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Unionsrechtliche Pflicht der Zahlungsdienstleister zum Kundenidentifikator-Namensabgleich – Ökonomische Implikationen und rechtliche Friktionen

  • Dennis Fritz
Published/Copyright: April 17, 2024
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Zusammenfassung

Schon seit der Umsetzung der ersten Zahlungsdiensterichtlinie (PSD) in nationales Recht sind Zahlungsdienstleister nicht mehr verpflichtet, im Überweisungsverkehr einen Kontonummer-Namensabgleich durchzuführen. Mit der Verordnung zur Änderung u. a. der SEPA-Verordnung und – sollte der Unionsgesetzgeber diese ebenfalls verabschieden – der Verordnung über Zahlungsdienste im Binnenmarkt (PSR) ist ein grundlegender Wandel im Zahlungsdiensterecht verbunden. Danach sind nämlich Zahlungsdienstleister in der Regel verpflichtet, vor der Autorisierung eines Überweisungsauftrags den vom Zahler angegebenen Kundenidentifikator und Namen abzugleichen. Der Beitrag befasst sich mit den genannten europäischen Gesetzgebungsakten. Dabei geht es zum einen um ökonomische Erwägungen, die die Europäische Kommission zu ihren Vorschlägen veranlasst haben. Zum anderen sind die mit den derzeitigen Fassungen verbundenen rechtlichen Probleme zu untersuchen.

Online erschienen: 2024-04-17
Erschienen im Druck: 2024-04-17

© 2024 RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Aachener Str. 222, 50931 Köln.

Downloaded on 9.3.2026 from https://www.degruyterbrill.com/document/doi/10.15375/zbb-2024-0204/html
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