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Zur Abziehbarkeit der Aufwendungen eines Carry-Holders – eine steuersystematische Analyse
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Marc Desens
Veröffentlicht/Copyright:
14. September 2013
Abstract
Das sog. Carried Interest wird in § 18 Abs. 1 Nr. 4 EStG nunmehr gesetzlich als eine Tätigkeitsvergütung qualifiziert und durch § 3 Nr. 40a EStG hälftig steuerfrei gestellt. Bislang ungeklärt ist die Frage, wie sich die hälftige Freistellung auf die steuerliche Behandlung der Aufwendungen des Carry-Holders auswirkt. Sind diese voll abziehbar oder greift ein (hälftiges) Abzugsverbot (§ 3c Abs. 1 oder 2 EStG)? Die Autoren kommen aufgrund einer steuersystematischen Analyse zu einer Anwendung des § 3c Abs. 1 EStG, allerdings nur soweit die Steuerfreistellung in § 3 Nr. 40a EStG reicht.
Published Online: 2013-09-14
Published in Print: 2005-09-01
© 2013 by Verlag Dr. Otto Schmidt KG, Gustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln.
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Artikel in diesem Heft
- 10.9785/ovs-fr-2007-masthead
- 10.9785/ovs-fr-2007-v
- Zur Abziehbarkeit der Aufwendungen eines Carry-Holders – eine steuersystematische Analyse
- Eigenheimzulage auch für im EU-Ausland belegene Häuser und Wohnungen?
- Diskussionsbeiträge
- Die Teilwertabschreibung nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG wegen voraussichtlich dauernder Wertminderung und ihre Anwendbarkeit auf Kursverluste bei börsennotierten Wertpapieren
- Keine Steuerbefreiung für die Privatnutzung von Telekommunikationsgeräten (§ 3 Nr. 45 StG) bei Satellitennavigationsanlagen und vergleichbarer Technik
- Rechtsprechung
- Verwaltungsentscheidungen
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