Strafgesetzbuch. Leipziger Kommentar
Der Leipziger Kommentar setzt auch in seiner nunmehr 14. Auflage Maßstäbe für die Wissenschaft zum materiellen Strafrecht. In 20 Bänden beleuchtet das hochkarätige Herausgeber- und Autorenteam das Strafgesetzbuch und das Völkerstrafgesetzbuch in all ihren Facetten und in bemerkenswerter Tiefe.
Neben der Kernmaterie widmet sich das Standardwerk der Entstehungsgeschichte, Reformvorschlägen und rechtsvergleichenden Überlegungen. Die Einbeziehung von Erkenntnissen aus Nachbardisziplinen wie der Kriminologie und dem Völkerstrafrecht rundet die Darstellung ab.
Der Großkommentar gibt den aktuellen Erkenntnisstand in Rechtsprechung und Literatur vollständig wieder und zeigt Wege zur Lösung auch stark umstrittener sowie komplexer Rechtsfragen auf. Er bietet damit Hilfe bei der Lösung selbst entlegener Probleme, die in anderen Werken kaum berücksichtigt werden.
Begründet wurde der damals einbändige Kommentar im Mai 1916 in Leipzig von Ludwig Ebermayer, Adolf Lobe und Werner Rosenberg.
Band 1 behandelt nach einer instruktiven Einleitung aus dem immateriellen Strafrecht die Allgemeinen Vorschriften §§ 1-18 StGB.
Der Leipziger Kommentar setzt auch in seiner nunmehr 14. Auflage Maßstäbe für die Wissenschaft zum materiellen Strafrecht. In 20 Bänden beleuchtet das hochkarätige Herausgeber- und Autorenteam das Strafgesetzbuch und das Völkerstrafgesetzbuch in all ihren Facetten und in bemerkenswerter Tiefe.
Neben der Kernmaterie widmet sich das Standardwerk der Entstehungsgeschichte, Reformvorschlägen und rechtsvergleichenden Überlegungen. Die Einbeziehung von Erkenntnissen aus Nachbardisziplinen wie der Kriminologie und dem Völkerstrafrecht rundet die Darstellung ab.
Der Großkommentar gibt den aktuellen Erkenntnisstand in Rechtsprechung und Literatur vollständig wieder und zeigt Wege zur Lösung auch stark umstrittener sowie komplexer Rechtsfragen auf. Er bietet damit Hilfe bei der Lösung selbst entlegener Probleme, die in anderen Werken kaum berücksichtigt werden.
Begründet wurde der damals einbändige Kommentar im Mai 1916 in Leipzig von Ludwig Ebermayer, Adolf Lobe und Werner Rosenberg.
Band 2 enthält die Vorschriften zur Schuldfähigkeit (§§ 19-21), zum Versuch (§§ 22-24) sowie zur Täterschaft und Teilnahme (§§ 25-31).
Gerade in der Unrechts- und Schuldlehre, den Kernthemen des vorliegenden 3. Bandes, hat sich viel getan. So war angesichts der Corona-Pandemie das Phänomen der Triage ebenso dogmatisch aufzuarbeiten wie (unter den Stichwörtern „Ziviler Ungehorsam“ und „Notstand“) der Klimaaktivismus. Auch das teilweise autonome Fahren hat in der Kommentierung des § 35 StGB seine Spuren hinterlassen. Die Rechtsvergleichung ergab, dass Deutschland immer noch ein sehr strenges Notwehrrecht hat.
Der Leipziger Kommentar setzt auch in seiner nunmehr 14. Auflage Maßstäbe für die Wissenschaft zum materiellen Strafrecht. In 20 Bänden beleuchtet das hochkarätige Herausgeber- und Autorenteam das Strafgesetzbuch und das Völkerstrafgesetzbuch in all ihren Facetten und in bemerkenswerter Tiefe.
Neben der Kernmaterie widmet sich das Standardwerk der Entstehungsgeschichte, Reformvorschlägen und rechtsvergleichenden Überlegungen. Die Einbeziehung von Erkenntnissen aus Nachbardisziplinen wie der Kriminologie und dem Völkerstrafrecht rundet die Darstellung ab.
Der Großkommentar gibt den aktuellen Erkenntnisstand in Rechtsprechung und Literatur vollständig wieder und zeigt Wege zur Lösung auch stark umstrittener sowie komplexer Rechtsfragen auf. Er bietet damit Hilfe bei der Lösung selbst entlegener Probleme, die in anderen Werken kaum berücksichtigt werden.
Begründet wurde der damals einbändige Kommentar im Mai 1916 in Leipzig von Ludwig Ebermayer, Adolf Lobe und Werner Rosenberg.
Band 4 kommentiert aus dem Allgemeinen Teil des StGB den 1. bis 3. Titel des 3. Abschnitts (Rechtsfolgen der Tat). Der 1. Titel behandelt die Strafen: Freiheitsstrafe, Geldstrafe, Nebenstrafen und Nebenfolgen. Der 2. Titel regelt die Strafbemessung und neben deren Grundlagen u.a. den Täter-Opfer-Ausgleich sowie Milderungsgründe. Der 3. Titel behandelt die Strafzumessung bei mehreren Gesetzesverletzungen.
Der Leipziger Kommentar setzt auch in seiner nunmehr 14. Auflage Maßstäbe für die Wissenschaft zum materiellen Strafrecht. In 20 Bänden beleuchtet das hochkarätige Herausgeber- und Autorenteam das Strafgesetzbuch und das Völkerstrafgesetzbuch in all ihren Facetten und in bemerkenswerter Tiefe.
Neben der Kernmaterie widmet sich das Standardwerk der Entstehungsgeschichte, Reformvorschlägen und rechtsvergleichenden Überlegungen. Die Einbeziehung von Erkenntnissen aus Nachbardisziplinen wie der Kriminologie und dem Völkerstrafrecht rundet die Darstellung ab.
Der Großkommentar gibt den aktuellen Erkenntnisstand in Rechtsprechung und Literatur vollständig wieder und zeigt Wege zur Lösung auch stark umstrittener sowie komplexer Rechtsfragen auf. Er bietet damit Hilfe bei der Lösung selbst entlegener Probleme, die in anderen Werken kaum berücksichtigt werden.
Begründet wurde der damals einbändige Kommentar im Mai 1916 in Leipzig von Ludwig Ebermayer, Adolf Lobe und Werner Rosenberg.
In Band 6 sind die Vorschriften des Allgemeinen Teils des StGB zu den Rechtsfolgen der Tat kommentiert, beginnend mit der Entziehung der Fahrerlaubnis, über das Berufsverbot, die Einziehung und den Strafantrag bis zu den Verjährungsvorschriften (§§ 69-79b).
Der Leipziger Kommentar setzt auch in seiner nunmehr 14. Auflage Maßstäbe für die Wissenschaft zum materiellen Strafrecht. In 20 Bänden beleuchtet das hochkarätige Herausgeber- und Autorenteam das Strafgesetzbuch und das Völkerstrafgesetzbuch in all ihren Facetten und in bemerkenswerter Tiefe.
Neben der Kernmaterie widmet sich das Standardwerk der Entstehungsgeschichte, Reformvorschlägen und rechtsvergleichenden Überlegungen. Die Einbeziehung von Erkenntnissen aus Nachbardisziplinen wie der Kriminologie und dem Völkerstrafrecht rundet die Darstellung ab.
Der Großkommentar gibt den aktuellen Erkenntnisstand in Rechtsprechung und Literatur vollständig wieder und zeigt Wege zur Lösung auch stark umstrittener sowie komplexer Rechtsfragen auf. Er bietet damit Hilfe bei der Lösung selbst entlegener Probleme, die in anderen Werken kaum berücksichtigt werden.
Begründet wurde der damals einbändige Kommentar im Mai 1916 in Leipzig von Ludwig Ebermayer, Adolf Lobe und Werner Rosenberg.
Band 8 umfasst die Erläuterungen zu den im Siebten Abschnitt des Besonderen Teils des Strafgesetzbuchs geregelten Straftaten gegen die öffentliche Ordnung.
Der Leipziger Kommentar setzt auch in seiner nunmehr 14. Auflage Maßstäbe für die Wissenschaft zum materiellen Strafrecht. In 20 Bänden beleuchtet das hochkarätige Herausgeber- und Autorenteam das Strafgesetzbuch und das Völkerstrafgesetzbuch in all ihren Facetten und in bemerkenswerter Tiefe.
Neben der Kernmaterie widmet sich das Standardwerk der Entstehungsgeschichte, Reformvorschlägen und rechtsvergleichenden Überlegungen. Die Einbeziehung von Erkenntnissen aus Nachbardisziplinen wie der Kriminologie und dem Völkerstrafrecht rundet die Darstellung ab.
Der Großkommentar gibt den aktuellen Erkenntnisstand in Rechtsprechung und Literatur vollständig wieder und zeigt Wege zur Lösung auch stark umstrittener sowie komplexer Rechtsfragen auf. Er bietet damit Hilfe bei der Lösung selbst entlegener Probleme, die in anderen Werken kaum berücksichtigt werden.
Begründet wurde der damals einbändige Kommentar im Mai 1916 in Leipzig von Ludwig Ebermayer, Adolf Lobe und Werner Rosenberg.