Kartell der Algorithmen – das Verbot wettbewerbsbeschränkenden Zusammenwirkens im Lichte fortschreitender Digitalisierung bei der Preissetzung
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Hermann Dück
, Steffen Mäusezahl and Inga Symnick
Zusammenfassung
Die fortschreitende Digitalisierung durchdringt zunehmend das gesellschaftliche Leben und wirtschaftliche Handeln. Entscheidungen werden in vielen Bereichen durch Algorithmen ausgeführt und gesteuert. Beispielsweise können Unternehmen dank Programmcodes Preise und Mengen optimieren, während Konsumenten die Möglichkeit haben, ihre Such- und Transaktionskosten mittels Vergleichsportalen zu verringern. Für den freien Wettbewerb und das Kartellrecht im Besonderen kann der unternehmerische Einsatz von Algorithmen eine Herausforderung darstellen, wenn hierdurch ein wettbewerbsbeschränkendes Zusammenwirken begünstigt wird. Abhängig vom Einsatzgebiet und der Funktionsweise lassen sich Algorithmen in unterschiedliche Kategorien einordnen, anhand derer das Gefahrenpotenzial und mögliche Gegenmaßnahmen beurteilt werden können. Technische Entwicklungen auf dem Gebiet der Künstlichen Intelligenz (KI) lassen bereits jetzt erahnen, dass der Faktor Mensch zukünftig weiter in den Hintergrund rücken wird und Entscheidungen autonom von Algorithmen getroffen werden könnten. Um den Handlungsrahmen für Kartellbehörden zu stärken, können Aspekte wie das Feststellen des Zusammenwirkens, die Zurechnung sowie die (Umkehr der) Beweislast in Betracht gezogen werden. Für den rechtskonformen Umgang mit Algorithmen kommt es aus Sicht von Unternehmen darauf an, welche Maßnahmen erforderlich sein können, um einen Rechtsverstoß zu verhindern. Dies schließt die Überlegung ein, ob die (angemessene) Nutzung von Algorithmen (hinsichtlich Auswahl und Design) in ein Compliance-Management-System eingebettet werden kann und falls ja, ob die Rechtsordnung ein derartiges System grundsätzlich anerkennen würde.
Abstract
Cartel of algorithms – the prohibition of anti-competitve practices in the light of advancing digitalisation of pricing
The advancing digitalisation is increasingly pervading social life and economic activity. In many areas, decisions are executed and controlled by algorithms. For example, program codes enable companies to optimise prices and quantities, while consumers can reduce their search and transaction costs comparing products and prices. For free competition and antitrust law in particular, the entrepreneurial use of algorithms can be a challenge if this favours anti-competitive practices. Depending on the area of application and their functionality, algorithms can be classified into different categories which are the basis for assessing potential hazard and possible countermeasures. Technical developments in the field of artificial intelligence (AI) already give an idea that in the future, the human factor will be pushed further into the background and that decisions could be made autonomously by algorithms. In order to strengthen the framework of action for competition authorities, aspects such as the detection of concerted practices, the legal responsibility and the (reversal of the) burden of proof can be taken into account. From the point of view of companies, it is important for the legally compliant handling of algorithms which measures may be necessary to prevent a violation of the law. This includes the consideration of whether the (appropriate) use of algorithms (regarding selection and design) can be embedded into a compliance program and if so, whether the legal system would generally recognise such a compliance program.
© 2019 RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Aachener Str. 222, 50931 Köln.
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- Impressum
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