Startseite Rechtswissenschaften Der Geschäftsgeheimnisschutz im deutschen Zivilprozess — § 273a ZPO als „Wendepunkt“?
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Der Geschäftsgeheimnisschutz im deutschen Zivilprozess — § 273a ZPO als „Wendepunkt“?

  • Patrick Gerardy und Rüdiger Harms
Veröffentlicht/Copyright: 8. April 2025
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Zusammenfassung

Das Justizstandort-Stärkungsgesetz (BGBl. I 2024, 302) tritt zum 1.4.2025 in Kraft. Neben den vielbesprochenen englischsprachigen Verfahren vor Commercial Courts und Commercial Chambers führt das Gesetz mit § 273a ZPO eine wichtige Neuregelung zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen im Zivilprozess ein. Vor dem Hintergrund der bislang lückenhaften Rechtslage bespricht dieser Beitrag überblicksartig einige Fragestellungen zum neuen § 273a ZPO.

Online erschienen: 2025-04-08
Erschienen im Druck: 2025-03-01

© 2025 by Verlag Dr. Otto Schmidt KG, Gustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln.

Heruntergeladen am 10.3.2026 von https://www.degruyterbrill.com/document/doi/10.9785/mdtr-2025-790603/html
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