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Elektronischer Rechtsverkehr in der Anwaltskanzlei

  • Klaus Bacher
Veröffentlicht/Copyright: 19. September 2014
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Abstract

Das Ende 2013 verkündete Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs, dessen Regelungen zeitlich gestaffelt in Kraft treten werden, statuiert für Rechtsanwälte ab 1.1.2022 bundesweit die Pflicht, Schriftsätze bei Gericht ausschließlich auf elektronischem Weg einzureichen. Die erste für die Praxis bedeutsame Stufe, die die zwingende Einrichtung besonderer elektronischer Anwaltspostfächer durch die Bundesrechtsanwaltskammer umfasst, wird bereits am 1.1.2016 in Kraft treten. Die Grundzüge der Neuregelung wurden im letzten Heft (MDR 2014, 998) vorgestellt. Die neuen Vorschriften werden nicht nur die Kommunikationswege zwischen Anwälten und Gerichten grundlegend verändern. Sie werden notwendigerweise auch Auswirkungen auf die interne Organisation jeder Anwaltspraxis haben. Einige dabei zu berücksichtigende Gesichtspunkte werden im Folgenden dargestellt.

Online erschienen: 2014-9-19
Erschienen im Druck: 2014-9-20

© 2014 by Verlag Dr. Otto Schmidt KG, Gustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln.

Heruntergeladen am 1.10.2025 von https://www.degruyterbrill.com/document/doi/10.9785/mdtr-2014-1806/html
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