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Frontmatter
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Dr. Bernhard Nagel
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Kapitel in diesem Buch
- Frontmatter I
- Inhaltsverzeichnis VII
- Erster Abschnitt: Einleitung 1
-
Zweiter Abschnitt: Die Europäische Gesellschaft
- Erster Teil: Einführung 9
- Zweiter Teil: Das Gesellschaftsrecht der SE 42
- Dritter Teil: Gesetz über die Beteiligung der Arbeitnehmer in einer Europäischen Gesellschaft – SE-Beteiligungsgesetz (SEBG) 80
-
Dritter Abschnitt: Die Europäische Genossenschaft
- Erster Teil: Einführung 271
- Zweiter Teil: Das Gesellschaftsrecht der Europäischen Genossenschaft (SCE) 281
- Dritter Teil: Gesetz über die Beteiligung der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in einer Europäischen Genossenschaft (SCEBG) 290
-
Vierter Abschnitt: Grenzüberschreitende Verschmelzung von Kapitalgesellschaften
- Erster Teil: Einführung 325
- Zweiter Teil: Das Gesellschaftsrecht der Richtlinie zur grenzüberschreitenden Verschmelzung 345
- Dritter Teil: Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei einer grenzüberschreitenden Verschmelzung (MgVG) 351
- Fünfter Abschnitt: Anhang 388
- Backmatter 605
Kapitel in diesem Buch
- Frontmatter I
- Inhaltsverzeichnis VII
- Erster Abschnitt: Einleitung 1
-
Zweiter Abschnitt: Die Europäische Gesellschaft
- Erster Teil: Einführung 9
- Zweiter Teil: Das Gesellschaftsrecht der SE 42
- Dritter Teil: Gesetz über die Beteiligung der Arbeitnehmer in einer Europäischen Gesellschaft – SE-Beteiligungsgesetz (SEBG) 80
-
Dritter Abschnitt: Die Europäische Genossenschaft
- Erster Teil: Einführung 271
- Zweiter Teil: Das Gesellschaftsrecht der Europäischen Genossenschaft (SCE) 281
- Dritter Teil: Gesetz über die Beteiligung der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in einer Europäischen Genossenschaft (SCEBG) 290
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Vierter Abschnitt: Grenzüberschreitende Verschmelzung von Kapitalgesellschaften
- Erster Teil: Einführung 325
- Zweiter Teil: Das Gesellschaftsrecht der Richtlinie zur grenzüberschreitenden Verschmelzung 345
- Dritter Teil: Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei einer grenzüberschreitenden Verschmelzung (MgVG) 351
- Fünfter Abschnitt: Anhang 388
- Backmatter 605