Paradigmenwechsel bei der Zurechnungsquote nach § 15 Abs. 1 AStG durch den neuen AStG-Anwendungserlass?
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Till Moser
Zusammenfassung
Mit dem neuen AStG Anwendungserlass nimmt die Finanzverwaltung umfassend Stellung zur Besteuerung ausländischer Familienstiftungen nach § 15 AStG. Besonders kontrovers ist Rz. 794 AEAStG, in der die Finanzverwaltung offenbar in bestimmten Fallkonstellationen eine Zurechnung zu den Bezugsbzw. Anfallsberechtigten beabsichtigt, obwohl noch ein unbeschränkt steuerpflichtiger Stifter existiert. Der vorliegende Beitrag beleuchtet diese Auffassung kritisch und setzt sich eingehend mit den aus ihr resultierenden steuerlichen Implikationen auseinander.
Abstract
The new German Foreign Tax Act Application Decree contains much more extensive comments on the taxation of foreign family foundations under sec. 15 German Foreign Tax Act than its „predecessor“. However, some parts of the decree raise questions. Particularly controversial is paragraph 794 of the decree. Apparently, the German Fiscal Authorities want to attribute income of the foundation to its beneficiaries and to its founder simultaneously in certain cases, provided they are German tax residents. This article critically examines the administration’s position and analyzes the resulting tax implications in detail.
© 2025 by Verlag Dr. Otto Schmidt KG, Gustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln.
Artikel in diesem Heft
- Titelei
- Inhalt
- Außensteuerrecht
- Aufsätze
- Paradigmenwechsel bei der Zurechnungsquote nach § 15 Abs. 1 AStG durch den neuen AStG-Anwendungserlass?
- Europäisches Steuerrecht
- Aufsätze
- Substanzverlust: Substanzverluste zwischen nahestehenden Personen im Kontext von § 8b Abs. 3 Satz 4 ff. KStG
- Hybride Gestaltung: Die Anwendung des § 4k EStG auf hybride Gestaltungen nach Maßgabe des BMF-Schreibens vom 5.12.2024
- Entlastungsberechtigung: § 50d Abs. 3 EStG: Back to the future bei persönlicher Entlastungsberechtigung sowie der Börsenklausel?
- Internationale Steuerplanung/Verrechnungspreise
- Aufsätze
- Verrechnungspreis: Verluste aus schuldrechtlichen Beziehungen zu nahestehenden Personen
- Impressum
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- Entlastungsberechtigung: § 50d Abs. 3 EStG: Back to the future bei persönlicher Entlastungsberechtigung sowie der Börsenklausel?
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