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Übermittlung von durch die Nachrichtendienste des Bundes erlangten Erkenntnissen an Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungsbehörden

Bundesverfassungsgericht, Beschluss des Ersten Senats vom 28. September 2022 – 1 BvR 2354/13
  • Markus Löffelmann EMAIL logo
Veröffentlicht/Copyright: 8. Februar 2023
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Online erschienen: 2023-02-08
Erschienen im Druck: 2023-03-07

© 2023 Walter de Gruyter GmbH, Berlin/Boston

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