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Reform der Sachaufklärung – Die gütliche Erledigung durch den Gerichtsvollzieher
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Günther R. Neugebauer
Veröffentlicht/Copyright:
29. April 2014
Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung ergeben sich zum 1.1.2013 neue Anforderungen an die Beitreibung von offenen Forderungen. Der folgende Beitrag befasst sich mit der gütlichen Erledigung. In einem weiteren Aufsatz folgen Erläuterungen zur Vermögensauskunft.
Online erschienen: 2014-4-29
Erschienen im Druck: 2012-12-1
© 2014 by Verlag Dr. Otto Schmidt KG, Gustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln.
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