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Zur Abziehbarkeit der Aufwendungen eines Carry-Holders – eine steuersystematische Analyse

  • Marc Desens und Gerd Kathstede
Veröffentlicht/Copyright: 14. September 2013
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Abstract

Das sog. Carried Interest wird in § 18 Abs. 1 Nr. 4 EStG nunmehr gesetzlich als eine Tätigkeitsvergütung qualifiziert und durch § 3 Nr. 40a EStG hälftig steuerfrei gestellt. Bislang ungeklärt ist die Frage, wie sich die hälftige Freistellung auf die steuerliche Behandlung der Aufwendungen des Carry-Holders auswirkt. Sind diese voll abziehbar oder greift ein (hälftiges) Abzugsverbot (§ 3c Abs. 1 oder 2 EStG)? Die Autoren kommen aufgrund einer steuersystematischen Analyse zu einer Anwendung des § 3c Abs. 1 EStG, allerdings nur soweit die Steuerfreistellung in § 3 Nr. 40a EStG reicht.

Published Online: 2013-09-14
Published in Print: 2005-09-01

© 2013 by Verlag Dr. Otto Schmidt KG, Gustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln.

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