§ 4g EStG und die umwandlungssteuerliche Entstrickung – Normative Würdigung am Beispiel der Verschmelzung von Kapitalgesellschaften unter Einbezug des Entwurfs zum JStG 2024 – Teil I
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Marcus Schaumberger
, Johannes Stößel and Maximilian Ditandy
Zusammenfassung
Im Regierungsentwurf eines JStG 2024 ist in Art. 3 Nr. 3 die Änderung des § 4g Abs. 1 S. 4 EStG vorgesehen, dass die Bildung eines Ausgleichpostens nach § 4g Abs. 1 S. 1 EStG bei der Entstrickungsbesteuerung in allen offenen Fällen einer Umwandlung entsprechend anzuwenden ist, in denen es zur Aufdeckung stiller Reserven infolge der Beschränkung oder des Ausschlusses des Besteuerungsrechts der Bundesrepublik Dentschland kommt. Im Rahmen dieser Untersuchung soll die Verschmelzung von Kapitalgesellschaften aufgrund der hohen Praxisrelevanz (z.B. aufgrund der vergleichsweise einfachen Durchführbarkeit in Ermangelung eines doppelten Teilbetriebserfordernisses) der Untersuchungsgegenstand sein. Ferner analysieren die Autoren, ob unter Einbezug der aktuellen Gesetzeslage eine mittels § 4g EStG nachgelagerte Besteuerung im Rahmen der umwandlungssteuerlichen Entstrickung möglich ist. Anschließend werden notwendige Reformvorschläge aufgezeigt.
© 2024 by Verlag Dr. Otto Schmidt KG, Gustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln.
Articles in the same Issue
- Titelei
- Inhalt
- Aufsätze
- § 4g EStG und die umwandlungssteuerliche Entstrickung – Normative Würdigung am Beispiel der Verschmelzung von Kapitalgesellschaften unter Einbezug des Entwurfs zum JStG 2024 – Teil I
- Die Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung der Energiepreispauschalen I und II und Überlegungen zu Gestaltungsmöglichkeiten zukünftiger (steuerlicher) Transferzahlungen – Teil 2
- Die Hinzurechnung von Miet- und Pachtzinsen nach § 8 Nr. 1 lit. e GewStG – Systematische Einordnung und verfassungsrechtliche Würdigung im Lichte des Art. 3 Abs. 1 GG
- Ceterum censeo
- Lächeln – aber wie?
- Kurzbeiträge
- Wie offenkundige Europarechtswidrigkeit, Untätigkeit des Gesetzgebers und überlanger Zinslauf erneut den Bundesrechnungshof sowie uns alle zum Weinen bringen — Zugleich Anmerkung zu BFH-Urteilen v. 13.3.2024 – I R 1/20, FR 2024, 954 und I R 2/20
- Rechtsprechung
- Kapitalerträge
- Unionsrechtswidrigkeit der Besteuerung ausländischer Fonds nach dem InvStG 2004 – Verzinsung von unter Verstoß gegen Unionsrecht nicht erstatteter Kapitalertragsteuer
- Verfahren
- Beitrittsaufforderung: BMF-Richtsätze als geeignete Schätzungsgrundlage
- Korrektur bestandskräftiger Bescheide nach Außenprüfung
- Verwaltungsentscheidungen
- Verdeckte Gewinnausschüttung
- Gleichzeitige Zahlung von Geschäftsführergehalt und Pension; BFH, Urt. v. 15.3.2023 – I R 41/19, BStBl. II 2024, 654; Änderung des BMF-Schreibens vom 18.9.2017 (BStBl. I 2017, 1293)
- Körperschaften/Stiftungen
- Keine gesonderte Feststellung des Bestands des steuerlichen Einlagekontos bei rechtsfähigen privaten Stiftungen; Folgen aus dem BFH, Urt. v. 17.5.2023 – I R 42/19, BStBl. II 2024, 381
- Beschränkte Steuerpflicht/Europäisches Recht
- Antrag auf Veranlagung zur Einkommensteuer bei beschränkt Steuerpflichtigen gem. § 50 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 Buchstabe b in Verbindung mit Satz 7 EStG
- Kapitalerträge
- EStG – Meldeverfahren nach §§ 45b und 45c EStG in Umsetzung des Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetzes (AbzStEntModG); Verschiebung Anwendungszeitpunkt
- Impressum
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- § 4g EStG und die umwandlungssteuerliche Entstrickung – Normative Würdigung am Beispiel der Verschmelzung von Kapitalgesellschaften unter Einbezug des Entwurfs zum JStG 2024 – Teil I
- Die Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung der Energiepreispauschalen I und II und Überlegungen zu Gestaltungsmöglichkeiten zukünftiger (steuerlicher) Transferzahlungen – Teil 2
- Die Hinzurechnung von Miet- und Pachtzinsen nach § 8 Nr. 1 lit. e GewStG – Systematische Einordnung und verfassungsrechtliche Würdigung im Lichte des Art. 3 Abs. 1 GG
- Ceterum censeo
- Lächeln – aber wie?
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- Wie offenkundige Europarechtswidrigkeit, Untätigkeit des Gesetzgebers und überlanger Zinslauf erneut den Bundesrechnungshof sowie uns alle zum Weinen bringen — Zugleich Anmerkung zu BFH-Urteilen v. 13.3.2024 – I R 1/20, FR 2024, 954 und I R 2/20
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- Kapitalerträge
- Unionsrechtswidrigkeit der Besteuerung ausländischer Fonds nach dem InvStG 2004 – Verzinsung von unter Verstoß gegen Unionsrecht nicht erstatteter Kapitalertragsteuer
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- Beitrittsaufforderung: BMF-Richtsätze als geeignete Schätzungsgrundlage
- Korrektur bestandskräftiger Bescheide nach Außenprüfung
- Verwaltungsentscheidungen
- Verdeckte Gewinnausschüttung
- Gleichzeitige Zahlung von Geschäftsführergehalt und Pension; BFH, Urt. v. 15.3.2023 – I R 41/19, BStBl. II 2024, 654; Änderung des BMF-Schreibens vom 18.9.2017 (BStBl. I 2017, 1293)
- Körperschaften/Stiftungen
- Keine gesonderte Feststellung des Bestands des steuerlichen Einlagekontos bei rechtsfähigen privaten Stiftungen; Folgen aus dem BFH, Urt. v. 17.5.2023 – I R 42/19, BStBl. II 2024, 381
- Beschränkte Steuerpflicht/Europäisches Recht
- Antrag auf Veranlagung zur Einkommensteuer bei beschränkt Steuerpflichtigen gem. § 50 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 Buchstabe b in Verbindung mit Satz 7 EStG
- Kapitalerträge
- EStG – Meldeverfahren nach §§ 45b und 45c EStG in Umsetzung des Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetzes (AbzStEntModG); Verschiebung Anwendungszeitpunkt
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