Zweckadäquate Bilanzierung von Erbbaurechtsvereinbarungen
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Franz Jürgen Marx
Abstract
Der Beitrag greift - ausgehend von der Entscheidung des I. Senats des BFH v. 17.11.2004, FR 2005, 320 - die Probleme bei der Abbildung von Erbbaurechtsvereinbarungen auf und erarbeitet Bilanzierungslösungen für eine objektivierte Erfolgs- und Vermögensermittlung auf Seiten des Erbbauberechtigten und des Grundstückseigentümers. Der Verf. spricht sich dafür aus, das Erbbaurecht beim Erbbaurechtsberechtigten als eigenes Wirtschaftsgut in der Steuerbilanz zu erfassen, dem eine gleich hohe Zinsverpflichtung als Passivum gegenüber steht. Der Grundstückseigentümer hat den Barwert künftiger Erbbauzinsforderungen zu aktivieren.
© 2013 by Verlag Dr. Otto Schmidt KG, Gustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln.
Artikel in diesem Heft
- 10.9785/ovs-fr-2006-masthead
- Zweckadäquate Bilanzierung von Erbbaurechtsvereinbarungen
- Beschränkung der Entfernungspauschale auf Fernpendler – Die Geister, die ich rief
- Diskussionsbeitrag
- Ist die Änderung der Entfernungspauschale verfassungswidrig?
- Rechtsprechung
- Verwaltungsentscheidungen
- Zeitschriften-Umschau
- Ausgewählte Informationen zum ertragsteuerlichen Schrifttum
- 10.9785/ovs-fr-2006-backmatter
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