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Mindestmengen im Risikorecht – Ziele und Anforderungen – Zur Notwendigkeit des Anschlusses des Sozialrechts an die Dogmatik des Entscheidens unter Ungewissheitsbedingungen
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Karl-Heinz Ladeur
Veröffentlicht/Copyright:
29. April 2014
Die Möglichkeit der Festlegung von „Mindestmengen“ im Krankenversicherungsrecht nach § 137 SGB V hat eine Kontroverse um die rechtliche Einordnung dieses Instituts ausgelöst. Sind die Voraussetzungen „unbestimmte Rechtsbegriffe“ ohne Beurteilungsspielraum und unterliegt die Festlegung deshalb der vollen gerichtlichen Kontrolle? Der Beitrag soll an diesem Beispiel zeigen, dass die sozialrechtliche Dogmatik sich stärker für die im „Risikorecht“ entwickelten Konzepte des Entscheidens unter Ungewissheitsbedingungen öffnen muss und kann.
Online erschienen: 2014-4-29
Erschienen im Druck: 2012-5-1
© 2014 by Verlag Dr. Otto Schmidt KG, Gustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln.
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Artikel in diesem Heft
- Titelei
- Inhaltsverzeichnis
- GesRaktuell
- Mindestmengen im Risikorecht – Ziele und Anforderungen – Zur Notwendigkeit des Anschlusses des Sozialrechts an die Dogmatik des Entscheidens unter Ungewissheitsbedingungen
- Wissenschaftliche Betrachtung der Mindestmengen – Theorie und Empirie
- Möglichkeiten und Grenzen von Mindestmengen als Regulierungsinstrument in der GKV
- Mindestmengen nach § 137 Abs. 3 Nr. 2 SGB V: Was geht wann?
- Mindestmengen – Wildern in fremden (Länder-)Kompetenzen?
- Rechtsprechung kompakt
- Rechtsprechung
- Rezensionen
- GesRaktuell
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