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Anwendbarkeit der Transparenzrichtlinie auf Entscheidungen zur Verordnungsfähigkeit von Arzneimitteln – zugleich Anmerkung zu EuGH, Urt. v. 26.10.2006
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Christian Jäkel
Veröffentlicht/Copyright:
29. April 2014
Der EuGH hat entschieden, dass Arzneimittelherstellern bei der Entscheidung, ob ihre nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel ausnahmsweise zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verordnet werden dürfen, die Beteiligtenrechte der Richtlinie 89/105/EWG (Transparenzrichtlinie) zustehen. Soweit der nationale Gesetzgeber die Transparenzrichtlinie unzureichend umgesetzt hat, gilt die Richtlinie unmittelbar. Die Entscheidung hat auch Bedeutung für weitere Regelungen zur Verordnungsfähigkeit von Arzneimitteln zulasten der GKV.
Online erschienen: 2014-4-29
Erschienen im Druck: 2007-2-1
© 2014 by Verlag Dr. Otto Schmidt KG, Gustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln.
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