Der EuGH als Finanzgericht? — Zur besonderen Stellung des EuGH im und den besonderen Herausforderungen eines Vorabentscheidungsersuchen(s)
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David Hummel
Zusammenfassung
Ob der EuGH wirklich ein Finanzgericht ist, soll einmal mit einem großen Fragezeichen versehen werden. Was aber definitiv zu bejahen ist, ist eine starke Diskrepanz zwischen der Selbstwahrnehmung, d.h. wie der Gerichtshof selbst mit seinen Entscheidungen umgeht und sie verstanden wissen will, und der Wahrnehmung durch die deutsche Steuerrechtswissenschaft, d.h. wie dort mit seinen Entscheidungen umgegangen wird und wie sie dort recht häufig - bewusst oder unbewusst - missverstanden werden. Der Beitrag will die besondere Stellung des EuGH im Vorabentscheidungsersuchen und die besonderen Herausforderungen eines Vorabentscheidungsersuchens für den Gerichtshof näher beleuchten. Eine besondere Verantwortung trifft dabei die vorlegenden Gerichte, die durch die Qualität ihrer Vorabentscheidungsersuchen einen großen Einfluss auf die Qualität der Entscheidung des Gerichtshofs haben.
Abstract
Whether the CJEU is really a tax court should be left open. What can definitely be affirmed, however, is a strong discrepancy between the self-perception, i.e. how the Court itself deals with its decisions and wants them to be understood, and the perception by German tax law scholars. This article aims to shed light on the special function of the ECJ in the preliminary ruling procedure and the particular challenges there for the Court of Justice. A particular responsibility lies with the referring courts, which have a major influence on the quality of the Court's decision through the quality of their requests for preliminary rulings.
© 2024 by Verlag Dr. Otto Schmidt KG, Gustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln.
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