Startseite In den Fällen des § 329 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 StPO muss die nachgewiesene Vertretungs-vollmacht des Verteidigers sich nicht ausdrücklich auf die Berufungshauptverhandlung beziehen.
Artikel
Lizenziert
Nicht lizenziert Erfordert eine Authentifizierung

In den Fällen des § 329 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 StPO muss die nachgewiesene Vertretungs-vollmacht des Verteidigers sich nicht ausdrücklich auf die Berufungshauptverhandlung beziehen.

BGH, Beschluss vom 24. Januar 2023 – 3 StR 386/21, für BGHSt bestimmt
  • Wolfgang Wohlers EMAIL logo
Veröffentlicht/Copyright: 27. April 2023
Veröffentlichen auch Sie bei De Gruyter Brill

Online erschienen: 2023-04-27
Erschienen im Druck: 2023-07-07

© 2023 Walter de Gruyter GmbH, Berlin/Boston

Heruntergeladen am 1.11.2025 von https://www.degruyterbrill.com/document/doi/10.1515/juru-2023-2049/html
Button zum nach oben scrollen