Sturzprophylaxe versus Selbstbestimmungsrecht – Ein haftungsrechtlicher Überblick zur Sturzproblematik von Bewohnern in Alten- und Pflegeheimen
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Alexandra Jorzig
Seit geraumer Zeit finden sich Alten- und Pflegeheime in den Mittelpunkt des Interesses gerückt. Insbesondere die gesetzlichen Krankenversicherer haben ein besonderes Augenmerk auf die Haftung von Alten- und Pflegeheimen gelegt. Nicht selten kommt es vor, dass die bei den gesetzlichen Kostenträgern versicherten Senioren, die zugleich Bewohner der Alten- und Pflegeheime sind, während ihres Aufenthaltes in einem Heim stürzen und sich hierbei Verletzungen zuziehen. Die gesetzlichen Krankenversicherer vertreten in diesen Fällen die Auffassung, dass derartige Vorkommnisse grundsätzlich auf ein Verschulden der Heime zurückzuführen seien und somit die Heime zur Verantwortung gezogen werden müssten.
© 2014 by Verlag Dr. Otto Schmidt KG, Gustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln.
Artikel in diesem Heft
- Titelei
- Inhaltsverzeichnis
- GesRaktuell
- Ansprüche gesetzlicher Krankenkassen gegen Leistungserbringer wegen Fehlverhaltens
- Das „Krankenhaus“ – Überlegungen zu einem vielschichtigen Rechtsbegriff
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- Rechtsprechung kompakt
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- Rezensionen
- GesR aktuell
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