Startseite Rechtswissenschaften § 45 Arbeitsverhinderung aus persönlichen Gründen (§ 616 BGB)
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§ 45 Arbeitsverhinderung aus persönlichen Gründen (§ 616 BGB)

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Arbeitsrecht
Ein Kapitel aus dem Buch Arbeitsrecht
§45Arbeitsverhinderung aus persönlichen Gründen (§ 616 BGB)II. RechtsfolgeDer Arbeitnehmer behält in Betriebsstörungsfällen den Anspruchauf Lohnzahlung. Er muss sich jedoch gemäß § 615 S. 2 BGB einenanderweitigen Verdienst anrechnen lassen.III. Ausnahmen von der BetriebsrisikolehreEs sind aber auch Fälle der Betriebsstörung denkbar, in denen es un-billig wäre, mit der allgemeinen Betriebsrisikolehre vom Arbeitgeberweiterhin Lohnzahlung an alle Arbeitnehmer zu verlangen:– Die Aufrechterhaltung des vollen Lohnanspruchs wird als unbilligangesehen, wenn derwirtschaftliche Bestanddurch die Betriebs-störung gefährdet wird. Die Arbeitnehmer müssen sich nach derRechtsprechung in einem solchen Fall eine Minderung oder u.U.sogar vollständige Kürzung des Lohnes gefallen lassen (BAG30.5.1963 AP Nr. 15 zu § 615 BGB Betriebsrisiko). Diese Recht-sprechung kann im Ergebnis nicht überzeugen; auch in wirt-schaftlich schwierigen Zeiten besteht für den Arbeitgeber keineMöglichkeit, den Arbeitnehmern das Betriebsrisiko aufzubürden(vgl. PREIS/HAMACHERJura 1998, 11, 18). Die von der Rechtspre-chung eingeräumte Ausnahme besitzt aber keine praktische Rele-vanz.– Eine Ausnahme besteht dann, wenn die Betriebsstörung aufAr-beitskampfmaßnahmender Arbeitnehmerseite beruht. Hier greiftdie Lehre des Arbeitskampfrisikos (siehe im Band „Kollektiv-arbeitsrecht“ unter §§ 125 ff.).§ 45 Arbeitsverhinderung aus persönlichen Gründen(§ 616 BGB)Literatur:BROSE, Das erkrankte Kind des Arbeitnehmers im Arbeits- und So-zialrecht, NZA 2011, 719; SCHAUB, Rechtsprobleme der Arbeitsverhinderung,AuA 1996, 82.ÜÜbersicht: Anspruch aus § 611 BGB i.V.m. dem Arbeitsvertragauf LohnzahlungI. Entstehen des Anspruchs1. Abschluss eines Arbeitsvertrags2. Keine Beendigung des Arbeitsverhältnisses (insb. durchKündigung)II. Nichtleistung: Erlöschen des Anspruchs nach § 326 Abs. 1BGB „Ohne Arbeit kein Lohn“Ausnahme: Anspruchsgrundlage für „Lohn ohne Arbeit“hier: § 616 BGB608Fallgruppen

§45Arbeitsverhinderung aus persönlichen Gründen (§ 616 BGB)II. RechtsfolgeDer Arbeitnehmer behält in Betriebsstörungsfällen den Anspruchauf Lohnzahlung. Er muss sich jedoch gemäß § 615 S. 2 BGB einenanderweitigen Verdienst anrechnen lassen.III. Ausnahmen von der BetriebsrisikolehreEs sind aber auch Fälle der Betriebsstörung denkbar, in denen es un-billig wäre, mit der allgemeinen Betriebsrisikolehre vom Arbeitgeberweiterhin Lohnzahlung an alle Arbeitnehmer zu verlangen:– Die Aufrechterhaltung des vollen Lohnanspruchs wird als unbilligangesehen, wenn derwirtschaftliche Bestanddurch die Betriebs-störung gefährdet wird. Die Arbeitnehmer müssen sich nach derRechtsprechung in einem solchen Fall eine Minderung oder u.U.sogar vollständige Kürzung des Lohnes gefallen lassen (BAG30.5.1963 AP Nr. 15 zu § 615 BGB Betriebsrisiko). Diese Recht-sprechung kann im Ergebnis nicht überzeugen; auch in wirt-schaftlich schwierigen Zeiten besteht für den Arbeitgeber keineMöglichkeit, den Arbeitnehmern das Betriebsrisiko aufzubürden(vgl. PREIS/HAMACHERJura 1998, 11, 18). Die von der Rechtspre-chung eingeräumte Ausnahme besitzt aber keine praktische Rele-vanz.– Eine Ausnahme besteht dann, wenn die Betriebsstörung aufAr-beitskampfmaßnahmender Arbeitnehmerseite beruht. Hier greiftdie Lehre des Arbeitskampfrisikos (siehe im Band „Kollektiv-arbeitsrecht“ unter §§ 125 ff.).§ 45 Arbeitsverhinderung aus persönlichen Gründen(§ 616 BGB)Literatur:BROSE, Das erkrankte Kind des Arbeitnehmers im Arbeits- und So-zialrecht, NZA 2011, 719; SCHAUB, Rechtsprobleme der Arbeitsverhinderung,AuA 1996, 82.ÜÜbersicht: Anspruch aus § 611 BGB i.V.m. dem Arbeitsvertragauf LohnzahlungI. Entstehen des Anspruchs1. Abschluss eines Arbeitsvertrags2. Keine Beendigung des Arbeitsverhältnisses (insb. durchKündigung)II. Nichtleistung: Erlöschen des Anspruchs nach § 326 Abs. 1BGB „Ohne Arbeit kein Lohn“Ausnahme: Anspruchsgrundlage für „Lohn ohne Arbeit“hier: § 616 BGB608Fallgruppen

Kapitel in diesem Buch

  1. Frontmatter I
  2. Inhaltsübersicht IX
  3. § 1 Begriff und Struktur des Arbeitsrechts 1
  4. Aus dem Vorwort zur 3. Auflage 2009 VI
  5. Inhaltsverzeichnis XIII
  6. § 2 Überblick über die Literatur im Arbeitsrecht 16
  7. § 3 Praktische Bedeutung des Arbeitsrechts 21
  8. § 4 Überblick über die Geschichte des Arbeitsrechts 23
  9. § 5 Methodische Grundfragen des Arbeitsrechts 30
  10. Abkürzungsverzeichnis XXXV
  11. § 6 Arbeitsvertrag und Arbeitsverhältnis 42
  12. § 7 Der Arbeitgeber 44
  13. § 8 Der Arbeitnehmer 49
  14. § 9 Besondere Arbeitnehmergruppen und arbeitnehmerähnliche Personen 88
  15. § 10 Arten des Arbeitsverhältnisses 101
  16. § 11 Bezugspunkte arbeitsrechtlicher Regelungen 115
  17. § 12 Interessenvertretungen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern 122
  18. § 13 Allgemeines 125
  19. § 14 Supranationales und internationales Arbeitsrecht 127
  20. § 15 Verfassungsrecht 173
  21. § 16 Gesetze und untergesetzliche Normen 217
  22. § 17 Kollektivverträge 222
  23. § 18 Regelungen auf arbeitsvertraglicher Ebene 227
  24. § 19 Rangfolge und Verhältnis der Rechtsquellen 244
  25. § 20 Vertragsanbahnung 251
  26. § 21 Sonstige vorvertragliche Pflichten 281
  27. § 22 Zustandekommen des Arbeitsverhältnisses 285
  28. § 23 Mängel des Arbeitsverhältnisses 304
  29. § 26 Hauptpflicht des Arbeitnehmers: Arbeitsleistung 341
  30. § 27 Nebenpflichten des Arbeitnehmers 366
  31. § 28 Entgeltzahlungspflicht 386
  32. § 29 Sondervergütungen 407
  33. § 30 Betriebliche Altersversorgung 420
  34. § 31 Beschäftigungspflicht 427
  35. § 32 Pflicht zur Gleichbehandlung und Antidiskriminierung: Überblick 431
  36. § 33 Der Gleichbehandlungsgrundsatz 439
  37. § 34 Antidiskriminierung 453
  38. § 35 Ermöglichung der Fortbildung 525
  39. § 36 Nebenpflichten des Arbeitgebers 529
  40. § 37 Ausgleichszahlungen aus § 670 BGB (analog) 544
  41. § 38 Werkwohnung 545
  42. § 39 Änderung und Befristung einzelner Arbeitsbedingungen 551
  43. § 40 Teilzeitarbeit 566
  44. § 41 Einführung 587
  45. § 42 Lohnzahlung bei Nichtleistung der Arbeit 589
  46. § 43 Annahmeverzug des Arbeitgebers 593
  47. § 44 Die Betriebsrisikolehre 605
  48. § 45 Arbeitsverhinderung aus persönlichen Gründen (§ 616 BGB) 608
  49. § 46 Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall 615
  50. § 47 Erholungsurlaub 637
  51. § 48 Entgeltfortzahlung an Feiertagen 654
  52. § 49 Mutterschutz 661
  53. § 50 Elterngeld, Elternzeit und Pflegezeit 670
  54. § 51 Ersatz von Auslagen 678
  55. § 52 Haftung des Arbeitnehmers für Sach- und Personenschäden 681
  56. § 53 Haftung des Arbeitgebers und Eigenschäden des Arbeitnehmers 701
  57. § 54 Schlechtleistung des Arbeitnehmers 707
  58. 1. Abschnitt: Möglichkeiten der Beendigung 717
  59. § 55 Einführung 720
  60. § 56 Wirksame Kündigungserklärung 724
  61. § 57 Klagefrist (§§ 4-7 KSchG) 738
  62. § 58 Allgemeine Unwirksamkeitsgründe und besondere Kündigungsverbote 742
  63. § 59 Anhörung des Betriebsrats (§ 102 BetrVG) 762
  64. § 60 Kündigungsfristen 764
  65. § 61 Geltungsbereich des KSchG 772
  66. § 62 Sozialwidrigkeit der Kündigung – Allgemeines 782
  67. § 63 Betriebsbedingte Kündigung 797
  68. § 64 Personenbedingte Kündigung 831
  69. § 65 Verhaltensbedingte Kündigung 854
  70. § 66 Voraussetzungen der außerordentlichen Kündigung 872
  71. § 67 Voraussetzungen der Änderungskündigung 891
  72. § 68 Kündigungsschutz für besondere Personengruppen 908
  73. § 69 Besonderer und allgemeiner Weiterbeschäftigungsanspruch 915
  74. § 70 Befristung und auflösende Bedingung 919
  75. § 71 Weitere Beendigungstatbestände 961
  76. § 72 Pflichten des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers 971
  77. § 73 Betriebsübergang gemäß § 613a BGB 981
  78. Stichwortverzeichnis 1019
  79. Vorwort V
  80. Literaturverzeichnis XLVII
  81. § 74 Umwandlungsrecht 1011
  82. § 24 Der Arbeitsvertrag als gegenseitiger Vertrag 320
  83. § 25 Schranken der Inhaltsfreiheit 320
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