Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte: Romanistische Abteilung
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Herausgegeben von:
Ulrike Babusiaux
, Wolfgang Kaiser und Franz-Stefan Meissel
Über diese Zeitschrift
Die Zeitschrift für Rechtsgeschichte (ZRG, auch Savigny-Zeitschrift) stellt einen festen Bestandteil der europäischen rechtshistorischen Forschung dar und prägt maßgeblich den aktuellen Stand der Disziplin. Jede Abteilung veröffentlicht jährlich einen neuen Band.
Das romanistische Forschungsgebiet stellt traditionell ein Kernstück der Rechtsgeschichte dar. Die Beiträge behandeln die verschiedenen Rechtskreise des antiken Mittelmeerraumes – insb. den sumerischen, den griechischen und den römischen –, deren historische Strahlkraft in Richtung Europa und Kleinasien sowie die Rezeption bzw. Auseinandersetzung in den modernen Rechtsordnungen der ganzen Welt. Analytische Beiträge gelten einzelnen Rechtsfiguren.
Vergleichende Untersuchungen zeichnen Entwicklungen nach. Aktuelle Berichte stellen neueste Ausgrabungsergebnisse und Bibliotheksfunde vor. Die Rubrik "Dokumente" fasst Quelleneditionen und Übersetzungen zusammen. Die Schwerpunktthemen der aktuellen, weltweiten romanistischen Forschung, Neuerscheinungen sowie Übersetzungen, finden ihren Niederschlag im Literaturteil in Form von eingehender Kritik. Nachruf-, Chronik- und Mitteilungsteile sind beachtete Foren der Fachwelt. Seit 1997 präsentieren wir die Romanistische Abteilung mit einem aktuellen Quellenverzeichnis am Ende jedes Bandes.
Websites der anderen Abteilungen:
Germanistische Abteilung:
https://www.degruyter.com/view/j/zrgg
Kanonistische Abteilung:
https://www.degruyter.com/view/j/zrgk
Die Zeitschrift ist peer-reviewed
Alle eingereichten Aufsätze und Miszellen werden vor der Annahme von mindestens drei Gutachtern gelesen, wovon mindestens einer nicht zum aktiven Herausgeberkreis gehört (double-blind peer-review).
Geschichte
Der erste Vorgänger der heute vorliegenden ZRG wurde im Jahr 1815 von Friedrich Carl von Savigny und C. F. Eichhorn im Geiste der Historischen Rechtsschule ins Leben gerufen und gefördert. Eine enge Verbindung mit der Savigny-Stiftung, deren Namen die ZRG bis heute trägt, ermöglichte 1880 die vertraute Zweiteilung von Romanistischer und Germanistischer Abteilung. 1911 kam eine eigene Kanonistische Abteilung hinzu.
Die ersten Bände der Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte (ZRG) erschienen 1880 bei Hermann Böhlau in Weimar.
| Journal Impact Factor | 0.4 | 2024, Journal Citation Reports (Clarivate, 2025) |
| Journal Citation Indicator | 0.77 | 2024, Journal Citation Reports (Clarivate, 2025) |
| CiteScore | 0.3 | 2024, Scopus (Elsevier B.V., 2025) |
| SCImago Journal Rank | 0.123 | 2024, SJR (Scimago Lab, 2025; Data Source: Scopus) |
| Source Normalized Impact per Paper | 1.124 | 2024, CWTS Journal Indicators (CWTS B.V., 2025; Data Source: Scopus) |
Allgemeine Vorgaben:
Manuskripte, die zur Publikation übernommen werden, sollen inhaltlich, orthographisch, grammatikalisch und satztechnisch druckreif und vollständig sein. Die elektronische Datenübertragung erfolgt in Microsoft Word.
Alle Beiträgerinnen und Beiträger akzeptieren den Autorvertrag, wonach die Rechte am Text im ersten Jahr ab Erscheinen dem Verlag vorbehalten sind.
Den Aufsätzen und Miszellen sind voranzustellen:
- die Kontaktdaten, die online veröffentlicht werden dürfen
- eventuelle Mitteilungen für die Redaktion
- der Kolumnentitel
- die Übersetzung des Aufsatztitels ins Englische
- eine kurze Zusammenfassung auf Englisch (drei Sätze)
- fünf englische Keywords
Textgestaltung:
Die ZRG erscheint in der Schrift Times New Roman. Bis-Striche und Anführungszeichen sind einheitlich korrekt einzugeben („1–2f."), ebenso Absätze und Leerzeichen. Alte Sprachen stehen ohne Anführungszeichen kursiv im Manuskript, nur längere Quellenzitate können als eigener Absatz in Kleindruck gerade gestaltet werden. Auf Sonderzeichen, seltene Schriften und Sonderwünsche ist extra hinzuweisen. Für Altgriechisch wird „GR Times New Roman" empfohlen. – Fußnotenverweise stehen ausnahmslos beim Wort, das heißt vor dem Satzzeichen.
Fußnoten:
beginnen mit einem Großbuchstaben und enden mit einem Punkt. Vor- und Nachnamen von Autoren werden in den Fußnoten unterstrichen (bitte keine gesperrte Schrift verwenden!). Mehrere Autoren werden mit Schrägstrich verbunden. Buch-, Aufsatztitel und Zeitschriften werden nicht hervorgehoben, auch nicht durch Anführungszeichen. Bei jeder Erstnennung eines Titels ist das Langzitat mit Erscheinungsort und -jahr anzugeben. Reihentitel sind in den Fußnoten unerwünscht. Das Erscheinungsjahr steht grundsätzlich zwischen Beistrichen vor der Seitenangabe, nur für Zeitschriften bewährt sich die Angabe des Jahrs in runden Klammern. S., § oder fol. dienen manchmal der Verdeutlichung. Siglen sind bei der Erstnennung aufzulösen. – Zweitnennungen sind sehr kurze konkrete Rückverweise auf das vorangegangene Langzitat (o. Fn. bzw. ibid.). Klammern in Klammern sind zu vermeiden.
Zitierweise:
Diese Zeitschrift wird zitiert (Beispiel): ZRG 125 KA 94 (2008) 1 beziehungsweise ZRG GA 125 (2008) 1, ZRG RA 125 (2008) 1. Die Abkürzungen D. 1,1,1 pr., n. Chr., 1f./ff., (Hg.)/(Hgg.), S., Anm., Bd., Lit., z.B., vgl., etc., usw., fol./foll. sind allgemein üblich, andere bitte ausschreiben.
Buchbesprechungen:
Bitte kontrollieren Sie, dass der Besprechungskopf sämtliche bibliographische Angaben vorstellt, jedenfalls Reihentitel, Verlag, Verlagsort, Erscheinungsjahr, Auflage, Umfang.
Korrekturen:
Außer der redaktionellen Vorbereitung gibt es keinen oder höchstens einen Korrekturgang zur Kontrolle des Satzes
Redaktionstermine
Die Abgabetermine für Manuskripte lauten:
15. Juni (für Aufsätze und Miszellen),
15. November (Literatur und Nachrufe),
jeweils im Vorjahr für den folgenden Jahresband.
Prof. Dr. iur. Ulrike Babusiaux
Lehrstuhl für Römisches Recht, Privatrecht und Rechtsvergleichung
Universität Zürich
Rämistrasse 74/41
8001 Zürich
Schweiz
ulrike.babusiaux@rwi.uzh.ch
Aufgabengebiet: Rezensionen
Prof. Dr. Wolfgang Kaiser
Institut für Rechtsgeschichte
Universität Freiburg
Platz der Alten Synagoge 1
79098 Freiburg
Deutschland
wolfgang.kaiser@jura.uni-freiburg.de
Aufgabengebiet: Aufsätze und Miszellen zum altorientalischen und griechischen Recht sowie zur juristischen Papyrologie, zum römischen Recht in Spätantike, Früh- und Hochmittelalter sowie zum byzantinischen Recht
Univ.-Prof. Dr. Franz-Stefan Meissel
Institut für Römisches Recht und Antike Rechtsgeschichte
Rechtswissenschaftliche Fakultät
Schenkenstraße 8–10
1010 Wien
Österreich
franz.stefan.meissel@univie.ac.at
Aufgabengebiet: Aufsätze und Miszellen zum römischen Recht in Republik und Prinzipat sowie zur Rezeptions- und Wirkungsgeschichte des römischen Rechts
Redaktion:
DDr. Reingard Rauch
Waldheimatweg 33
A-8010 Graz/Austria
Tel: (0043) 664 194 6959 (mobil)
r.rauch_zrg@degruyter.com
Wissenschaftlicher Beirat
Floriana Cursi (Università di Roma Tor Vergata, Italien)
Hylkje De Jong (Vrije Universiteit Amsterdam, Niederlande)
Wolfgang Ernst (University of Oxford, Großbritannien)
Thomas Finkenauer (Eberhard Karls Universität Tübingen, Deutschland)
Kaja Harter-Uibopuu (Universität Hamburg, Deutschland)
Dario Mantovani (Collège de France, Frankreich)
Carla Masi-Doria (niversità di Napoli Federico II, Italien)
Martin Pennitz (Leopold-Franzens-Universität Innsbruck, Österreich)
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