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Fristverlängerung zur Anspruchsbegründung nach Widerspruch gegen den Mahnbescheid?

  • Johannes Hogenschurz
Veröffentlicht/Copyright: 19. September 2014
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Abstract

Die Angst des Anwalts vor der Fristversäumung führt reflexartig zum Fristverlängerungsantrag. Der folgende Beitrag zeigt, warum dieser Aufwand bei der Frist für die Anspruchsbegründung gem. § 697 Abs. 1 S. 1 ZPO nach vorangegangenem Mahnbescheid und Widerspruch schlecht investiert ist und zur folgenlosen Ablehnung führen muss.

Online erschienen: 2014-9-19
Erschienen im Druck: 2014-9-20

© 2014 by Verlag Dr. Otto Schmidt KG, Gustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln.

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