Startseite Wie wird man einem Patienten im irreparablen apallischen Syndrom gerecht und was hat das Strafrecht damit zu tun?
Artikel
Lizenziert
Nicht lizenziert Erfordert eine Authentifizierung

Wie wird man einem Patienten im irreparablen apallischen Syndrom gerecht und was hat das Strafrecht damit zu tun?

Zugleich eine Besprechung von BGH, Urt. v. 25.6.2010 – 2 StR 454/09 (vgl. GesR 2010, 536 = NJW 2010, 2963)
  • Bettina Weißer
Veröffentlicht/Copyright: 29. April 2014
Veröffentlichen auch Sie bei De Gruyter Brill

Höchstgerichtliche Urteile zur Sterbehilfe sind stets von einem besonderen Echo in der Öffentlichkeit begleitet. So auch bei dem im Juni 2010 durch den BGH entschiedenen tragischen Fall, in dem der Konflikt zwischen einem Pflegeheimbetreiber und den Angehörigen einer im Wachkoma liegenden Patientin so weit eskalierte, dass schließlich deren verzweifelte Tochter auf Anraten ihres Rechtsanwalts den Schlauch der Magensonde ihrer Mutter durchtrennte, um ihr auf diese Weise den Tod zu ermöglichen. In seiner Entscheidung über die strafrechtliche Verantwortlichkeit des Rechtsanwalts zerschlägt der BGH den gordischen Knoten der Unterscheidung von Tun- und Unterlassensstrafbarkeit im Bereich der Sterbehilfe, sorgt aber gleichzeitig für neue dogmatische Unklarheiten durch die Einführung des Rechtsinstituts des „Behandlungsabbruchs“.

Online erschienen: 2014-4-29
Erschienen im Druck: 2011-6-1

© 2014 by Verlag Dr. Otto Schmidt KG, Gustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln.

Heruntergeladen am 6.11.2025 von https://www.degruyterbrill.com/document/doi/10.9785/ovs.gesr.2011.10.6.331/html?lang=de
Button zum nach oben scrollen