -Sparkassen durch den BGH.
Die Rom II-Verordnung regelt das praxisrelevante Internationale Recht der außervertraglichen Schuldverhältnisse. Band I behandelt das internationale Recht der unerlaubten Handlungen, der ungerechtfertigten Bereicherung, der GoA und der cic. Zudem wird die freie Rechtswahl ausführlich kommentiert. Die dynamische Entwicklung der Rechtsprechung des EuGH und mitgliedstaatlicher Gerichte ist auf aktuellem Stand berücksichtigt.
Einen wichtigen Schwerpunkt der Neukommentierung bildet das IPR der Forderungsabtretung. Nachdem der EuGH klargestellt hat, dass Art. 14 Rom I-VO die Drittwirkungen der Zession nicht regelt, waren Lösungen nach dem insoweit fortgeltenden autonomen deutschen IPR zu entwickeln. Ferner wird der bereits vorliegende Kommissionsvorschlag von 2018 zur Regelung dieser Drittwirkungen auf EU-Ebene kritisch kommentiert.
Besonders reichhaltig und innovativ war die Rechtsprechung in den letzten vier Jahren auf dem Gebiet des internationalen Vertragsverfahrensrechts. In diesen Abschnitt wurde mehr als 100 neue Entscheidungen des EuGH und von Obergerichten der Mitgliedstaaten eingearbeitet. Als Beispiel dafür diene nur die BGH-Entscheidung von 2019, mit der erstmals nach deutschem Recht Schadensersatz wegen Verletzung einer ausschließlichen Gerichtsstandsvereinbarung durch Klage vor einem derogierten ausländischen Gericht zugesprochen wurde.
Darüber hinaus wird der umfangreiche neue Art. 46c EGBGB erstmals kommentiert, der IPR-Fragen zu Pauschalreisen und verbundenen Reiseleistungen behandelt.
Die Neubearbeitung des internationalen Eherechts berücksichtigt die aktuellen Entwicklungen zu Eheschließung, Verlöbnis, Ehewirkungen, Ehegüterrecht, Auflösung der Ehe und eheliche Lebensgemeinschaft. Dabei werden auch ganz konkrete Problemfälle thematisiert, so z.B. die Abgrenzung der Inlands- von der Auslandsscheidung für den Fall, dass der inländische Wohnsitz oder der gewöhnliche Inlandsaufenthalt einen Inlandsbezug herstellt und der (Erklärungs-)Akt, welcher die Ehe endgültig auflöst, im Ausland erfolgt. Unentbehrlich für Richter und Anwälte.
Im vorliegenden Band werden die im Fünften Teil des EGBGB enthaltenen, die neueren Änderungen des BGB und EGBGB betreffenden Übergangsvorschriften kommentiert. Der Benutzer findet jeweils eine ausführliche Erörterung der intertemporalen Problematik und damit präzise Antworten auf die sich anlässlich jeder Gesetzesänderung unter anderen Vorzeichen stellenden Frage, auf welche Sachverhalte das neue Recht Anwendung findet und inwieweit es bei der Geltung des alten Rechts verbleibt. Die in Artikel 229 EGBGB geregelten „Weiteren Überleitungsvorschriften“ sind seit der letzten Bearbeitung 2003 von neun auf 35 angewachsen und umfassen wichtige Änderungen des BGB (wie z.B. die Übergangsvorschriften zum MietNovG 2015). Zum Übergangsrecht im Beitrittsgebiet (6. Teil des EGBGB) ist weiterhin beachtlich viel Rechtsprechung ergangen, die wiederum gründlich ausgewertet wurde. Der vorliegende Band berücksichtigt diese Materie bis einschließlich Art 232 EGBGB (Recht der Schuldverhältnisse).
Band 2 der Kommentierung der Übergangsvorschriften enthält zu den Artikeln 233 bis 237 EGBGB eine umfassende Erläuterung des intertemporalen Sachen-, Familien-, Erb- und Internationalen Privatrechts für das Beitrittsgebiet, welche die Rechtsprechung noch immer beschäftigen. Schwerpunkt des Siebten Teils des EGBGB (Verordnungsermächtigungen/Informationspflichten) bildet die detaillierte und bislang ausführlichste Darstellung des Art. 248 EGBGB, der die Informationspflichten bei der Erbringung von Zahlungsdienstleistungen regelt und damit eine ebenso aktuelle wie unverzichtbare Ergänzung zu den im BGB enthaltenen Vorschriften über die Umsetzung der Zahlungsdiensterichtlinie darstellt.
Die Neubearbeitung behandelt ausführlich das Verhältnis des EGBGB zum immer wichtiger werdenden Kollisionsrecht der Europäischen Union und der Staatsverträge. Ferner informiert eine Länderübersicht im Anhang zu Art 4 EGBGB weltweit über das internationale Personen-, Familien- und Erbrecht der wichtigsten Rechtsordnungen und sich hieraus ergebende Rück- oder Weiterverweisungen nach Art. 4 EGBGB bzw. Art. 34 EuErbVO.
Die Neukommentierung des internationalen Sachenrechts (Art. 43 - 46 EGBGB) bezieht auch das internationale Enteignungsrecht und die einschlägigen Staatsverträge mit ein. Ein Schwerpunkt wird bei der Erläuterung der Rechtsfragen grenzüberschreitender dinglicher Sicherungsrechte gesetzt.
Die Neubearbeitung 2022, enthält eine systematische Analyse wichtiger aktueller Entscheidungen zum Internationalen Kindschaftsrecht (inkl. Adoptionsrecht) sowie des Erwachsenenschutzübereinkommens. So gibt es z.B. widersprechende Entscheidungen zu der Frage, ob die gleichgeschlechtliche Partnerin einer Frau, die mithilfe einer Samenspende ein Kind zur Welt gebracht hat, nach einer Geschlechtsumwandlung ein Vaterschaftsanerkenntnis abgeben kann.
Die Neubearbeitung 2024 beschäftigt sich ua mit den Änderungen, die das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts für das Internationale Privatrecht mit sich brachte. Dazu zählt die Reform des Art 7 EGBGB zu dem auf die Rechts- und Geschäftsfähigkeit anwendbaren Recht, deren Neufassung des Absatzes 2 weitreichende Folgen für den inländischen Geschäftsverkehr haben wird. Erhebliche praktische Bedeutung hat das in den Art 10, 47 und 48 EGBGB geregelte internationale Namensrecht, zu dem in jüngerer Zeit mehrere grundlegende BGH-Entscheidungen ergangen sind.
Im Zentrum der Neubearbeitung des WEG steht die umfassende Reform des WEG durch das WEMoG im Jahr 2020. In Band 1 wird u.a. auf die umfassende Kodifizierung der rechtsfähigen Gemeinschaft (§§ 9a/b WEG) sowie auf die Neugestaltung der Ansprüche im Innenverhältnis durch § 14 WEG und die Neufassung der Reglung zu den Kosten und Nutzungen in § 16 WEG eingegangen.
Die Neubearbeitung des Bandes „Internationales Vertragsrecht 1" geht u.a. auf Spurensuche zu den Folgen des Brexit. Die Kommentierung des Internationalen Devisenrechts (Anhang zu Art 9 Rom I-VO) umfasst die Untersuchung der Auswirkungen der jüngsten internationalen Staatsschuldenkrisen sowie der internationalen Regeln zur Bekämpfung von Geldwäsche, organisiertem Verbrechen und Terrorismusfinanzierung und nicht zuletzt der COVID-19 Pandemie.
Die aktuelle Neubearbeitung des „ErbbauRG" bietet eine detaillierte Kommentierung zu den dinglichen Nutzungsrechten. Hohe und stetig steigende Grundstückspreise in Deutschland führen dazu, dass das Erbbaurecht wieder an praktischer Bedeutung gewinnt. Die aktuelle Kommentierung geht praxisorientiert auf die komplexen Rechtsfragen ein.
Die umfassende, aktuelle Neubearbeitung geht fundiert und höchst kompetent auf die immens praxisrelevanten, komplexen und vielschichtigen Bereiche der beschränkte persönlichen Dienstbarkeiten, des Rechts der Grunddienstbarkeit inkl. der neusten Entwicklungen zu den Anlagendienstbarkeiten im Energieerzeugungssektor, den Nießbrauch inkl. Nießbrauch an Rechten und benachbarter Fragen des BGB-Nießbrauchs – vom Vollstreckungs- bis zum Steuerrecht, der zu den zentralen Gestaltungsinstrumenten nicht nur der Vermögensübergabe zählt sowie das dingliche Vorkaufsrecht ein, das praktische Bedeutung vor allem für die vertragliche Gestaltung familienrechtlicher und nachbarrechtlicher Verhältnisse und für die Absicherung von Miteigentümern gegen das Eindringen Dritter inkl. zahlreicher Berührungspunkte mit anderen Rechtsbereichen, etwa dem Erbrecht, dem Baurecht oder dem Insolvenzrecht. Detailliert, aufschlussreich und auf dem neusten Stand befindlich ist auch die Kommentierung zu den Reallasten.
Grenzüberschreitende Mobilität von Personen und Familien ist heute alltäglich. Daher wird die Frage nach dem auf Unterhaltsansprüche mit Auslandsbezug anwendbaren Recht immer wichtiger. Dies regelt als EU-einheitliche Grundlage das Haager Unterhaltsprotokoll. Die Kommentierung wertet die aktuellen Entwicklungen in Rechtsprechung und Literatur aus. Ein Schwerpunkt sind die Gestaltungsmöglichkeiten durch Rechtswahl und deren Grenzen.
Der Band „Einleitung zum IPR" enthält eine umfassende Darstellung der Grundlagen und der allgemeinen Lehren des IPR. Besonderes Augenmerk legt die Neubearbeitung auf die Europäisierung, die wachsende Bedeutung der Parteiautonomie und die stärkere Berücksichtigung materieller Wertungen wie der Gedanken des Schwächerenschutzes. Diese Entwicklungen haben auch einen großen Einfluss auf das Verständnis der allgemeinen Lehren des IPR. In methodischer Hinsicht werden die Ergänzungen des am Grundsatz der engsten Verbindung orientierten klassischen Kollisionsrechts durch das unionsrechtlich fundierte Anerkennungsprinzip, die Sonderanknüpfung von Eingriffsnormen und die Berücksichtigung der Auslandsberührung auf der sachrechtlichen Ebene gewürdigt. Besondere Akzente werden auch auf Nachbargebiete des IPR, wie das Internationale Zivilverfahrensrecht, das Internationale Öffentliche Recht, das Völkerrecht, die Rechtsvergleichung und das Fremdenrecht gesetzt. Mit Blick auf die Quellen des IPR werden die einschlägigen unionsrechtlichen Rechtsakte, das staatsvertragliche IPR und das autonome deutsche Kollisionsrecht behandelt. Dabei wird auch auf das Zusammenspiel dieser Rechtsquellen in besonderen Bereichen wie dem internationalen Arbeitsrecht, dem internationalen Versicherungsrecht, dem internationalen Kartellrecht, dem internationalen Immaterialgüterrecht und dem internationalen Kapitalmarktrecht eingegangen.
Sehr aktuell werden die eherechtlichen Bestimmungen der neuen Brüssel IIb-Verordnung (VO[EU] Nr. 2019/1111), die ab 1.8.2022 Anwendung findet, kommentiert. Hilfreich: es werden Aspekte der Verfahrensdurchführung behandelt. Ein besonderes Augenmerk gilt den neuen Vorgaben zu Privatscheidungen.
Die Kommentierung bietet eine detaillierte Darstellung des gesamten IPR des Wettbewerbs- und Immaterialgüterrechts unter Berücksichtigung sämtlicher aktueller Rechtsentwicklungen, wie dem GWB-Digitalisierungsgesetz und dem Geschäftsgeheimnisgesetz. Sie folgt dabei einem konsequent am Auswirkungsprinzip orientierten Gesamtkonzept als übergreifendem Kollisionsprinzip des internationalen Wirtschaftsrechts. Die Neubearbeitung trägt der Digitalisierung und ihren Auswirkungen umfassend Rechnung.
Die Neubearbeitung 2023 des Leasingrechts informiert über die aktuellen Entwicklungen in Rechtsprechung und Literatur, dabei u.a. über das Kfz-Leasing. Zuletzt haben diverse deutsche Gerichte Vorabentscheidungsverfahren zum EuGH initiiert, u.a. zur Frage, welcher Richtlinie Leasingverträge über Kraftfahrzeuge mit Kilometerabrechnung unterfallen. Oder zur Frage, ob in den Bereich der Mietwagen auch Leasingverträge mit Kilometerabrechnung fallen.
Neu im Staudinger: die ausführliche Kommentierung des Lebenspartnerschaftsgesetzes. Die spezifischen Rechtsfragen zu gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften - die durch umfangreiche Verweisungen auf Regelungskomplexe des Eherechts (z.B. Güterrecht, nachpartnerschaftlicher Unterhalt, Versorgungsausgleich) gekennzeichnet sind - werden wissenschaftlich fundiert und zugleich praxisnah - erläutert.
- Ausführlichste lösungsorientierte Darstellung zu Spezialfragen des LebenspartnG
- Präzise Verweisung auf die detaillierten eherechtliche Kommentierungen im Staudinger
- Problem der Stief-Kind-Adoption
- Top aktuell: Berücksichtigung des Gesetzes zur Güterrechtsreform
Die Neuerscheinung bringt die Kommentierung des Rechts der Schadensersatz- und Entschädigungsansprüche zum Ausgleich von Beeinträchtigungen, die als Folge von Umwelteinwirkungen entstanden sind, auf den aktuellen Stand von Gesetzgebung, Rechtsprechung und Fachliteratur. Die Kommentierung umfasst die allgemeinen delikts- sowie die gefährdungs- und aufopferungshaftungsrechtlichen Ansprüche; insbesondere werden zusätzlich zu den sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch ergebenden Regelungen und neben dem Umwelthaftungsgesetz die einschlägigen Vorschriften im Atomgesetz, Bundesberggesetz, Bundesimmissionsschutzgesetz, Gentechnikgesetz, Haftpflichtgesetz und Wasserhaushaltsgesetz behandelt. Ferner werden die Neuerungen infolge der Gesetzgebung zum Fracking und zur Kohlendioxidspeicherung erstmals erläutert. Das Zusammenwirken des privaten materiellen Umwelthaftungsrechts zum Prozessrecht und die Bezüge zum öffentlichen Recht werden ausführlich dargestellt. Insbesondere bietet daher die Kommentierung auch eine eingehende Darstellung des öffentlich-rechtlich einzuordnenden Umweltschadensgesetzes, das unter praktischen Gesichtspunkten in die Gesamtbetrachtung der umwelthaftungsrechtlichen Rechtslage einbezogen werden muss.
Die Neubearbeitung enthält eine umfassende Kommentierung des CISG aus einer Hand und in einem Guss. Die Bedeutung des CISG für die Praxis zeigt sich an der ständig wachsenden Zahl der Vertragsstaaten und der rasanten Zunahme einschlägiger Gerichtsentscheidungen, gerade auch in Deutschland. Neben der umfassenden Aktualisierung legt die Neuauflage besonderes Augenmerk auf die Frage, inwieweit das CISG den digitalen Markt reguliert.
Der Schwerpunkt der lange erwarteten Neubearbeitung 2017 des 1. Teilbandes zum Recht der unerlaubten Handlungen, § 823 A-D, liegt in der einzigartig umfassenden Aufbereitung der dynamischen Rechtsentwicklung auf dem Gebiet des „Persönlichkeitsrechts" und des „eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs". Neu hinzugekommen ist das Internetrecht. Daneben finden sich interessante auf aktuellem Stand befindliche grundlegende Ausführungen zu den geschützten Rechten und Rechtsgütern (§ 823 B) und der dogmatischen Struktur dieser zentralen Norm des BGB (§ 823 A).
Topaktuell kommentiert: Mit dem ab 23.12.2020 in Kraft getretenen Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser hat der Gesetzgeber das Maklerrecht erheblich geändert. Die Neubearbeitung enthält eine Kommentierung der neuen Regelungen für die Maklerprovision und geht ferner auf die zahlreichen neuen höchstrichterlichen Entscheidungen zum Maklerrecht ein.
Die Kommentierung der §§ 783-811 wird komplett neu erstellt. Im Bereich der §§ 793 ff. BGB werden die in der heutigen Praxis dominierenden Kapitalmarktpapiere vertieft erörtert und eigenständige Lösungen erarbeitet. Dabei werden auch die Neuregelungen zum aktuelle eWpG eingepflegt.
Die Neubearbeitung von 2023 pflegt aktuelle Entwicklungen wie zB Fragen der "Klimahaftung" ein und bereitet umfassend die jüngste Rechtsprechung auf. Es werden sowohl die dogmatischen Kontroversen, als auch die praktische Handhabung der Normen aufgezeigt. Nicht zuletzt beantwortet die Kommentierung dogmatisch und praktisch wichtige Fragen zu den Kernmaterien des Sachenrechts, wie insbesondere des Anspruchs auf Herausgabe von Sachen, des Unterlassungs- und Beseitigungsanspruches sowie des Eigentümer-Besitzer-Verhältnisses.
Die Neubearbeitung 2019 bringt die Kommentierung der praxisrelevanten Grundpfandrechte im Wesentlichen auf den Stand Mai 2019. Fundiert erläutert werden u.a. die Änderungen, die sich aus dem am 16. 3.2016 in Kraft getretenen Umsetzungsgesetzes zur europäischen Wohnimmobilienkreditrichtlinie über Wohnimmobilienkreditverträge für Verbraucher ergeben, die bei ihrer Umsetzung in deutsches Recht um neue Regelungen zur Kreditwürdigkeitsprüfung ergänzt wurde. Praxisorientiert und kritisch werden konkrete Rechtsfragen, etwa zum Vollstreckungsvorrang für sog Wohngelder, die Behandlung von Mietvorauszahlungen oder die Bestrebungen, dem Gläubiger noch nach Tilgung der Schuld Verfügungsmacht über Vermögen des Eigentümers zuzugestehen erörtert und eigenständigen Lösungen zugeführt.
Die Neubearbeitung berücksichtigt die aktuellen Rechtsentwicklungen auf dem Gebiet des Mobiliarpfandrechts und bietet eine verlässliche und schnell zu praktikablen Lösungen führende Kommentierung des Faustpfandrechts. Des Weiteren sind die wesentlichen Regelungen des materiellen Schiffssachenrechts im Rahmen der Kommentierung des Schiffsregistergesetztes kompakt, aber präzise, dargestellt.
Die Neubearbeitung 2023 kommentiert die Veränderungen auf den Gebieten der Eheschließung, Aufhebung der Ehe und faktischen Lebensgemeinschaft, die schwierige juristische Fragen aufweisen, detailliert und vorausschauend lösungsorientiert. Etwa die umstrittene Frage, ob die Kann-Regelung des § 1314 Abs 1 BGB dem Gericht ein Ermessen einräumt oder vielmehr nur die Aufhebungsfälle benennt und eine gebundene Entscheidung des Gerichts verlangt.
Die Neubearbeitung des Gesetzlichen Güterrechts bringt die Kommentierung auf den aktuellen Stand. Sie nimmt die durch die Reform des Zugewinnausgleichsrechts geänderte Rechtslage auf und wertet die dazu bereits vorliegende Rechtsprechung und Literatur aus. Die seit Inkrafttreten des FamFG geltenden Verfahrensregeln werden, wo es darauf ankommt, ausführlich berücksichtigt.
Die aktuelle Neubearbeitung der §§ 139-163 geht lösungsorientiert auf praxisrelevante Rechtsfragen zu vorvertraglichen Bindungen, Vertragsfreiheit und Kontrahierungszwang sowie die Vorschriften über die Bedingung und Befristung ein: zur ergänzenden Auslegung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie deren europarechtliche Bezüge wird die neueste EuGH-Rechtsprechung vorgestellt, wonach eine geltungserhaltende Reduktion unzulässig ist.
Die Neubearbeitung 2023 geht auf aktuelle Probleme des Vertragsgüterrechts ein: Grenzen güterrechtlicher Vereinbarungen, Kombination verschiedener Güterstände, sowie Art und Umfang der Rückabwicklung. Überdies wurde die Kommentierung der Regelungen zur Gütergemeinschaft aktualisiert. Dieser Güterstand ist als Gestaltungsmittel innerhalb einer intakten Ehe auf steuerrechtlicher, insolvenzrechtlicher und erbrechtlicher Ebene unverändert attraktiv, so dass aktuelles Wissen über die Regelungen dieses Güterstands unverzichtbar ist.
Die Neubearbeitung 2011 analysiert fundiert die Entwicklungen des Abstammungsrechts. Berücksichtigt werden dabei u.a. die zentrale neue Vorschrift des § 1598a und das Verfahren zur Durchsetzung des hierdurch begründeten Anspruchs auf Vaterschaftsklärung sowie das Anfechtungsrecht der zuständigen Behörde zur Vermeidung missbräuchlicher Vaterschaftsanerkennungen (§ 1600 Abs. 1 Nr. 5 und Abs. 6). Die Kommentierung nimmt zudem kritisch Stellung zu rechtspolitischen Herausforderungen wie etwa den neuen Formen künstlicher Fortpflanzung (Eizellen-, Embryonenspenden).
Die Neubearbeitung 2022 ist durchgehend aktualisiert und verarbeitet die neueste Rechtsprechung des BGH und der Oberlandesgerichte. Die 2022 aufgrund einer Leitentscheidung des BGH wesentlich erweiterte Düsseldorfer Tabelle ist eingehend erläutert. Auf Folgefragen, etwa die Zulässigkeit des „Einwands unbegrenzter Leistungsfähigkeit" gegen Auskunftsansprüche und zum konkreten Bedarf beim Kindesunterhalt, wird eingegangen u.v.m..
Die Neubearbeitung der §§ 1616-1625 geht auf die aktuellen Rechtsfragen des „Namensrechts" ein und dabei auf sachliche Komplizierungen der schwierigen Rechtsmaterie, die durch namensrechtliche Reformen in Verbindung mit einer zunehmenden Dynamisierung und Internationalisierung der Familienverhältnisse bedingt sind. Zum Eltern-Kind-Verhältnisses werden u.a. Haftungsfragen und die Anforderungen an das Entstehen der Garantenpflicht dargestellt.
Die Neubearbeitung geht auf vielfältige neue Entscheidungen und Diskussionen zu Einzelaspekten ein: z.B. bei § 1671: Neue Medien (Computernutzung, Internet-Kontakte; Gewicht des Kindeswillens); bei § 1666: Rechtsstellung des ungeborenen Lebens (naciturus); Behandlung von Schulverweigerern.
Aktuell bestehen ca. 65.000 Vormundschaften und Pflegschaften in Deutschland. Die Neubearbeitung des Vormundschaftsrechts enthält eine umfassende Aktualisierung der geltenden Regeln. Im Anhang werden die jüngsten Überlegungen des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zur Reform des Vormundschaftsrechts einschließlich der aktuellen Diskussion skizziert. Die Bearbeitung zu den Vergütungsbestimmungen und zur Aufwandsentschädigung für Vormünder und Betreuer wurde zudem umfassend aktualisiert.
WEG 2 legt die Neukommentierungen zu wichtigen Kernpunkten der Reform vor: u.a. die Erleichterung der baulichen Veränderung durch §§ 20/21 WEG, die Neuordnung der Verwaltung mittels der rechtsfähigen Gemeinschaft als Trägerin der Verwaltung in §§ 18/19 sowie der Stärkung der Entscheidungsmacht des Verwalters nach § 27 WEG. Die Bestimmungen zur Eigentümerversammlung (§ 23-25 WEG) und zum Finanzwesen (§ 28 WEG) brachten wesentliche Neuerungen durch das WEMoG.
Die Kommentierung berücksichtigt die neueste Rechtsprechung insbesondere zur sog. Unbetreubarkeit Betroffener, zum Nachweis der Sachkunde von Gutachtern ohne Facharztbezeichnung (Psychiater) und zur Ergänzungs- oder Mitvormundschaft für minderjährige Flüchtlinge/Asylsuchende, die unter (Amts-)Vormundschaft stehen.
Die Neubearbeitung der §§ 1967-2063 bietet eine fundierte Kommentierung der Erbenhaftung, des Erbschaftsanspruchs und der Erbengemeinschaft. Das Haftungssystem wurde im Überblick dargestellt, die Rangordnungsproblematik im Rahmen des § 1973 erläutert. Berücksichtigt wurde ein Urteil des OLG München zu Fragen des Erbteilskaufvertrags, des Schuldanerkenntnisses, der beschränkten Erbenhaftung, der Nachlassteilung und der befreienden Schuldübernahme.
Die aktuelle Neubearbeitung konzentriert sich neben der praxisrelevanten inhaltlichen Nichtigkeit von Verfügungen von Todes wegen auf die Testamentsauslegung, einen der kompliziertesten Aspekte im deutschen Erbrecht. Auf Themen wie die europäische ErbrechtsVO oder die Freistellung einzelner Gegenstände von der Nacherbschaft wird ebenfalls eingegangen. Lösungen für ungeklärte bzw. streitige Rechtsfragen werden entwickelt.
Neu konzipiert enthält der Band neben der Zusammenführung der §§ 2229-2302 erstmalig auch eine Einleitung zu Testament und Erbvertrag. Bei begrenzten Gestaltungszielen werden umfassende erbvertragliche Lösungen erarbeitet, die einseitigen Verfügungen gegenübergestellt werden. Grenzüberschreitende Erbfälle werden umfassend und praxisorientiert erläutert.
Die für Erbrechtspraktiker wichtige Neubearbeitung klärt u.a. die Bedeutung der Kontroverse um die Anwendung des § 2310 S. 2 BGB auf den Pflichtteilsverzicht, geht zudem auf das (auch notarielle) Nachlassverzeichnis, den Streit zum Zuziehungsrecht des Pflichtteilsberechtigten oder die latente Steuerlast ein. Zur Erbunwürdigkeit werden u.a. wichtige Fragen zur Schuld und zur Einwilligung vor der Tat lösungsorientiert erläutert.
Die umfassende Neubearbeitung des praxisrelevanten Erbverzichts (§§ 2346-2352) behandelt u.a. die unterschiedliche Auswirkungen eines Verzichts auf das gesetzliche Erbrecht einerseits und eines Pflichtteilsverzichts andererseits, die gerichtliche Inhaltskontrolle von Erbverzichtsverträgen von Ehegatten, die Qualifizierung einer Abfindung für einen Erbverzicht als unentgeltliches oder entgeltliches Rechtsgeschäft, den Erbverzicht im Verfahrens- und Steuerrecht und IPR u.v.m.
Die Neukommentierung geht präzise und hochinformativ auf die bedeutsamen Fragen zu Erbverzicht, Erbschein und Erbschaftskauf ein. Die Europäische Erbrechtsverordnung gilt für Erbfälle mit Auslandsbezug ab 17.8.2015. Sie enthält u.a. Regelungen zum europäischen Nachlasszeugnis, die in Erbscheinsverfahren mit Auslandsberührung die §§ 2353 ff BGB, 342 FamFG verdrängt. Die Kommentierung geht aktuell auch auf diese wichtige Änderung ein.
Im Zentrum der Neubearbeitung steht die kritische Verarbeitung von Rechtsprechung und Literatur zum Leistungsstörungsrecht: Unmöglichkeit der Leistung, Schuldner- und Gläubigerverzug, Verschulden, Haftung für Nutzungsausfallschäden, Aufwendungsersatz. Der Zahlungsverzug erweist sich trotz der im Jahr 2001 modernisierten Regelung zum Schuldnerverzug (§§ 286 ff. BGB) nach wie vor als Problem im Geschäftsverkehr. Durch das Gesetz zur Bekämpfung des Zahlungsverzugs im Geschäftsverkehr wurden die neuen Bestimmungen § 270a BGB und § 271a BGB erlassen und die §§ 286 und 288 neu gefasst, die in der aktuellen Neubearbeitung lösungsorientiert erstmalig kommentiert werden. Fragen des Leistungsortes und der Leistungszeit (Fälligkeit) werden gründlich erörtert.
„AGB-Recht 1" (2022) geht u.a. auf die durch die EuGH-Entscheidung „Dziubak" befeuerte Diskussion um die Richtlinienkonformität des § 306 Abs. 2 und insbesondere die Zulässigkeit der Lückenfüllung durch ergänzende Vertragsauslegung ein. Darüber hinaus mit neu durch das Gesetz für faire Verbraucherverträge angefügter Nr. 9 des § 308, neuer „Platform to Business"- und Geoblocking-VO und systematischer Auswertung der dynamischen Rechtsprechung.
Die Neubearbeitung 2023 bringt die Kommentierung auf den aktuellen Stand der Literatur und Rechtsprechung und beschäftigt sich praxisnah und anwendungsorientiert mit den jüngsten Entwicklungen, etwa zur Beurkundungsbedürftigkeit von zusammengesetzten Verträgen. Detailliert wird auch die aktuelle Rechtsprechung des BGH zur Beurkundungsbedürftigkeit bei bedingten Verträgen behandelt. Nicht zuletzt findet sich auch eine ausführliche Betrachtung der sog Erbschaftsverträge wieder. Die Kommentierung ist somit hervorragend für Wissenschaft und Praxis geeignet.
Die Neubearbeitung 2020 der §§ 315-326 setzt sich ausführlich und kritisch mit den aktuellen Entwicklungen zum Leistungsstörungsrecht nach §§ 315-326 auseinander, u.a.: die Gegenseitigkeit für in der Kautelarpraxis ausgeprägte Vertragstypen, die Vorleistungspflicht, die Bestimmung der Gläubigerverantwortlichkeit, die Rücktrittsvoraussetzungen und das Verhältnis der Rücktrittsfolgen zum Schadensersatz.
Die Übergänge zwischen Verträgen zugunsten Dritter und Verträgen mit Schutzwirkung zugunsten Dritter können sich in der Praxis als fließend erweisen. Hilfreich ist dabei die in der Kommentierung des § 328 BGB eingearbeitete Entscheidungsübersicht, die einzelne Fälle – vom Anwaltsvertrag bis zur Zwangsvollstreckung – diesen Kategorien zuordnet. Die Kommentierung zur Vertragsstrafe führt die Entwicklung in der wettbewerbsrechtlichen, gewerbemietrechtlichen und arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung zu einer zivilrechtlich-systematischen Sicht zusammen.
Die §§ 346-354 behandeln den Rücktritt vom Vertrag. Die Neubearbeitung kommentiert fundiert die Voraussetzungen und Folgen des Rücktritts, insbesondere auch des Nutzungsersatzes und beleuchtet schwierige Einzelfragen umfassend wie etwa die Kombination von Rücktritt und Schadensersatz. Auch die Neuerungen durch das Gesetz zur Regelung des Verkaufs von Sachen mit digitalen Inhalten und anderen Aspekten des Kaufvertrags mit Wirkung für Verträge ab dem 1. 1. 2022 sind übersichtlich aufgearbeitet.
Die durch die Schuldrechtsreform grundlegend veränderten und in ihrer praktischen Bedeutung gewachsenen Vorschriften über das Rücktrittsrecht (§§ 346-354) und das Widerrufs- und Rückgaberecht bei Verbraucherverträgen (§§ 355-359 BGB) werden umfassend aktualisiert. Aktuelle Entwicklungen, wie etwa der Streit um das Rückgaberecht bei Internetkäufen, werden fundiert erörtert und konkrete Lösungsvorschläge erarbeitet.
Unter kritischer Auseinandersetzung mit der relevanten aktuellen Rechtsprechung, bietet Ihnen die Neubearbeitung 2021 die intensivste Erörterung von Einzelproblemen (u.a. zum „mobile payment") mit eigenständigen neuen Lösungsansätzen zu den §§ 362 -396. Die Kommentierung enthält dabei die umfassendste Zusammenstellung von Nachweisen aus Literatur und Rechtsprechung zur vertieften Recherche.
Die Neubearbeitung 2023 steht im Zeichen der zum 1.1.2022 umgesetzten Digitale-Inhalte-Richtlinie und Warenkauf-Richtlinie. Die Kommentierung geht vertieft auf die hierdurch eingetretenen Änderungen ein und zeigt die zentralen Querbezüge zu den neu eingefügten §§ 327 ff BGB sowie §§ 475a ff BGB auf, die erhebliche gewährleistungsrechtliche Modifikationen mit sich bringen. Nicht zuletzt war das Kaufrecht auch Bestandteil einiger wichtiger höchstrichterlicher Entscheidungen, etwa im Zusammenhang mit dem VW-Dieselskandal, die in die Kommentierung eingepflegt wurden.
Die Neubearbeitung 2013 der §§ 433-480 geht umfassend und fundiert auf die aktuellen Rechtsfragen des Kaufrechts ein, etwa:
- Die lange umstrittene Frage nach dem Umfang der Nachlieferung bei den sog. Einbaufällen wurde vom EuGH am 16.6.2011 zu Lasten der Verkäufer entschieden (d.h. Ersatzlieferung auch bei unverhältnismäßig hohen Kosten). Die Kommentierung setzt sich dezidiert mit dieser Entscheidung auseinander.
- Die wichtige, vom BGH am 13.4.2011 entschiedene Frage, wo der Verkäufer seine Nacherfüllung zu erbringen hat ("Erfüllungsort der Nacherfüllung"), wird eingehend hinsichtlich der Auswirkungen auf die Praxis erörtert.
- Wiederum in jüngerer Zeit ist die kaufrechtliche Einordnung von Software-Verträgen in die rechtliche Diskussion geraten.
- Ebenso wenig geklärt ist weiterhin die Frage, inwieweit die kaufrechtlichen Rahmenbedingungen auf Unternehmenskaufverträge Anwendung finden.
- Mit ausführlich begründeten Lösungsansätzen zu sämtlichen wichtigen Streitfragen rundum das Kaufrecht.
Der Band enthält eine geschlossene Darstellung des Verbraucherdarlehensvertrages und der ihm gleichgestellten Kreditformen nach Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie 2008/48/EG mit Wirkung zum 11. 6. 2010 unter Einbeziehung des Gesetzes zur Einführung einer Musterwiderrufsinformation vom 24. 7. 2010. Neben der Hervorhebung von Änderungen, die sich gegenüber der früheren Gesetzeslage ergeben, berücksichtigt er die seit Erscheinen der Bearbeitung 2004 ergangenen höchstrichterlichen Entscheidungen. Unbeschadet der wissenschaftlichen Durchdringung des Rechtsgebiets wird besonderer Wert auf die Aufbereitung praxisrelevanter Fragestellungen gelegt, die sich insbesondere im Zusammenhang mit den für den Darlehensgeber nunmehr geltenden umfassenden Informationspflichten und der neu eingeführten Widerrufsinformation stellen.
Das Schenkungsrecht steht mit verschiedenen Rechtsbereichen, vom BGB-AT, über das Gesellschaftsrecht bis hin zum Steuerrecht in enger Verbindung. Die Neubearbeitung beantwortet systematisch konkrete Fragen, wie z.B. zur mittelbaren Schenkung und deren Folgen für die steuerrechtliche Bewertung oder zur Überlassung personenbezogener Daten als Schenkung gem. §§ 516 ff.
Die Kommentierung des § 611 wird um weitere praxisrelevante Dienstverträge ausgebaut. Im Arbeitsrecht ergeben sich durch die Corona-Pandemie, aber vor allem auch aufgrund der durch die digitale Technik ermöglichten neuen Arbeitsmodelle neue rechtliche Fragen, denen die Neubearbeitung nachgeht, z.B. die in der aktuellen Crowdworker-Entscheidung des BAG aufgestellten Kriterien für die Einordnung sog. Crowdworker als Arbeitnehmer i.S.v. § 611a BGB.
Die systematische Kommentierung (2022) zur Beendigung von Dienst- und Arbeitsverhältnissen geht wissenschaftlich fundiert und zugleich praxisgerecht auf die relevanten neuen Entwicklungen ein. So wird z.B. bei befristeten Arbeitsverträgen infolge zweier EuGH-Entscheidungen die BAG-Rechtsprechung künftig dem Anteil befristeter Arbeitsverträge in der jeweiligen Berufsbranche im Rahmen seiner Missbrauchsprüfung mehr Beachtung schenken müssen.
Bei der Neubearbeitung des Werkvertragsrechts ist besonders die Erstkommentierung der §§ 650a-v zum Bauvertragsrecht mit dem Bauvertrag, Verbraucherbauvertrag, Architektenvertrag und Ingenieurvertrag sowie Bauträgervertrag hervorzuheben. Die neuen Rechtsfragen werden fundiert kommentiert und eigenständige Lösungen entwickelt. Die Rechtsprechung des BGH wird nicht nur vollumfänglich ausgewertet, sondern auch die Folgerungen für drängende Praxisprobleme gezogen.
Die Neubearbeitung beleuchtet den aktuellen Stand des Maklerrechts. Das Zustandekommen des Maklervertrags, die Haftung für Beratungsfehler, der Darlehensvermittlungsvertrag und die Auslobung werden dargestellt.
Der Band behandelt umfassend das Auftrags- und Geschäftsbesorgungsrecht. Die umfangreiche Rechtsprechung und Literatur sowie die zwischenzeitlichen Gesetzesänderungen im Geschäftsbesorgungsrecht sind umfassend eingearbeitet, u.a. die Neuerungen auf dem Gebiet der Rechtsanwalts-, Steuerberatungs-, Anlageberatungs- und Anlagevermittlungsverträge, die Kick-back-Judikatur des BGH, die Auswirkungen der Rom I-Verordnung sowie die Neufassung der §§ 675a, 675 Abs. 3, 675b BGB. Der Band überzeugt durch seine analytische Stoffdurchdringung, seine systematische Materialaufbereitung sowie eigenständige Lösungsvorschläge mit ausführlichen Begründungen.
Die zum 13.1.2018 in Kraft tretenden Neufassung der BGB-Bestimmungen zum Zahlungsdienstrecht wird erstmalig im Staudinger kommentiert. Die neuen Regeln gelten primär für Dienstleister des Zahlungsverkehrs, darüber hinaus aber auch für Anbieter von Waren- oder Dienstleistungen, die parallel dazu eine entsprechende Zahlungsabwicklung organisieren, wie etwa eine Online-Handelsplattform. Durch die Neuregelung wurden der Anwendungsbereich des Gesetzes erweitert sowie Ausnahmetatbestände eingeschränkt. Daraus ergeben sich neue Anforderungen und Rechtsfragen, die kompetent und lösungsorientiert kommentiert werden.
Die aktuelle Neubearbeitung der 2020 der §§ 677-704 berücksichtigt die aktuelle Rechtsprechungsentwicklung und setzt sich mit den jüngsten Meinungen im Schrifttum auseinander. Zugleich werden eigene Lösungsansätze für noch ungeklärte Fragen beantwortet.
Die Neubearbeitung 2020 der §§ 765-778 bringt die bewährte Kommentierung des Bürgschaftsrechts auf den neuesten Stand der umfangreichen Rechtsprechung und Literatur. Die praxisrelevanten Fragen zur Bürgschaft werden unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung erörtert. Auch das Zusammenspiel des Bürgschaftsrechts mit anderen Rechtsgebieten wird lösungsorientiert dargestellt.
Die Kommentierung des § 779 beleuchtet die facettenreichen Aspekte vergleichsweiser Streitbeilegung. Bei §§ 780-782 werden die vielfältigen Probleme bei der Unterscheidung zwischen abstrakten, kausalen und bloßen nicht-rechtsgeschäftlichen Anerkenntnissen analysiert.
Die letztmals 2011 erschienene Bearbeitung des Stiftungsrechts im Staudinger hat die dogmatische und rechtspolitische Diskussion maßgeblich beeinflusst. Derzeit prüfen Bund und Länder, ob in der kommenden Legislaturperiode weitere Reformen des Stiftungsrechts erfolgen. Die Kommentierung greift Rechtsprechung und Literatur der vergangenen Jahre auf, erläutert neue Erscheinungsformen der Stiftung wie z.B. die Verbrauchsstiftung und nimmt die gegenwärtige Reformdebatte anhand konkreter Einzelfragen aus der Sicht des geltenden Rechts auf. Vor dem Hintergrund der anhaltenden Niedrigzinspolitik befasst sich die Kommentierung intensiv mit dem rechtlichen Rahmen der Vermögenserhaltung und -verwaltung bei rechtsfähigen Stiftungen des Privatrechts. Überdies trägt die Kommentierung der im Stiftungswesen signifikanten Verzahnung des Zivilrechts mit dem steuerlichen Gemeinnützigkeitsrecht Rechnung.
Mit der aktuellen Staudinger-Neubearbeitung 2007 haben Sie eine echte Orientierungshilfe zu allen wichtigen Fragen des Bereicherungsrechts zur Hand. Dieses Rechtsgebiet ist komplex und von zentraler Bedeutung für alle Gebiete des Zivilrechts, aber auch für das öffentliche Recht, insbesondere etwa im Hinblick auf den öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch. Die einschlägigen Fragestellungen des Bereicherungsrechts, z. B. die in der Praxis so bedeutsamen Dreiecksbeziehungen oder der Inhalt des Bereicherungsanspruchs werden systematisch erläutert und Lösungsvorschläge angeboten. Ein besonderes Augenmerk wird auf die Fernwirkungen der Schuldrechtsreform auf das Bereicherungsrecht vor allem im Zusammenhang mit der Rückabwicklung gegenseitiger Verträge gerichtet. Neue Entscheidungen und wichtige Publikationen werden ausführlich im jeweiligen Kontext analysiert.
Die aktuelle Kommentierung des § 826 BGB umfasst die erste geschlossene wissenschaftliche Darstellung der Anwendung des § 826 BGB im sog „Abgasskandal". Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, aber vor allem auch die der Oberlandesgerichte, die für die vorliegende Darstellung umfassend ausgewertet wurde, verwandelte § 826 BGB innerhalb kürzester Zeit in ein eigenständiges Institut der vertraglichen Rückabwicklung, das selbstständig neben die §§ 346 ff. BGB und die §§ 812 ff. BGB tritt. Die Kommentierung erfasst aus kritischer Sicht alle Einzelheiten dieser Rechtsprechung bis hin zu den Details des haftungsausfüllenden Schadens (Vorteilsausgleichung, Zinshaftung, Annahmeverzug, haftungsbeendende Verhaltensänderung, Ersatz des positiven Interesses usw) und der Beziehung des § 826 BGB zu anderen Normen (§§ 31, 848, 852 BGB, RVG usw.). Ein Schwerpunkt der Kommentierung des Produkthaftungsgesetzes stellt die Haftungsverantwortung bei der Implementierung neuer Technologien dar. Eingearbeitet wurde der Diskussionsstand zur Haftung für autonome Systeme im Straßenverkehr und zur Führung des Entlastungsbeweises mit Hilfe der Blockchain-Technologie. Auch sonstige Haftungsfragen der Implementierung Künstlicher Intelligenz bzw der Einrichtung eines Internets der Dinge werden praxisbezogen und im Detail dargestellt.
Die Neubearbeitung 2022 enthält u.a. eine Rechtsprechungsübersicht zu § 830 BGB mit z.B. Entscheidungen zu einer fraglichen Gehilfenhaftung des Autozulieferers (Dieselskandal). Auch wurden zahlreiche Entscheidungen zur Haftung für Wild- und Jagdschäden eingearbeitet. Die Auswirkungen der WEG-Reform 2020 für die Haftungsadressaten der Gebäudehaftung werden beleuchtet/untersucht. Im Fokus der Elternhaftung stehen die aktuellen Entwicklungen zur Pflicht der Eltern, Urheberrechtsverletzungen ihrer Kinder bei der Benutzung des Internets zu verhindern.
Die aktuelle Neubearbeitung 2020 der §§ 839, 839a berücksichtigt die aktuelle Rechtsprechungsentwicklung und setzt sich mit den jüngsten Meinungen im Schrifttum auseinander. Zugleich werden eigene Lösungsansätze für noch ungeklärte Fragen beantwortet.
Die Neubearbeitung berücksichtigt die Rechtsentwicklung der letzten Jahre im Recht der unerlaubten Handlungen der §§ 840-853. Erstmalig wird § 844 Abs. 3 BGB kommentiert, der die praktisch bedeutsame Regelung des Hinterbliebenengeldes enthält. Bei der Neubearbeitung des § 852 werden die sog. „Dieselfälle" ausführlich erörtert.
Die Vormerkung stellt eines der zentralen Sicherungsinstrumente des BGB dar. Die Abwicklung von Grundstücksgeschäften findet selten ohne Vormerkung statt. Ihr praktischer Anwendungsbereich hat sich gerade in den letzten Jahren noch einmal besonders durch die immer wichtiger werdende Absicherung von Nutzungsrechten an Standorten alternativer Energiegewinnung erweitert. Alte Fragen nach der (Wieder-) Verwendbarkeit bestehender Eintragungsvermerke, dem Umfang gesicherter Ansprüche und der Versteigerungs- und Insolvenzfestigkeit erscheinen so im neuen Licht. Neben die Austauschsicherung tritt die Dauersicherung. Die Vormerkung befindet sich aufgrund ihrer Konstruktion an der Schnittstelle zwischen dem Liegenschaftsrecht und dem Schuldrecht – ein Gelenk, das entsprechend immer neuen Belastungen ausgesetzt ist. Mit der Neubearbeitung ist die Vormerkung in einen eigenen Band gerückt, um ihrer Sonderstellung in der Systematik des 3. Buches gerecht zu werden.
Die vom BGH vertretene These von der "Wiederaufladung" einer wegen Wegfalls der gesicherten Forderung erloschenen Vormerkung durch bloße Bewilligung des Vormerkungsschuldners hat zu Kontroversen geführt.###
Der §889a regelt mit § 47 GBO n.F. und § 15 GBVerf n.F. den Erwerb eines Liegenschaftsrechts von einer GbR, deren Gesellschafter im Grundbuch nicht (korrekt) verlautbart sind und wirft neue, im Band fundiert erläuterte Fragen auf.
Die für die Praxis besonders wichtigen Vorschriften über die Willenserklärungen (§§ 116-124 und §§ 130-133) werden unter besonderer Berücksichtigung der aktuellen Entwicklungen zu elektronischen Willenserklärungen ausführlich und lösungsorientiert erläutert. Die Neubearbeitung der §§ 90-103 geht u.a. auf die aktuelle Entwicklung der eigentumsrechtlichen Folgen von Contracting-Gestaltungen (u.a. bei Versorgungsleitungen) ein.
In der Kommentierung wurden wichtige dogmatische Entwicklungen verdeutlicht, aber auch moderne Fragestellungen, wie etwa die nach der Existenz eines "Dateneigentums", aufgegriffen. Beim Nachbarrecht wird insbesondere die Judikatur zugunsten des Störers (z.B. Hausmusik, Immissionsduldung bei Einhaltung des Grenzabstands) kritisch analysiert.
Der Band §§ 134-138; ProstG bietet eine detaillierte und umfassende Darstellung der §§ 134-138 BGB sowie des ProstG auf neuestem Stand von Gesetzgebung, Rechtsprechung und Lehre. Die Kommentierung ist auf praktische Nutzbarkeit in allen Bereichen angelegt, die mit Verfügungsverboten zu tun haben (insbes. gerichtliche Verfügungsverbote im einstweiligen Rechtsschutz; Sicherung von Interessen bei rechtsgeschäftlichen Verfügungsverboten), und stellt die Realisierung des Verbotsschutzes in der Zwangsvollstreckung, im Insolvenzverfahren und insbesondere bei verbotswidrigen Verfügungen eingehend dar. Bei § 134 BGB finden sich nun auch Ausführungen zur aktuellen Rechtslage bei Spiel- und Wettverträgen oder zur aktuellen Rechtsprechung im Bereich der Massenentlassung. Zahlreiche neue Gesetze werden auf ihren Verbotscharakter untersucht, im Bereich der Sittenwidrigkeitskontrolle wird die neueste Rechtsprechung zu Erbverzichtsverträgen analysiert.
In der Einleitung zum Schuldrecht wurde die Entwicklung des zweiten Buches des BGB grundlegend neu bearbeitet. Veranlassung dazu gaben in jüngster Zeit nicht nur die zahlreichen neuen Verbraucherschutzvorschriften, insbesondere beim Verbrauchsgüterkauf und bei Verbraucherverträgen über digitale Produkte, die mit Wirkung vom 1.1.2022 in Umsetzung der Warenkauf-Richtlinie und der Digitale-Inhalte-Richtlinie in das zweite Buch des BGB eingefügt wurden, sondern auch die völlige Umgestaltung des Rechts der Personengesellschaften durch das am 1.1.2024 in Kraft getretene Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG). Ebenso wird überprüft, wie die europäischen Nachbarn mit den unionsrechtlichen Vorgaben umgehen.
Die Bearbeitung des § 241 BGB geht insbesondere auf die neuere Entwicklung der Systematik von Schutz- und Rücksichtspflichten ein. Bezüglich des § 242 BGB sind die Auswirkungen der zwischenzeitlichen Gesetzesänderungen auf die Bedeutung von Treu und Glauben in den verschiedenen Bereichen berücksichtigt. Besondere Beachtung verdienen erneut die Vorschriften zur Umsetzung der neuen EU-Richtlinien und die Änderungen des Personengesellschaftsrechts durch das MoPeG sowie die am 1.12.2020 in Kraft getretene Reform des WEG. Eine Vielzahl neuer Entscheidungen ist eingearbeitet, ein besonderes Augenmerk galt der Rechtsprechung zur Einschränkung des „ewigen" Widerrufsrechts von Verbrauchern und Versicherungsnehmern unter dem Aspekt des Rechtsmissbrauchs und der Verwirkung. Von besonderem Interesse ist dabei die durch die neue Rechtsprechung des EuGH zur Verbraucherkredit-Richtlinie aufgeworfenen Frage, inwieweit die Rechte eines Verbrauchers im Anwendungsbereich europäischer Richtlinien durch Rückgriff auf den Grundsatz von Treu und Glauben eingeschränkt werden dürfen.
Fälle mit Auslandsberührung sind in der gesellschaftsrechtlichen Praxis von großer Bedeutung. Sie werfen neben Fragen des deutschen, europäischen und ausländischen Gesellschaftsrechts regelmäßig auch solche des Kollisions-, Konzern- und Kapitalmarktrechts auf. Der Band "IntGesUntR" kommentiert die Grundsätze des deutschen Internationalen Gesellschafts- und Unternehmensrechts im Lichte der Entscheidungen des EuGH zu der europarechtlich gewährleisteten Niederlassungsfreiheit , der jüngsten Rechtsprechung deutscher Gerichte, der einschlägigen internationalen Verträge und Abkommen sowie der zunehmenden Rechtsangleichung. Der Informationsbedarf ist groß, eine interessengerechte Beratung jedoch besonders schwierig. Hier bietet die grundlegende Darstellung im Staudinger für Praxis und Wissenschaft gleichermaßen einen fundierten Zugang zu allen Fragen des Internationalen Gesellschafts- und Unternehmensrechts.
Die Neubearbeitung 2024 beschäftigt sich vertieft mit sämtlichen aktuellen Entwicklungen auf dem Bereich des allgemeinen Eherechts. Das Familienrecht im Allgemeinen und das Eherecht im Speziellen waren zuletzt Gegenstand einiger gesetzgeberischer Neuerungen, deren Auswirkungen ausführlich dargestellt werden. Die Kommentierung wurde überdies auf den aktuellen Stand von Rechtsprechung und Literatur gebracht, sodass sie sich sowohl für die Wissenschaft, als auch für die Praxis ideal eignet.
Der Band Kaufrecht 2 enthält mit den §§ 449 bis 473 und 480 bis 487 die Kommentierung der Vorschriften über den Eigentumsvorbehalt, den Rechtskauf, Sonderformen des Kaufs, den Tausch und die Time-Sharing-Verträge. Er vervollständigt so die Kommentierung der allgemeinen Vorschiften des Kaufrechts. Die Kommentierungen setzen sich umfassend mit der seit der Vorbearbeitung ergangenen Rechtsprechung und erschienenen Literatur auseinander. Durchweg integriert sind hierbei die für das Kaufrecht maßgebenden Vorgaben des Unionsrechts und die einschlägige Rechtsprechung des EuGH. Besonderer Wert ist auf die Herstellung von Querverbindungen mit den Staudinger-Kommentierungen anderer Vorschiften, insbesondere des Allgemeinen Teils, des Allgemeinen Schuldrechts und des Sachenrechts gelegt. Die Kommentierungen greifen neue wirtschaftliche Entwicklungen, etwa bei den Sonderformen des Eigentumsvorbehalts, beim Kauf digitaler Inhalte, dem Vorkauf und auf dem Markt der Time-Sharing-Produkte („Managed Co-Ownership") auf und bieten so der Praxis verlässliche Orientierung bei der Bewältigung sich neu stellender Fragen.
Die Kommentierung des Mietrechts im Staudinger zeichnet sich gleichzeitig durch ihre wissenschaftliche Tiefe und hohe Nutzerfreundlichkeit aus, etwa durch die konsequente Einordnung der Themen durch Stichwortverzeichnisse bei jedem größeren Abschnitt und die Einbeziehung von zentralen Nebengesetzen wie des AGG, was sie zu einem idealen Ansprechpartner für Wissenschaft und Praxis macht. Besondere Schwerpunkte der Neubearbeitung 2024 werden unter anderem gesetzt auf das Verhältnis von außerordentlicher, fristloser Kündigung zur ordentlichen Kündigung, insbesondere in Bezug auf die Konsequenzen einer „Schonfristzahlung" auf die (ggf hilfsweise erklärte) ordentliche Kündigung, die Schadenersatzansprüche des Mieters wegen unberechtigter Kündigung des Mietverhältnisses durch den Vermieter (Kündigungsfolgeschaden) oder vertragliche Vereinbarungen zum Kündigungsschutz des Mieters. Augenmerk liegt stets auch auf der zivilprozessualen Situation, etwa bei der Kündigung des Mietverhältnisses im Prozess, insbesondere im elektronischen Rechtsverkehr. Nicht zuletzt berücksichtigt die Kommentierung sämtliche aktuelle Gesetzesänderungen, auch in anderen Rechtsbereichen (bspw MoPeG). Zu nennen sind insoweit besonders die Kommentierung zur neuen Vorschrift des § 578b BGB in Bezug auf digitale Produkte oder die Auswirkungen des Heizungsgesetzes, etwa die Änderungen in § 559 BGB, der Indexmiete in § 557b BGB oder der neue § 559e BGB.
Die Neubearbeitung der §§ 581–606 BGB von 2024 enthält neben der umfassenden Auswertung von Rechtsprechung und Wissenschaft in den Bereichen des Pacht- und des Leihvertragsrechts gezielte Darstellungen der aktuellen Rechtsentwicklungen, etwa im Themenbereich des Einflusses der Corona-Pandemie auf die Gewerberaumpacht. Das Pachtrecht wird in seiner Anwendbarkeit auf vielfältige Pachtgegenstände (vom Kleingarten bis zum Unternehmen, vom Jagdausübungsrecht bis zum Betrieb von Energienetzen) und in seinem Zusammenspiel mit zahlreichen anderen Rechtsgebieten (vom Mietrecht bis zu bestimmten Aspekten zB des Kartell- oder Steuerrechts) charakterisiert, eingeordnet und erörtert.
Die Neubearbeitung 2024 bietet eine fundierte, auf einem hohen wissenschaftlichen Niveau konzipierte und verfasste Darstellung des Reisevertragsrechts, die sowohl Praxis als auch Wissenschaft in allen relevanten Fragestellungen eine verlässliche Informationsquelle bietet. Neben der Aufarbeitung zentraler instanzgerichtlicher Rechtsprechung, beispielsweise zur „gewillkürten" Pauschalreise (LG Frankfurt vom 23.2.2023) oder zu Informationspflichten (AG München vom 12.7.2023), berücksichtigt die Kommentierung auch die jüngste höchstrichterliche Rechtsprechung, wie etwa die aktuelle Judikatur des BGH zur Reiserücktrittskostenversicherung oder die grundstürzende Entscheidung des EuGH vom 12.1.2023 zum neuen Konzept der Minderung nach Art 14 Abs 1 der reformierten Pauschalreise-Richtlinie sowie die Rechtsprechung des EuGH vom 29.2.2024 verbunden mit der Fragestellung, welche Schlussfolgerungen sich aus der allein richtlinienkonformen ex ante-Prognose beim Rücktritt nach § 651h Abs 3 BGB ergeben. Die Entscheidungen werden nicht nur in ihre rechtlichen Bezüge eingeordnet, sondern auch in ihren konkreten Auswirkungen umfassend dargestellt. Nicht zuletzt werden aktuelle Streitfragen, etwa zur Einzelbeförderung mit Blick auf die Fluggastrechte-VO bzw das Montrealer Übereinkommen, aufgezeigt und zentrale Querverbindungen zu aktuellen Entwicklungen im Bereich des Internationalen Zivilverfahrens- und Zivilrecht hergestellt, beispielsweise die Frage der Anwendbarkeit der Brüssel Ia-VO in „unechten" Inlandsfällen sowie Drittstaatensachverhalten, insbesondere nach dem Vollzug des Brexit.
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