Das Dienstwagen“privileg“ – Darstellung, Kritik und Reformoptionen
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Anna Sophia Steinhoff
Zussamenfassung
Die derzeitige Ausgestaltung der Dienstwagenbesteuerung ist ein viel diskutiertes Thema. Dabei ist von den beiden möglichen Ermittlungsmethoden der Bemessungsgrundlage vor allem die Pauschalierung gem. § 8 Abs. 2 S. 2, 3, 5 EStG i.V.m. § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 EStG häufig das Zentrum der Diskussion. So sehen die einen in der Pauschalierung eine einkommensteuerliche Privilegierung der Dienstwagennutzer und bezeichnen sie als sog. „Dienstwagenprivileg“. Sogar die OECD hat am 2.5.2024 der deutschen Bundesregierung empfohlen, zur Schaffung finanzieller Spielräume die Dienstwagenbegünstigung ersatzlos zu streichen (Handelsblatt online v. 2.5.2024 Konjunktur). Andere wiederum halten sie lediglich für eine zulässige Vereinfachung. Um eine eigene Einschätzung zu diesen Thesen treffen zu können, ist es erforderlich, sich genauer mit der derzeitigen Ausgestaltung der Besteuerung der außerbetrieblichen Nutzung von Dienstwagen zu beschäftigen. Dazu stellt dieser Beitrag zunächst die beiden Ermittlungsmethoden der Bemessungsgrundlage dar. Daran anschließend wird die Kritik an der derzeitigen Ausgestaltung der Pauschalierung aufgezeigt. Abschließend werden verschiedene Reformoptionen diskutiert, die der vorgebrachten Kritik an der pauschalen Ermittlungsmethode entgegenwirken könnten.
© 2024 by Verlag Dr. Otto Schmidt KG, Gustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln.
Artikel in diesem Heft
- Titelei
- Inhalt
- Aufsätze
- Die Konzernsteuerquote — Eine empirische Untersuchung auf Grundlage der DAX- und MDAX-Unternehmen für die Jahre 2016 – 2022
- Teilabzugsverbot im Personengesellschaftskonzern — Teleologische Reduktion des § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG bei als Sonderbetriebsausgaben zu qualifizierenden Zinszahlungen des Mitunternehmers an die Gesellschaft, zu BFH v. 16.11.2023, FR 2024, 488
- Das Dienstwagen“privileg“ – Darstellung, Kritik und Reformoptionen
- Ceterum censeo
- Der Mensch als Steuerquelle
- Kurzbeiträge
- Behandlung von Managementbeteiligungsprogrammen anhand der BFH-Entscheidung v. 14.12.2023 – VI R 1/21, FR 2024, 493
- Rechtsprechung
- Personengesellschaften/Organschaft
- Zur teleologischen Reduktion des § 3c Abs. 2 EStG bei Zinszahlungen auf „unternehmensgruppeninterne“ Darlehen
- Arbeitnehmer
- Gewinn aus der marktüblichen Veräußerung einer Mitarbeiterbeteiligung kein Arbeitslohn
- Gewerbesteuer
- Erweiterte Kürzung – Sondernutzungsrechte; Betriebsverpachtung
- Impressum
Artikel in diesem Heft
- Titelei
- Inhalt
- Aufsätze
- Die Konzernsteuerquote — Eine empirische Untersuchung auf Grundlage der DAX- und MDAX-Unternehmen für die Jahre 2016 – 2022
- Teilabzugsverbot im Personengesellschaftskonzern — Teleologische Reduktion des § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG bei als Sonderbetriebsausgaben zu qualifizierenden Zinszahlungen des Mitunternehmers an die Gesellschaft, zu BFH v. 16.11.2023, FR 2024, 488
- Das Dienstwagen“privileg“ – Darstellung, Kritik und Reformoptionen
- Ceterum censeo
- Der Mensch als Steuerquelle
- Kurzbeiträge
- Behandlung von Managementbeteiligungsprogrammen anhand der BFH-Entscheidung v. 14.12.2023 – VI R 1/21, FR 2024, 493
- Rechtsprechung
- Personengesellschaften/Organschaft
- Zur teleologischen Reduktion des § 3c Abs. 2 EStG bei Zinszahlungen auf „unternehmensgruppeninterne“ Darlehen
- Arbeitnehmer
- Gewinn aus der marktüblichen Veräußerung einer Mitarbeiterbeteiligung kein Arbeitslohn
- Gewerbesteuer
- Erweiterte Kürzung – Sondernutzungsrechte; Betriebsverpachtung
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