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Aktuelle BFH-Judikatur zu Verlusten nach § 15a EStG – Bestandsaufnahme und Gestaltungsüberlegungen

  • Ulrich Prinz
Published/Copyright: October 29, 2024
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Zusammenfassung

Der IV. Senat des BFH hat in jüngerer Zeit drei wichtige Urteile zu Detailfragen bei Verlusten nach § 15a EStG veröffentlicht, die im Beitrag analysiert und eingeordnet werden. Im Ergebnis werden nach Meinung des BFH einerseits verrechenbare Verluste nach § 15a Abs. 4 EStG bei Mitunternehmerkapitalgesellschaften nicht durch § 8c KStG beschädigt; des Weiteren ist der fiktive Gewinn i.S.d. § 15a Abs. 3 EStG auch bei unterjährigem Gesellschafterwechsel nicht beteiligungs-, sondern gesellschafterbezogen zuzurechnen. Beide Urteile sind aus Sicht der Praxis im Ergebnis erfreulich. Andererseits hält der BFH eine Aufwärtsabfärbung gem. § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG bei einer vermögensverwaltenden Oberpersonengesellschaft auch bei nur verrechenbaren Verlusten einer gewerblichen Unterpersonengesellschaft für geboten. Die Praxis muss hier einmal mehr äußerst umsichtig gestalten. Die aktuelle BFH-Judikatur weist aus Praktikersicht also „Licht und Schatten“ auf, ist dessen ungeachtet aber stets von systematischen Erwägungen im Rahmen transparenter Besteuerungsgrundsätze getragen.

Online erschienen: 2024-10-29
Erschienen im Druck: 2024-11-01

© 2024 by Verlag Dr. Otto Schmidt KG, Gustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln.

Downloaded on 23.10.2025 from https://www.degruyterbrill.com/document/doi/10.9785/fr-2024-1062101/html
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