Rechtsprechungsänderungen und Vertrauensschutz
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Peter M. Huber
Zusammenfassung
In kaum einem anderen Rechtsgebiet spielt der Vertrauensschutz eine so zentrale Rolle wie im Steuerrecht. Das liegt nicht zuletzt daran, dass es auch in den 75 Jahren seit Inkrafttreten des Grundgesetzes nicht gelungen ist, den Zugriff des Steuerstaates auf die verfassungsrechtlich geschützten Interessen der Steuerpflichtigen zu bändigen. Vertrauensschutzerwägungen können diese rechtsstaatlichen Lücken bis zu einem gewissen Grad schließen. Dies kann bei Rechtsprechungsänderungen (1.) und der Korrektur einer missliebigen Rechtsprechung durch den Gesetzgeber (2.) relevant werden, nicht aber bei der Änderung von Verwaltungsvorschriften (3.). Der Vorrang der Verfassung und die Einheit der Rechtsordnung setzen einer Sonderdogmatik im Steuerrecht Grenzen (4.).
© 2024 by Verlag Dr. Otto Schmidt KG, Gustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln.
Articles in the same Issue
- Titelei
- Inhalt
- Aufsätze
- Aktuelle Probleme des Vertrauensschutzes, insbesondere gegenüber Rechtsprechungsänderungen
- Rechtsprechungsänderungen und Vertrauensschutz
- Aktuelle Probleme des Vertrauensschutzes, insbesondere gegenüber Rechtsprechungsänderungen
- Vertrauensschutz im Steuerrecht aus Sicht der Verwaltung
- Vertrauensschutz im Schweizer Steuerrecht – Steuerruling als effiziente Vertrauensgrundlage
- Ceterum censeo
- Legislatorisches Downsizing oder vertane Chancen?
- Rechtsprechung
- Körperschaften
- Beitrittsaufforderung an das BMF zu § 4 Abs. 6 Satz 1 KStG
- Werbungskosten
- Kein Werbungskostenabzug für Prozesskosten zur Erlangung nachehelichen Unterhalts beim Realsplitting
- Verluste
- Verlustrücktrag: Auswirkungen auf den Gesamtbetrag der Einkünfte im Entstehungsjahr
- Verlustabzugsverbot gem. § 4 Abs. 6 Satz 6 UmwStG 2006 bei Verschmelzung mit steuerlicher Rückwirkung
- Wesentliche Beteiligung
- Gewinnerzielungsabsicht bei den Einkünften aus § 17 EStG und Gestaltungsmissbrauch bei gezielter Herbeiführung von Veräußerungsverlusten
- Gewerbesteuer
- Zum gewerbesteuerlichen Bankenprivileg
- Impressum
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